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Hilfe bezüglich Heirat meiner Verlobten in Kasachs (Gelesen: 2.189 mal)
RGBOY
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Hilfe bezüglich Heirat meiner Verlobten in Kasachs
10.09.2004 um 23:51:39
 
Hallo an alle!

Ich bin neu hier im Forum und habe einige Frage bezüglich einer Heirat meiner Verlobten in Kasachstan.

Erstens: Welche Dokumente usw. Benötige ich um meine Verlobte in Kasachstan zu Heiraten??

Zweitens: Welche art von Visum benötige ich dafür??

Drittens: Wie muss ich vorgehen nach der Hochzeit auf dem Standesamt in Kasachstan?? Den Antrag auf Familienzusammenführung stelle ich den Bereits in Kasachstan auf der Deutschen Botschaft???

Viertens: Kann es irgendwelche Probleme geben das ich Student bin und Bafög beziehe?? Habe aber noch einen Nebenjob bei dem ich ganz gut Verdiene?? Und Wohne Mietfrei im Haus meiner Eltern habe da ein ganzes Stockwerk usw.??Kann dies auswirkungen haben um den Antrag nicht zu genehmigen?

Fünftens: Kann meine Verlobte Probleme bekommen weil sie "Deutsche" ist aber noch in Kasachtsan lebt und einen Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit gestellt hat??

Wäre über jede Antwort und Hilfe und wie ich am Besten Vorgehen soll dankbar!!!

Mfg

RGBOY

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Andreas78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 11.09.2004 um 01:33:25
 
Zitat:
Erstens: Welche Dokumente usw. Benötige ich um meine Verlobte in Kasachstan zu Heiraten??


Das erfahrt Ihr wohl am Besten beim Standesamt in Kasachstan.
Nebenbei: wenn Ihr in D heiraten wolltet, hätte ich Dich auch an Dein Standesamt verwiesen, weil die Antwort immer vom Einzelfall abhängt.

Zitat:
Zweitens: Welche art von Visum benötige ich dafür??


Schau mal hier:
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/laender/laender_ausgabe_html?...

Zitat:
Drittens: Wie muss ich vorgehen nach der Hochzeit auf dem Standesamt in Kasachstan?? Den Antrag auf Familienzusammenführung stelle ich den Bereits in Kasachstan auf der Deutschen Botschaft


Das Visum ist für Deine dann Ehefrau. Also stellt sie einen Antrag für ein Visum zur Familienzusammenführung bei der deutschen Botschaft:
http://www.almaty.diplo.de/de/home/index.html

Ruf mal an und frag nach, welche Papiere dann dafür vorzulegen sind.

Zitat:
Viertens: Kann es irgendwelche Probleme geben das ich Student bin und Bafög beziehe?? Habe aber noch einen Nebenjob bei dem ich ganz gut Verdiene?? Und Wohne Mietfrei im Haus meiner Eltern habe da ein ganzes Stockwerk usw.??Kann dies auswirkungen haben um den Antrag nicht zu genehmigen?


Wenn Du Deutscher bist: Nein. Einkommensnachweise sind nicht erforderlich. Die Botschaft wird eventuell trotzdem danach und nach Wohnraumnachweis fragen. Wenn Du ein ganzes Stockwerk im Haus Deiner Eltern hast, gibt es da sicher keine Probleme.
Könnte allerdings sein, dass Du Ärger mit dem BAföG-Amt bekommst, Thema: Anrechnung von Einkommen und Vermögen...

Andreas
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 11.09.2004 um 10:01:21
 
Zitat:
Fünftens: Kann meine Verlobte Probleme bekommen weil sie "Deutsche" ist aber noch in Kasachtsan lebt und einen Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit gestellt hat??


Was meinst Du geau?

Hat sie einen Aufnahmeanrag  nach dem BVFG gestellt,
oder läuft beim Bundesverwaltungsamt ein Antrag auf Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises?

Der Unterschied ist schon wichtig, weil die vorzeitige Einreise für ein Aufnahmeverfahren schädlich sein könnte. Rechte und Vergünstigungen nach dem BVFG könnte sie nur beanspruchen, wenn das Verfahren im Ausland abgeschlossen wird.


