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Die ABH will mich ausreisen, obwohl ich Arbeitslosengeld beziehe (Gelesen: 7.383 mal)
Jafra
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Die ABH will mich ausreisen, obwohl ich Arbeitslosengeld beziehe
27.09.2004 um 14:31:18
 
Hallo Zusammen!

Ich habe ein IT-Auf.erlaubnis und wurde bis Ende März 2005 Arbeitslosengeld bekommen.

die ABH (Bundesland RLP) ist die Meinung, dass 6 Monate reichen um einen neuen Job zu finden und wenn bis zum Dato keinen neuen Job gefunden wird, wird die Ausreiseverfahren eingeleitet.

Ist dies berichtigt?

Ich könnte im Gesetz keine genaue Regulierung finden.

Danke!
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Antwort #1 - 27.09.2004 um 17:10:19
 
Zitat:
[...] Ist dies berichtigt?

Ich könnte im Gesetz keine genaue Regulierung finden.
[...]


Hallo Jafra,

die gesetzliche Regelung ist zu finden in:
§§ 3, 55, 42 (1)
AuslG
. Wenn die AG nicht verlängert wird, dann besteht Ausreisepflicht. Wenn die Voraussetzungen für die Erteilung einer AG nicht mehr vorliegen (
§ 13  (1) AuslG
) und eine andere AG auch nicht erteilt werden kann, dann ist der Aufenthalt zu beenden, wenn der Ausländer ihn nicht selbst freiwillig beendet.

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Jafra
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Antwort #2 - 27.09.2004 um 18:18:34
 
Zitat:
.. Wenn die AG nicht verlängert wird, dann besteht Ausreisepflicht.



Ausreisepflicht, WANN?  Gleich nach der Kündigung eines IT-ler oder 1 Monat danach, 3 Monate, 6 Monate, 12 Monate ...
Gibt es keine Regelung dafür? Macht jeder ABH-ler nach seine Vorliebe?

Die ABH bezieht sich auf einen Erlass vom Innenminesterium, worin steht, dass IT-ler die Möglichkeit gegeben werden soll einen neuen Job zu suchen. Dort steht einen Bsp von einem IT-ler, der 1 Jahr gearbeitet und ein Recht auf 1/2 Jahr Arbeitslosengeld hat, der dann solange sich aufenthlalten darf.
Aber meine ABH liest nur ' 1/2 Jahr ' und sonst NIX.
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Antwort #3 - 27.09.2004 um 21:11:01
 
Zitat:
Ausreisepflicht, WANN?  Gleich nach der Kündigung eines IT-ler oder 1 Monat danach, 3 Monate, 6 Monate, 12 Monate ...
Gibt es keine Regelung dafür? Macht jeder ABH-ler nach seine Vorliebe?

Die ABH bezieht sich auf einen Erlass vom Innenminesterium, worin steht, dass IT-ler die Möglichkeit gegeben werden soll einen neuen Job zu suchen. Dort steht einen Bsp von einem IT-ler, der 1 Jahr gearbeitet und ein Recht auf 1/2 Jahr Arbeitslosengeld hat, der dann solange sich aufenthlalten darf.
Aber meine ABH liest nur ' 1/2 Jahr ' und sonst NIX.


Die Ausreisepflicht entsteht bei Ablauf oder Erlöschens oder Rücknahme oder zeitlicher Befristung der Aufenthaltsgenehmigung, wenn nicht verlängert wird, oder wenn nicht eine Ausreisefrist bestimmt wird, oder wenn nicht eine Duldung erteilt wird etc. pp..

Ergo:
Wenn die AG abgelaufen ist, muss er entweder ausgereist sein, oder bei der ABH eine andere Erlaubnis oder Verlängerung bekommen haben, andernfalls ist es strafbar und die Abschiebung steht an.

