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Heiraten und dann Selbstständig? (Gelesen: 1.564 mal)
binarray2000
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
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16.09.2004 um 09:09:29
 
Hallo,

ich will meine Freundin in der nächsten Zukunft (ein Monat) heiraten und wollte euch fragen, wie sich mein Status bezüglich einer möglichen Selbstständigkeit gestaltet. Ich komme aus Bosnien und Herzegowina, lebe seit mehr als acht Jahren in Deutschland und habe erst Informatik studiert (nicht abgeschlossen) und dann als Software-Entwickler gearbeitet. Ich kann mich mit meinem jetzigen Status (eine befristete Aufenthaltserlaubnis, die an einen Arbeitgeber gebunden ist und keine Selbstständige Tätigkeit gestattet) nämlich NICHT Selbstständig machen - habe schon alles versucht Griesgrämig.

Kann ich mich nach der Heirat – auch als Einzelunternehmer – sofort hier Selbstständig machen? Dies mit „Einzelunternehmer“ ist speziell gefragt, da das Gesetzt in Ausnahmefällen eine Selbstständigkeit gestattet, nur aber als Geschäftsführer/Vorstandvorsitzender einer eigenen GmbH/AG.

Viele Grüße (und vielen Dank für eure Antworten),
BJ
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 16.09.2004 um 12:30:09
 
Hallo,

wenn Deine "Dann-Frau" Deutsche ist, würde die entsprechende Auflage zur AE auf Antrag gestrichen. Siehe Nr. 10.3.3.2.2 AuslG-VwV (oben über Gesetze).
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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binarray2000
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Antwort #2 - 16.09.2004 um 13:25:53
 
Mick, danke sehr für diesen Hinweis. Es ist immer gut noch eine Bestätigung von einer Person zu bekommen, die in einer Behörde tätig ist. Und ja, meine künftige ist eine Deutsche 8). Bye.
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