Ich glaube ich habe es.
Eigentlich es handelt sic um Unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Jemand hat vermutlich was falsch übersezt.
Also:
AuslG § 25 Unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Ehegatten
(1) Bei Ehegatten, die in ehelicher Lebensgemeinschaft zusammenleben, genügt es, wenn die in § 24 Abs. 1 Nr. 2 und 3 und Abs. 2 Satz 1 bezeichneten Voraussetzungen durch einen Ehegatten erfüllt werden.
AuslG § 24 Unbefristete Aufenthaltserlaubnis
(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist unbefristet zu verlängern, wenn der Ausländer
1
2 eine Arbeitsberechtigung besitzt, sofern er Arbeitnehmer ist,
3 im Besitz der sonstigen für eine dauernde Ausübung seiner Erwerbstätigkeit erforderlichen Erlaubnisse ist,
(2) Ist der Ausländer nicht erwerbstätig, wird die Aufenthaltserlaubnis nach Maßgabe des Absatzes 1 nur verlängert, wenn der Lebensunterhalt des Ausländers
1 aus eigenem Vermögen oder aus sonstigen eigenen Mitteln oder
2 durch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder noch für sechs Monate durch einen Anspruch auf Arbeitslosenhilfe gesichert ist.
Also ich merke dass die grosste Problem d.H. 5 Jahren Frist aus § 24 Abs. 1 Nr. 1 fällt raus.
Zweite grosse Problem ist Arbeitsberechtigung aus§ 24 Abs. 1 Nr. 2.
Das hat mir trust7 gelöst. Ich kann problemlos für Ehegatin Arbeitsberechtigung schaffen.
Also entlich sind die in § 24 Abs. 1 Nr. 2 und 3 und Abs. 2 Satz 1 bezeichneten Voraussetzungen durch einen Ehegatten erfüllt. Etwas durch sie etwas durch mich.
Also dass hat Jens gedacht!!!
Dass solte Lösung sein!!!
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:happy: :happy:
Du irrst dich maechtig. Um eine uAE nach § 25
erfuellen. Wenn er aber keine Arbeitsberechtigung und/oder Berufsausuebungserlaubnis besitzt, genuegt es, wenn sein Ehegatte solche besitzt. 8)