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Apostille für  ausländeramt-urkunde (Gelesen: 10.332 mal)
okkam
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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11.09.2004 um 01:15:12
 
Hallo,
ich benötige eine Apostille für meine Einbürgerungszusicherung. Ich muss das Papier im Heimatland verwenden können, für einen Antrag.
Weiss jemand wo ich sie beantragen kann und was sie kostet ?
Ich wohne in NRW.
Danke.
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Andreas78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 11.09.2004 um 01:36:06
 
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Brian
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #2 - 11.09.2004 um 13:05:33
 
Hier noch ein Link zur Bezirksregierung Düsseldorf.
Die örtl. Zuständigkeit richtet sich nicht nach deiner Wohnung sondern nach dem Sitz der Behörde, deren Urkunde beglaubigt bzw. Apostille erhalten soll.

Wenn der Behördensitz nicht im Regierungsbezirk Düsseldorf liegt, kannst du die entsprechenden Seiten der zuständigen Bezirksregierung ja ausgoogeln.

http://www.nps-brd.nrw.de/BezRegDdorf/hierarchie/aufgaben/Abteilung_2/Dezernat_2...
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Ralf
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Antwort #3 - 11.09.2004 um 14:04:43
 
Wenn du sagst, welche Behörde (Stadt) die Einbürgerungszusicherung erteilt hat, kann ich dir genau die zuständige Stelle für die Apostille nennen.
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okkam
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 11.09.2004 um 19:01:55
 
Zitat:
Wenn du sagst, welche Behörde (Stadt) die Einbürgerungszusicherung erteilt hat, kann ich dir genau die zuständige Stelle für die Apostille nennen.


NRW,Stadt Aachen, Ordnunsamt.
Sonst muss ich selber hingehen nachfragen.
Danke in voraus.
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Ralf
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Antwort #5 - 11.09.2004 um 19:13:59
 
Dann bekommst du die Apostille bei der [color=Blue][/color]Bezirksregierung Köln.


Zitat:
Beglaubigungen
Dezernat 21 beglaubigt alle im Regierungsbezirk Köln ausgestellten öffentlichen Urkunden, die nicht älter als 6 Monate sind.

Nur wenn öffentliche Urkunden zum Gebrauch im Ausland (bzw. bei Konsulaten u.a.) vorgesehen sind, werden sie gebührenpflichtig (in der Regel 10-15 EURO) beglaubigt.

Nicht beglaubigt werden z.B.:

private Urkunden,
Handelspapiere (zuständig ist die Industrie- u. Handelskammer),
gerichtliche, staatsanwaltschaftliche und notarielle Urkunden (zuständig sind Amts- und Landgerichtspräsidenten),
Übersetzungen durch amtlich anerkannte und vereidigte Übersetzer (hier ist der Gerichtspräsident zuständig),
alle außerhalb des Regierungsbezirks Köln und
von Bundesbehörden ausgestellten Urkunden (z.B. vom Bundeszentralregister).
Vorbeglaubigungen

Urkunden der Städte und kreisangehörigen Gemeinden müssen in der Vorbeglaubigungsstelle der Kreisverwaltungen bzw. kreisfreien Städte (Ausnahmen: Standesamtsurkunden) vorbeglaubigt worden sein.
Urkunden der Hochschulen u. ä. Einrichtungen müssen in der dortigen Vorbeglaubigungsstelle vorbeglaubigt worden sein.
Urkunden der Schulen des Bezirkes werden bei der Schulabteilung der Bezirksregierung vorbeglaubigt.
Bürozeiten für Beglaubigungen:

montags bis freitags vormittags
09.00 - 11.30 Uhr

montags bis mittwochs nachmittags
13.30 - 14.30 Uhr

donnerstags nachmittags
13.30 - 15.00 Uhr

Sofern diese Zeiten ungünstig für Sie sind, können diese Beglaubigungen auch (gegen eine zusätzliche Gebühr von 2,- EURO) im schriftlichen Verfahren erfolgen.

Für den Fall, dass Sie in Bezug auf ein Dokument weitere Fragen haben, rufen Sie besser vorher an, bevor Sie möglicherweise den Weg hierher vergeblich machen.

