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Ausweisung wegen Sozialhilfe (Gelesen: 2.231 mal)
andim04
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ausweisung wegen Sozialhilfe
12.09.2004 um 01:03:08
 
hallo,

ich bin mit einer chinesin verheiratet. sie arbeit geringfügig und ich bin arbeitslos und habe arbeitslosenhilfe. demnächst läuft ihre aufenthalsts.. ab. kann sie ausgewiesen werden auch wenn ich deutscher bin??? wir leben auch zusammen. und sinst ernsthaft zusammen.

danke!
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 12.09.2004 um 01:08:39
 
Keine Sorge  Daumen hoch

Als Ehefrau eines Deutschen kommt s für die befristete Verlängerung
der AE nicht auf die Einkommensverhältnisse an.

Lediglich kann sie bei SoH-Bezug keine unbefristete AE erhalten.
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andim04
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 12.09.2004 um 01:18:23
 
Wenn das wirklich so is dann fällt mir aber ein Stein vom Herzen!!!! Machen die da wirklich kein stress wegen der kohle?
das war letztes jahr so ein stress mit der 'scheiss' Behörde. die bereiten mit nähmlich momentan zu meine er beschissenen situation schon wieder schlaflose nächte.
wieso wird dann nicht gleich eine unbefristete erteilt?

danke!!!! Smiley
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Klaus1961
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Wo ist Soopy


Beiträge: 24

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 12.09.2004 um 02:51:47
 
Weil sie das nicht können wenn ein Ausweisungsgrund vorliegt, in diesem Falle Sozialhilfebezug. Aber der Ausweisungsgrund ist nur eine juristische Konstruktion. Sie bekommt immer eine AE zumindest für ein Jahr, da Ehe und Familie besonders geschützt sind und dem genügt das Gesetz mit der immer wiederkehrenden 1 jährigen AE. Vielleicht ist ja auch mal bei euch mehr als Sozi drin  und dann gibt auch ne unbefristete oder ab nächstem Jahr eine Niederlassungserlaubnis
Also VIel Glück. Bin auch seit fast 5 Jahren mit einer chinesin glücklich verheiratet.

viel Glück
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 12.09.2004 um 11:11:04
 
Zitat:
das war letztes jahr so ein stress mit der 'scheiss' Behörde. die bereiten mit nähmlich momentan zu meine er beschissenen situation schon wieder schlaflose nächte. 
wieso wird dann nicht gleich eine unbefristete erteilt?


Klaus hat es Dir ja schon erläutert, es geht einfach nicht.

Und ich empfehle Dir, das nicht persönlich zu nehmen. Leider neigen wir Deutschen dazu, den Überbringer der schlechten Nachricht (Behörde) dafür zu prügeln und nicht den Verursacher.

Grüße
ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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gkos
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Beiträge: 8
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 18.09.2004 um 19:36:27
 
Soweit, so gut.
Sozialhilfe, zumindest aber Wohngeldbezug kann in unserer Familie auch demnächst sein. Da interessiere ich mich als deutscher Stiefvater für die Frage, welche aufenthaltsrechtlichen Probleme denn für den zusammen mit uns in Deutschland lebenden 9-jährigen russische Sohn meiner russischen Frau entstehen können. Kann mir da jemand Auskunft geben?

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