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 01.10.2004 um 09:12:07
 
guten morgen doc,
ich möchte mich auf die Ausweise'operation' gedanklich vorbereiten. Wie sieht normalerweise so ein Verfahren aus und welche fristen gibt es?
Über die ZAV (zentrale Arbeitsvermittlung) habe ich die Möglichkeit eine Reintegrationhilfe zu bekommen, die muss man beantragen. Wir die ABH mir genug ZEit räumen für solche Dinge?
PS: Ich habe eine ausländische Frau und 1 Kind (4 Monate), die bei mir sind.
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Antwort #5 - 03.10.2004 um 11:25:20
 
Zitat:
[...]die ABH (Bundesland RLP) ist die Meinung, dass 6 Monate reichen um einen neuen Job zu finden und wenn bis zum Dato keinen neuen Job gefunden wird, wird die Ausreiseverfahren eingeleitet.[...]


Du hast doch noch 6 Monate Zeit, entweder eine neue Stelle als IT-ler zu finden oder die Reintegration zu erreichen oder, wenn Du das nicht schaffen solltest, die Ausreise vorzubereiten. Andernfalls (weil die Ausreise dann doch noch Formalitäten fordert) sollte frühzeitig bei der ABH ein annehmbares Ausreisedatum angeboten werden, zu dem bis dahin noch eine Frist gesetzt werden könnte.

Doc  8)
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Antwort #6 - 13.10.2004 um 08:18:58
 
Warum wurden mir - als Ausländer - 3,5 Jahren Sozialabgaben bezogen  :sauer:?
Und jetzt, wo ich das Arbeitslosengeld beziehe,  damit ich eine neue Tätigkeit suche, bin ich nicht mehr interessant und soll ausreisen und die Staat weniger kosten.

Oder ist das eine Lücke im Gesetzt?


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Antwort #7 - 13.10.2004 um 19:19:14
 
Zitat:
Warum wurden mir - als Ausländer - 3,5 Jahren Sozialabgaben bezogen  :sauer:?
Und jetzt, wo ich das Arbeitslosengeld beziehe,  damit ich eine neue Tätigkeit suche, bin ich nicht mehr interessant und soll ausreisen und die Staat weniger kosten.

Oder ist das eine Lücke im Gesetzt?


Sozialversicherungsabgaben sind nicht mit einer Spardose zu vergleichen. Die Kosten der Sozialversicherungen werden durch die aktuellen Einnahmen gedeckt und durch Umverteilung aus dem Staatssäckel ausgeglichen.

Interessant dürfte es werden, wenn ein Arbeitnehmer mehr als 2 Leistungsempfänger versorgen muss. Ist ja nicht mehr lange hin.

Doc  explo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #8 - 18.10.2004 um 12:12:24
 
Hallo zusammen,

Ich weiss, ihr seid nicht die Gesetzmacher, aber ich verlange eine Gleichbehandlung. Ein Ausländer zahlt seine Steuer, Abgaben , Arbeitslosenversicherung, .. genau wie die deutschen. Habe aber kein Recht auf Arbeitslosengeld, wobei daß das eingezahlte und nicht in Anspruch genommene Arbeitslosengeld nicht zurückerstattet, auf der anderen Seite ich durch den Bezug von Arbeitslosengeld nicht auf Staatskosten leben. Ich beziehe keine AL-Hilfe!

Mit meinem Fall  betrete ich juristisches Neuland.  Es gibt weder Normen noch Rechtsprechung.

Deswegen eine Klage kann mehre Instanzen benötigen (viel Geld). Hierfür brauche ich einen guten Rechtsanwalt (Ausländer- und Sozialrecht).  Kennt jemand einen guten (Raum Kaiserslautern, Homburg, Zweibrücken )?

Kennt jemand Organisationen die gegebenenfalls mich unterstützen wurden, auch finanziell?

Da ich in Jordanine keine Bleierecht (mein jord Pass ist nur ein Reisdokument) habe und ein saatenloser Pali bin, wird es überhaupt zu Abschiebung kommen?

Is eine Abschiebung nach Palästina/Jenin vertretbar? Was sagt die Kirsche dazu?

Viele Fragen mitten in Jobsuche!

Für hilfreiche Antwort bedanke ich mich herzlich.