Tel.: (0221) 147-2111 während der Bürostunden


Es empfiehlt sich, dort vorher anzurufen.
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okkam
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 12.09.2004 um 09:59:13
 
Danke schön, ich werde anrufen und mal nachfragen. Über Apostille stand da allerdingst nichts, wohl aber über Beglaubigungen.
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #7 - 12.09.2004 um 11:16:29
 
Zitat:
Danke schön, ich werde anrufen und mal nachfragen. Über Apostille stand da allerdingst nichts, wohl aber über Beglaubigungen


Das ist aber so schon richtig. Die (Vor-)Beglaubigung dient der Vorbereitung einer Legalisation durch die jeweilige ausländische Botschaft, die Apostille ist die Bestätigung der Echtheit durch eine inländische Behörde.

Beglaubigung und Ausstellung einer Apostille wird bei ein und derselben Behörde erledigt.

Grüße
ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Ralf
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Antwort #8 - 12.09.2004 um 13:53:05
 
Eine Apostille gibt es nur für bestimmte Länder. Diese sind Mitgliedsstaaten des internationalen Übereinkommens über die Befreiung von der Legalisation.

Mehr zum Thema
hier
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okkam
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 12.09.2004 um 19:22:28
 
Zitat:
Eine Apostille gibt es nur für bestimmte Länder. Diese sind Mitgliedsstaaten des internationalen Übereinkommens über die Befreiung von der Legalisation.

Mehr zum Thema
hier
.

Ja. Deshalb ist meine Sache mit Einholung von Apostille erledigt, der Gang zur Botschaft des Heimatlandes kommt, Gott sei dank, nicht in Frage. Die dort  in der Botschaft,betrachen jeden Besucher wie eine Geldquelle.
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Ralf
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Antwort #10 - 12.09.2004 um 19:35:03
 
Zitat:
Ja. Deshalb ist meine Sache mit Einholung von Apostille erledigt, der Gang zur Botschaft des Heimatlandes kommt, Gott sei dank, nicht in Frage. Die dort  in der Botschaft,betrachen jeden Besucher wie eine Geldquelle.

Logisch, wenn dein Land eine Apostille verlangt, braucht es keine Legalisation. Zur Botschaft musst du aber wohl trotzdem: für den Entlassungsantrag.  Zwinkernd
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okkam
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 12.09.2004 um 20:36:05
 
Zitat:
Logisch, wenn dein Land eine Apostille verlangt, braucht es keine Legalisation. Zur Botschaft musst du aber wohl trotzdem: für den Entlassungsantrag.  Zwinkernd


Das ist zwar möglich, in meinem Fall allerdingst nicht der beste Weg. Eine Verwandte von mir hat im August 2003
in der Botschaft unseres Landes einen Entlassungsantrag gestellt, Gebühren bezahlt (sie ist finanz. bestens Versorgt!) und bis heute keine Entlassung erhalten.
Deshalb mache ich meine Entlassung vor Ort im Heimatland. Dauert nur mehrere Monate und kostet kaum  was. Deshalb fragte ich nach Apostille,
grüß
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Ralf
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Antwort #12 - 12.09.2004 um 20:48:26
 
Hmmm. Zu Risiken und Nebenwirkungen dieser Verfahrensweise siehe
hier
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konyali2000
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #13 - 30.09.2004 um 17:15:18
 
Hallo Leute,

also wo muss man hin wenn man eine Apostille haben will ? Wohne in Leverkusen.

Reicht es wenn ich zum Notar gehe und danach zum Amtgricht oder muss ich nach köln od. Düsseldorf ???

öhm
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konyali2000  
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konyali2000
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Antwort #14 - 30.09.2004 um 17:17:11
 
Zitat:
Hallo Leute,

also wo muss man hin wenn man eine Apostille haben will ? Wohne in Leverkusen.

Reicht es wenn ich zum Notar gehe und danach zum Amtgricht oder muss ich nach köln od. Düsseldorf ???

öhm




P.S.

Möchte ein Konto im Ausland eröffnen, die Bank möchte eine Apostille (für´n Pass) da ich nicht persönlich dort erscheinen kann.
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konyali2000  
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