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Grenzüberschrittsbescheinigung=Abschiebung ? (Gelesen: 6.331 mal)
Morsili
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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11.09.2004 um 15:01:56
 
Hallo,
ich habe hier in Deutschland studiert und mein Diplom erhalten. Kürz vor dem Abschluß habe ich ein Bescheid der Ausländerbehörde bekommen wonach sie nicht mehr bereit wäre meine Aufenthaltsbewilligung zu verlängern. Aus Angst abgeschoben zu werden habe ich ein Vergleich abgeschlossen wodurch ich mich verpflichtet habe das Land zu verlassen sobald ich mein Diplom bekommen habe. Es wurde mir danach nur ein Grenzüberschrittbescheinigung ausgehändigt. Trotz der Tatsache, dass ich ein Arbeitsvertrag als Ingenieur, mit guten Gehalt und aussichtreichen Perspektiven vorzeigen konnte, wurde mir kein Visum mehr gegeben und wurde aufgefordert das Land zu verlassen. Da ich kein Zukunft in meinem Heimatland habe bin ich seit 5 Jahren untergetaucht.

Fragen:
1- Gibt es eine Möglichkeit mein Aufenthalt wieder zu legalisieren ohne abgeschoben zu werden ?
2- bin ich jetzt vom einem Gefängnisstrafe bedroht ?
3- Inwiefern habe ich mich jetzt strafbar gemacht ?
4- Was droht mir bei eine mögliche Verhaftung oder wenn ich mich den Behörden stelle?
5- Was soll ich tun?
6- Was ist mein juristische Status jetzt?
7- Gelte ich jetzt als einen abgeshobenen Person ?

Anmerkung:[/b] bin nordafrikaner, in deutschland NRW seit 13 Jahre, seit ende 2000 ohne Visum, bin 3 mal in der Stassenbahn erwicht worden (Schwarzfahrer) und 2 mal bei Ladendiebstahl wobei ich beim erstenmal die Strafe bezahlt habe un das Verfahren wurde eingestellt. Alle anderen Delikte habe ich ohe Visum begangen, hab aber stets meine richtigen Personalien gegeben, die Strafen aber habe ich nicht bezahlt bzw. nicht bezahlen können und nicht weiter verfolgt. Alle diese Delikte habe ich nur begangen weil ich Pleite war, krank war und praktisch auf die Straße lebte. Geklaut habe ich bei zweiten Mal (das noch offen ist) ausschließlich Lebensmitten in Wert von ca. 15 DM. Außerdem habe ich Schulden in Wert vom insgesamt ca. 5 000 Euro.

Für jeden Ratschlag und jede Hilfe Ihrerseits bin euch im vorraus sehr sehr dankbar
[b]Ich will und kann nicht mehr so weiterleben! das ist menschenunwürdig !!
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peku
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Antwort #1 - 11.09.2004 um 15:33:57
 
Fragen:
1- Gibt es eine Möglichkeit mein Aufenthalt wieder zu legalisieren ohne abgeschoben zu werden ?
kurzfristig ja
2- bin ich jetzt vom einem Gefängnisstrafe bedroht ?
ja
3- Inwiefern habe ich mich jetzt strafbar gemacht ?
illegaler Aufenthalt u.a. § 92 AusLG u.a.
4- Was droht mir bei eine mögliche Verhaftung oder wenn ich mich den Behörden stelle?
Abschiebehaft
5- Was soll ich tun?
Ausreisen in dein Heimatland
6- Was ist mein juristische Status jetzt?
Illegaler,eventuell nach gesuchte Person wegen deinen anderen Straftaten
7- Gelte ich jetzt als einen abgeshobenen Person ?
nei du bist ja noch nicht ausgereist/abgeschoben


Ich wesi nicht sehr viel Hilfe aber die kannst du denke ich auch nichz erwarten.....Kommt zuviel zusammen und zulange bist du illegal.

