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Entscheidungsgrundlagen für Sprachkursvisum mit Ko (Gelesen: 1.110 mal)
Inspirion
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Entscheidungsgrundlagen für Sprachkursvisum mit Ko
27.09.2004 um 01:09:29
 
Hallo zusammen,

mich würde einmal interessieren, auf welcher Grundlage entschieden wird, ob ein Ausländern ein Visum erhält oder nicht: Was sind die Entscheidungsgrundlagen? Wer ist dafür verantwortlich (Botschaft und Ausländerbeauftragte?)? Was wird geprüft?

Um es auf den Punkt zu bringen: Was muss ein Südkoreaner aufweisen, der zu einem Sprachkurs nach Deutschland kommen will und der ein konvertierbares Visum beantragt (Umwandlung in Studienvisum ohne das Land zu verlassen).

Danke für alle Infos
Inspirioin
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 27.09.2004 um 10:52:46
 
Zitat:
Um es auf den Punkt zu bringen: Was muss ein Südkoreaner aufweisen, der zu einem Sprachkurs nach Deutschland kommen will und der ein konvertierbares Visum beantragt (Umwandlung in Studienvisum ohne das Land zu verlassen).


Ich denke, eigentlich steht hier alles, was Du wissen mußt:
http://www.gembassy.or.kr/de/kultur/studieren/visa.html

Ergänzend kannst Du noch in die Verwaltungsvorschriften zum Ausländergesetz, Nr. 28.5 schauen. Findest oben unter dem Button "Gesetze".

Zitat:
mich würde einmal interessieren, auf welcher Grundlage entschieden wird, ob ein Ausländern ein Visum erhält oder nicht: Was sind die Entscheidungsgrundlagen? Wer ist dafür verantwortlich (Botschaft und Ausländerbeauftragte?)? Was wird geprüft?


Sorry, aber die Frage ist mir zu allgemein...

Abu
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