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Einbürgerungszusicherung (Gelesen: 2.283 mal)
alex
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerungszusicherung
29.09.2004 um 10:36:48
 
Hallo!

Nachdem ich eine Einbürgerungszusicherung bekommen habe, habe ich sofort den Antrag auf die Ausbürgerung aus der lettischen Staatsangehörigkeit in Riga gestellt. Vor kurzem habe ich eine Entlassungsurkunde bekommen. Meine Frage: Muss diese Entlassungsurkunde in Riga mit der Apostille beglaubigt werden, oder reicht es wenn sie durch einen vereidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzt wird?

Vielen Dank im Voraus!
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Ralf
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Antwort #1 - 29.09.2004 um 10:49:36
 
Zitat:
Hallo!

Nachdem ich eine Einbürgerungszusicherung bekommen habe, habe ich sofort den Antrag auf die Ausbürgerung aus der lettischen Staatsangehörigkeit in Riga gestellt. Vor kurzem habe ich eine Entlassungsurkunde bekommen. Meine Frage: Muss diese Entlassungsurkunde in Riga mit der Apostille beglaubigt werden, oder reicht es wenn sie durch einen vereidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzt wird?

Vielen Dank im Voraus!


Hallo Alex!

Die Übersetzung durch einen beeidigten Übersetzer ist auf jeden Fall erforderlich, wenn die Urkunde nicht (auch) in deutscher Sprache verfasst ist.

Ob deine Einbürgerungsbehörde die Apostille verlangt, liegt allein in deren Ermessen. Du kannst die Urkunde erst mal ohne Apostille (aber mit Übersetzung) einreichen oder dich vorher bei der Behörde erkundigen.

Mit der Entlassungsurkunde legst du am Besten auch gleich neue Einkommensnachweise vor, da die Behörde diese sonst ohnehin anfordern wird.
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alex
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 29.09.2004 um 11:04:56
 
Hallo Ralfi!

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Ich habe die Zusicherung vor 2 Monaten bekommen. Wird die Einbürgerungsbehörde wieder alle Behörden abfragen? Wie lange kann es noch dauern, nachdem ich die Entlassungsurkunde abgebe?

An den Einkommensnachweisen habe ich schon gedacht Smiley
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Ralf
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Antwort #3 - 29.09.2004 um 12:40:39
 
Zitat:
Ich habe die Zusicherung vor 2 Monaten bekommen.

Dann ging das Entlassungsverfahren aber verdammt schnell. Da könnten sich einige andere Länder mal ein Beispiel dran nehmen. Zwinkernd

Zitat:
Wird die Einbürgerungsbehörde wieder alle Behörden abfragen?

Kommt drauf an, wie alt die bisherigen Abfragen sind. Meistens ist alles neu fällig, was
  • für die Einbürgerung relevant ist
  • älter als ca. 6 Monate ist und
  • kurzfristigen Änderungen unterliegen kann.
Das liegt einfach daran, dass die Voraussetzungen für die Einbürgerung natürlich auch noch am Ende des Verfahrens erfüllt sein müssen.

Zitat:
Wie lange kann es noch dauern, nachdem ich die Entlassungsurkunde abgebe?

Das kann dir nur deine Behörde sagen, weil dies von vielen verschiedenen Faktoren abhängt. Siehe dazu auch in den
FAQ
.
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