Gruss peku
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ronny
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Antwort #2 - 11.09.2004 um 15:51:44
 
Zitat:
1- Gibt es eine Möglichkeit mein Aufenthalt wieder zu legalisieren ohne abgeschoben zu werden ? 
kurzfristig ja


Das würde mich mal interessieren, wie?
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Morsili
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Antwort #3 - 11.09.2004 um 17:35:22
 
Zitat:
1- Gibt es eine Möglichkeit mein Aufenthalt wieder zu legalisieren ohne abgeschoben zu werden ?   
Antwort: kurzfristig ja 

Danke Ronny für die Anwort aber:
Was heißt kurzfristig und wie lautet diese Möglichkeit ?


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ronny
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Antwort #4 - 11.09.2004 um 17:42:28
 
Zitat:
Danke Ronny für die Anwort aber:
Was heißt kurzfristig und wie lautet diese Möglichkeit ?


Hallo morsili,

das mit dem kurzfristig stammte von peku


Zitat:
1- Gibt es eine Möglichkeit mein Aufenthalt wieder zu legalisieren ohne abgeschoben zu werden ? 
kurzfristig ja
ich habe auch so meine Zweifel, wie das möglich sein soll,deswegen hatte ich gefragt

Zitat:
Das würde mich mal interessieren, wie?



Tut mir leid, ich sehe die Möglichkeit nämlich selbst nicht.
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Antwort #5 - 11.09.2004 um 17:45:08
 
....und ich will diese Möglichkeit nicht hier nennen (sonst hagelt es wieder Minuspunkte)Ich biete dir aber an mich privat anzumailen dann können wir usn austauschen
gruss peku
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ronny
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Antwort #6 - 11.09.2004 um 17:50:31
 
Zitat:
(sonst hagelt es wieder Minuspunkte)


lol

Hi peku,

ich habe mir schon sowas gedacht. Ich halte im Interesse der ratsuchenden nichts davon, "halbseidene" Tricks per Kurzmitteilung zu versenden.

Du dürftest meine Meinung und die Bereitschaft des teams kennen, alle legalen Möglichkeiten zu nennen.

Aber dass dein Vorschlag nicht zu dieser Kategorie gehört, habe ich fast vermutet.

Grüße
ronny
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Antwort #7 - 11.09.2004 um 18:21:16
 
Hi ronny,
da du nicht wesit was ich mitzuteilen habe erspare dir bitte deinen "unsachlichen" Kommentar.
Es gibt hier einige User die sind mit meinen "privaten tips" praktisch bislang recht gut gefahren.

Es gibt neben dem Team mit vielem wisen,guten Tips und Ratschlägen eben auch anderes wissen das in keiner Dienstanweisung vorkommt..auch enns manchmal kompliziert klingt....

bye

peku
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Antwort #8 - 11.09.2004 um 18:30:35
 
Zitat:
Es gibt neben dem Team mit vielem wisen,guten Tips und Ratschlägen eben auch anderes wissen das in keiner Dienstanweisung vorkommt..auch enns manchmal kompliziert klingt....


Wir sind auf dieses Wissen natürlich auch gespannt.

Wenn es legale Wege sind, spricht doch nichts dagegen, andere daran teilhaben zu lassen.

Grüße
ronny
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Antwort #9 - 11.09.2004 um 19:03:58
 
@ peku   :nono:

Zum wiederholten Male: Du solltest die Leute hier nicht unnötig verunsichern.  Smiley
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peku
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Antwort #10 - 11.09.2004 um 20:14:21
 
hallo ralfi,

DU kannst mir nicht mit dem zeigefinger drohen....wenn ich der Meinmung bin den Leuten einen Ratschalg geben zu können dann mache ich es,,obs dir oder anderen Experten dabei passt oder nicht ist mir egal.
Wir sidn hier kein Sprachrohr nur von sog.Experten sondern das Forum lebt von und mit der Vielzahl der Meinungen-auch denen welche 2euch" nicht so ganz passen.
Zudem habe ich mich doch zurückgehalten und teuile meine Meinungen die euch ja offenbar stören nur noch privat mit...Was nervt dich daran.??
In diesem Sinne den  Smileymit einem,nei zwei Smiley
Smiley
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 11.09.2004 um 21:58:54
 
Der thread wird geschlossen.

Ich denke ein 5-jähriger unerlaubter Aufenthalt ist sicher
kein Kavaliersdelikt.

Und die Diskussion um die "Hilfe" von peku soll hier nicht schon
wieder aufflammen!

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