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Krankenversicherung für schwangere Ausländerin (Gelesen: 3.005 mal)
Patrician
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Beiträge: 2
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Krankenversicherung für schwangere Ausländerin
30.09.2004 um 21:05:48
 
Hallo,

ich bin neu hier und hoffe dass das Forum mir helfen kann.

Meinereiner ist Deutscher und ich bin verlobt mit einer Japanerin. Sie kommt Ende Oktober nach Deutschland und Ende November ist der Termin für die Hochzeit. Soweit so einfach....

Unser größtes Glück ist daß meine Verlobte schwanger ist - was allerding Pech ist wenn es um eine Krankenversicherung(KV) geht. Ich bin privat versichert und meine Versicherung lehnt eine Versicherung meiner Verlobter wegen der Schwangerschaft ab ('nach der Entbindung kein Problem - melden Sie sich dann bitte wieder'). Ebenso reagieren andere Versicherungen. Das Ausländeramt will aber einen Nachweis für eine KV haben - sonst drohen die mit Abschiebung, trotz Eheschließung....

Nun kommt meine Verlobte also extra früh nach Deutschland um nicht hochschwanger im Flugzeug zu sitzen, Ehe und Papierkram dazu sind geplant und erledigt und jetzt soll alles umsonst gewesen sein ?!?

Kann mir irgend jemand Tipps geben? Wir sind im Moment sehr verzweifelt........

Thanks in advance      Patrician
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Mick
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immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 30.09.2004 um 21:23:47
 
Hi Patrician,
ist denn die Eheschließung bald (vor der Geburt) geplant? Dann könnte sie ohne Probleme eine Aufenthaltserlaubnis bekommen. § 9 Abs. 1 DVAuslG und § 23 Abs. 1 Nr. 1 AuslG, siehe oben unter Gesetze.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Bine
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Beiträge: 112
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #2 - 01.10.2004 um 11:30:56
 
Hi Patrician,

auf den Entbindungskosten wirst Du dann allerdings selbst sitzenbleiben.

Bine
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Patrician
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Beiträge: 2
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #3 - 01.10.2004 um 16:29:58
 
Erstmal vielen Dank für die Antworten.

Das sieht doch zumindest mal sehr gut aus was die Abschiebung angeht - da bin ich dann wohl auf der sicheren Seite.

Bleibt nur noch das Problem mit der KV, aber da kommt gerade etwas Bewegung rein. Wie es aussieht kann man mit denen sprechen. Die verdienen ja später auch nicht schlecht dran. Mittlerweile habe ich auch gehört dass es KV gibt die so etwas anbieten - hab's aber noch nicht gefunden.

Ist echt kompliziert wenn man den Geburtenrückgang in Deutschland bekämpfen will, aber ein Partner Ausländer ist.... Smiley
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