Jafra

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Antwort #9 - 18.10.2004 um 14:08:46
 
Hallo Jafra, soweit ich weiß, hat es ca. 1986 Klagen auf Rückzahlung nicht "verbrauchter" Sozialversicherungsbeiträge gegeben, als für Türken zur "Rückkehrförderung" nur ihr Anteil an der Rentenversicherung ausbezahlt wurde. Hat aber nichts genutzt.
Abschiebung: hm, könnte interessant sein, wenn Jordanien die Wiedereinreise verweigert....
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Antwort #10 - 18.10.2004 um 14:38:45
 
Zitat:
Habe aber kein Recht auf Arbeitslosengeld, wobei daß das eingezahlte und nicht in Anspruch genommene Arbeitslosengeld nicht zurückerstattet, ...


Bei allem Verständnis für Deine Situation:
Ich vermute, daß Du in 6 Monaten Arbeitslosigkeit mehr Arbeitslosengeld erhalten hast, als Du vorher in 3.5 Jahren eingezahlt hast, oder?

Abu
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Antwort #11 - 18.10.2004 um 17:56:25
 
                             Jafra,  Mensch!  Wenn  dich  deutsche  Behörden  dich  nach  Jenin  abschieben,  gleicht  es  dann  für  mich  einer  Abschiebung  direkt  in  die  Hölle...  kämpf',  Mann,  kämpf'  wie  ein  Löwe  um  deine  Rechte.  Wünsche  dir  vom  ganzen  Herzen  viel,  viel,  viel  Glück  dabei!!!!!  Bis  dann.   
                                             Ein  Haufen  Grüsse  von         
                                                einer  Wahlmünchenerin.  Daumen hoch
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Antwort #12 - 21.10.2004 um 11:28:01
 
Falls die ABH sich für meine Ausreise entscheidet, wie läuft das ab? Wann wird meine AE ungültig gemacht und womit wird sie ersetzt?

Wie ich Ihnen geschrieben habe. Ich bin ein Palästinenser (zu belegen mit meinem paläst Pass) und bin hier allerdings mit  meinem Jordanischen Reisepass, der als Reisedokument dient. Darin steht keine Nationalnummer, was den als Reisedokument kennzeichnet.
Kann die ABH einen Palästinenser abschieben?? Oder bin ich für sie ein Jordanier.

Falls ich vor Gericht gehe, wie kann ein Vergleich aussehen?

Kann ich kurz vor Abschiebung, falls es dazu kommen wurde mich an einer Hochschule immatrikulieren (wäre möglich) und umziehen?
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Antwort #13 - 25.10.2004 um 12:49:10
 
                                      Hallo,  Jafra!  Leider  kann  ich  dir  all
deine  Fragen  nicht  beantworten,  aber,  ich  möchte  dir  eine
  gaaaaaanz  persönliche  Mail  schicken...  und  es  wäre  schön,
  wenn  du  mir  danach  auch  eine  Antwort  schickst.  Ich  melde  mich  bald  bei  dir  zurück,  bis  später  mal  also!!!      
                                                             MfG  aus  München,   
                                                                          Julia.  Daumen hoch
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Antwort #14 - 29.10.2004 um 21:37:01
 
nach dem ich das Thema an den Bürgerbeauftragter des Bundeslandes eskaliert habe, habe ich jetzt eine positive Antwort seitens die ABH bekommen und darf solange ich keine Sozialhilfe beziehe bzw. solange ich durch das ALG meine Lebensunterhalt sichern kann, hier bleiben und Arbeit suchen.   disco
Ich habe mich die letzten 3 Wochen hauptsächlich um diese Sache gekümmert und kaum Zeit bei der Arbeitsuche investiert.
Ein Anwalt hat mir geraten meine Einbürgerung voran zu treiben. Er sieht eine Chance.  Sein Argument mehr als ( J, AE und ALG.
Bei meinem ABH (auch Einbürgerungbehörde), nach dem letzten Theater  traue ich mir das nicht anzustossen.

mit Freude und Enttäuschung

Jafra
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