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Scheidung/Aufenthaltserlaubnis (Gelesen: 1.867 mal)
Olga5
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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30.09.2004 um 16:17:59
 
Guten Tag,

meine Situation ist folgende: Ich, Nicht-EU-Bürgerin, bin seit 3,5 Jahren mit einem Deutschen verheiratet. Im Sommer 2004 wurde meine Aufenthaltserlaubnis auf 5 Jahre verlängert. Ich habe vor kurzem eine 3jährige Ausbildung aufgenommen, mit einer netto Vergütung von knapp 400 euro. Es sieht leider so aus, dass es bald zu einer Scheidung kommen wird. Und nun meine Fragen an alle fachkundigen Leute:
1. Wird mir meine 5jährige Aufenthaltserlaubnis nach der Scheidung nicht entzogen?
2. Kann ich davon ausgehen, dass ich in 5 Jahren mein Aufenthaltsrecht in Deutschland nicht verlieren werde?
3. Wird die Aufenthaltserlaubnis nur dann verlängert, wenn man über ein ausreichendes Einkommen verfügt?


Vielen herzlichen Dank für jede Antwort,
Olga
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Janna
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Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #1 - 30.09.2004 um 19:13:43
 
Hallo Olga,

keine Sorge, da Du schon länger als 2 Jahre mit einem Deutschen verheiratet bist (und in ehelicher Lebensgemeinschaft lebst), hast Du ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erworben, so dass Dir Deine Aufenthaltserlaubnis (AE) nicht so einfach entzogen werden kann. Evtl. würde die Ausländerbehörde (ABH) sie verkürzen, so dass Du nicht erst in 5 Jahren sondern schon früher die Verlängerung der AE beantragen musst. Aber für diese Info und für die restlichen Fragen müssen die Experten ran, da weiß ich nicht gut genug Bescheid.

Liebe Grüße
Janna



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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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Olga5
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 30.09.2004 um 22:12:48
 
Und wie funktioniert das eigentlich? Wird die AE immer wieder von Behörde um ein paar Jahre verlängert, bis man schließlich die Voraussetzungen für eine unbefristete AE erfüllt und diese bekommt? Sehe ich das recht?
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #3 - 01.10.2004 um 16:20:02
 
Hi Olga,

soweit ich weiß, darfst Du keine Sozialhilfe beziehen, wenn die AE dauerhaft verlängert werden und später in eine unbefristete AE umgewandelt werden soll.

Aber Genaueres müssen Dir dazu wirklich die Experten sagen bzw. dürfte in den FAQs etwas dazu stehen.

Viele Grüße
Janna
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #4 - 01.10.2004 um 17:43:06
 
Hi,

wenn der Lebensunterhalt nicht sichergestellt ist, hat man einen Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nur für das erste Jahr nach der Trennung. Danach entscheidet die Behörde im Wege des Ermessens über die Verlängerung. Sozialhilfe stellt einen Regelversagungsgrund dar (vgl. insgesamt § 19 Abs. 2 und § 7 Abs. 2 AuslG).
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Anne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 02.10.2004 um 09:44:20
 
Mick, hier dürfte aber für den Rest der Ausbildungszeit Anspruch auf Ehegattenunterhalt bestehen. Das reicht hoffentlich, um ohne Sozialhilfe auszukommen.
Gruß
Anne
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