Beim Staatsangehörigkeitsausweisverfahren könnte es hingegen eine Verzögerung geben, weil die Zuständigkeit für die Bearbeitung wechselt.
Bei Verlegung des ständigen Aufenthaltes in das Inland wird die für den Wohnort zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde das Verfahren übernehmen.

In dem Fall solltet ihr dem Bundesverwaltungsamt rechtzeitig die Wohnsitzverlegung mitteilen.

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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RGBOY
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #3 - 11.09.2004 um 12:33:40
 
Hallo Andreas78

Wie soll ich das Verstehen Probleme mit dem Bafög Amt??

Könnte allerdings sein, dass Du Ärger mit dem BAföG-Amt bekommst, Thema: Anrechnung von Einkommen und Vermögen...

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #4 - 11.09.2004 um 12:42:35
 
Hi Ronny

Also es ist so meine Verlobte ist Deutscher Abstammung! Ihre ganzen Verwandten Leben hier in Deutschland! OMa Opa, Onkels, Tanten usw. ihre Mutter war mit einem Russen Verheiratet und ist damals nicht mit ihnen ausgereist! Jetzt als ihr Vater starb haben sie sich entschlossen einen Antrag auf Feststellung der Deutschen Staatsangehörigkeit auf der Deutschen Botschaft in Almaty einzureichen! Dieser Antrag befindet sich auch schon beim BVA in Köln es könnte also auch rein Theoretisch sein das er schon bearbeitet wird! Aber da wir von vielen Leuten in Kasachstan gehört haben das die Deutsche Botschaft sich dort in der Regel sehr lange feiern lässt und es dort drüben einige bekannte gibt die berichten das sie mittlerweile schon zwei bzw drei Jahre auf eine Antwort warten! Und deshalb haben wir uns entschlossen eventuell falls es noch länger dauern sollte zu Heiraten! Um nicht noch weitere zwei jahre oder so zu warten!!!
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ronny
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 11.09.2004 um 12:43:44
 
Zitat:
Könnte allerdings sein, dass Du Ärger mit dem BAföG-Amt bekommst, Thema: Anrechnung von Einkommen und Vermögen... 


Er meint wahrscheinlich das Thema
guck
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 11.09.2004 um 12:50:33
 
Zitat:
Also es ist so meine Verlobte ist Deutscher Abstammung!


Ich nehme an, dass sie in KAS als deutsche Volkszugehörige gilt. Das hat aber im Regelfall nichts mit der deutschen Staatsangehörigkeit zu tun.

Vermutlich läuft da ein Aufnahmeverfahren als Spätaussiedler (§ 4 BVFG) oder Abkömmling nach § 7 BVFG, oder  ?

Bevor ihr da aufgrund der vorzeitigen Aufenthaltsverlegung nach Deutschland Rechte und Vergünstigungen verliert, die sie bekommen könnte, empfehle ich Dir dringend, vorher mit Beratungsstellen z.B. Deutsches Rotes Kreuz,Caritas oder ähnlichen, die sich mit der Aussiedlergeschichte auskennen, Rücksprache zu nehmen.

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Andreas78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 11.09.2004 um 16:15:38
 
Zitat:
Hallo Andreas78

Wie soll ich das Verstehen Probleme mit dem Bafög Amt??


Du schreibst Zitat:
Student bin und Bafög beziehe?? Habe aber noch einen Nebenjob bei dem ich ganz gut Verdiene?? Und Wohne Mietfrei im Haus meiner Eltern


Vom Einkommen vom Studenten bleiben monatlich anrechnungsfrei 215 EURO. Verdienst Du mehr, wird Dein BAföG gekürzt.
Ich würde 215 Euro nicht als "gut verdienen" bezeichnen.

Wenn Du verheiratet bist, erhöht sich der Freibetrag um 480 Euro, allerdings würde dann das Einkommen des Ehegatten angerechnet werden (nach Abzug eigener Freibeträge).

Andreas
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