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Arbeit nach Abschluss des Studiums (Gelesen: 907 mal)
Pixie
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Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Arbeit nach Abschluss des Studiums
02.10.2004 um 17:32:30
 
Hallo...


Bezüglich des neuen Gesetzes (Nicht-EU ausländische Studenten dürfen nach dem Studium in Deutschland ein Jahr aufhalten, um Arbeit zu suchen):

1. Muss ich auch in diesem Fall nachweisen, dass die Arbeit nicht an Deutschen gegeben könnte, oder darf ich unbegrenzt jede Arbeit wahrnehmen?

2. Was passiert, wenn ich Arbeit finde, ein paar Monate arbeite, und dann gefeuert werde? Habe ich dann nochmal ein Jahr, neue Arbeit zu finden?

3. Welche Arbeitserlaubnis bekomme ich, wenn ich Arbeit finde? Ist sie befristet? Wenn ja, kann ich nach einer bestimmten Zeit eine unbefristete bekommen?


Vielen dank!
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