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Erteilung der AE (Gelesen: 3.479 mal)
Loni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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10.09.2004 um 11:29:01
 
Mein Mann ist am Montag in Deutschland mit einem Familienzusammenführungs-Visum eingereist, das 3 Monate gültig ist.

Der Sachbearbeiter bei der ABH sagte uns, dass wir kurz vor Ablauf dieser 3 Monate nochmal kommen sollen. Erst dann bekäme er eine Aufenthaltserlaubnis. Als ich sagte, dass wir eine Arbeitserlaubnis beantragen müssten und ihn beim Deutschkurs usw. anmelden werden und er doch dafür die AE benötigt, sagte er wir sollen nächste Woche nochmal kommen. Dann bekommen wir eine vorläufige AE.

Hat denn das ganze seine Richtigkeit? Warum der doppelte Arbeitsaufwand mit vorläufiger AE und nicht direkt die 3-jährige Aufenthaltserlaubnis?

Darf das die ABH so entscheiden, gibt es darüber ein Gesetz?

Vorab besten Dank für die Infos.
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Janine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 10.09.2004 um 13:14:01
 
Hallo Loni,

in HH ist es fast immer so, dass man seine AE erst nach Ablauf des Visums bekommt. Dann kann es sein, dass er auch erstmal nur 1 Jahr AE bekommt.

Zum Deutschkurs kann er aber unabhängig von einer AE angemeldet werden. Ich gehe mal davon aus, dass ihr den Kurs selber bezahlen müßt. Insofern spielt ein Aufenthaltsstatus keine Rolle.

Eine vorläufige AE hört sich tatsächlich für mich nach einem Jahr an. Sobald er die AE hat, geht ihr zum Arbeitsamt und holt euch eine Arbeitserlaubniss. Das dauert, vom Warten mal ganz abgesehen, keine 10 Minuten.

Die Entscheidung über 1 Jahr oder gleich 3 ist Ermessungssache. Ich habe schon gehört, dass es auf das Einkommen der jeweiligen deutschen Ehepartner ankommen soll oder darauf, ob bei dem ausländischen Ehepartner noch offene Fälle in der Akte stehen. Für mich ziemlicher Blödsinn. Bei uns gab es genügend Einkommen und die Akte war sauber. Trotzdem haben wir erst nur 1 Jahr bekommen.

Auch das ist nicht schlimm... dann geht man eben nach einem Jahr wieder hin um die AE zu verlängern. Wir haben dann 3 Jahre bekommen, dürfen aber nach 2 Jahren schon kommen um die Unbefristete zu beantragen.

Mach 3 Kreuze, dass Dein Mann hier ist und schaut Euch schon mal nach Arbeit um. Dies ist sicherlich die schwerste Aufgabe zunächst.

Mach Dir keinen Kopf über 1 Jahr oder 3 oder sonstwas. Läuft alles seinen Weg. Hauptsache ist doch, ihr seid zusammen. Oder?  Zwinkernd

LG,
Janine
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LG janine
 
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Loni
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Antwort #2 - 10.09.2004 um 13:20:36
 
Arbeitssuchende bekommen für einen Deutschkurs 20 % Ermäßigung bei der VHS. Um sich als arbeitssuchend anmelden zu können muss man eine Art AE haben. Ein Visum gilt hierfür nicht. Ich denke mal, dass der SB eine AE für 3 Monate gibt. Kurz vor Ablauf müssen wir dann wieder hin.
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croco
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 10.09.2004 um 13:53:01
 
Hi Loni,

Bei uns war es genauso. Der SB sagte uns wir sollten doch kurz vor Ablauf des Visa wiederkommen.
Sind dann zur Chefin gegangen, und haben die AE dann auch bekommen. Allerdings auch erst einmal nur für ein Jahr.
Dein Mann hat Anspruch auf eine AE und darauf solltet ihr bestehen, denn:

1) mit dem Visum hat dein Mann keine Freizügikeit im      Schengenraum.
2) Er erhält keine Arbeitserlaubnis, kann folglich nicht arbeiten um zu euern Lebensunterhalt beizutragen.
3)evtl. Private KV nicht möglich, kein Bankkonto etc. etc.

AE für drei Monate wird es nicht geben. Wenn sie erst einmal befristet erteilt wird, dann für ein Jahr.

8)croco

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Loni
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Antwort #4 - 13.09.2004 um 13:36:47
 
Wir gehen am Mittwoch nochmal zur ABH. Mal schauen was passiert. Meint ihr ich sollte darauf bestehen und wenn nötig zum Chef gehen, wenn der SB darauf besteht nur 1-jährige AE zu geben?
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Abu
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Antwort #5 - 14.09.2004 um 10:47:34
 
Zitat:
Meint ihr ich sollte darauf bestehen und wenn nötig zum Chef gehen, wenn der SB darauf besteht nur 1-jährige AE zu geben?


Zuerst einmal würde ich nach dem Grund fragen. Wenn es keine vernünftigen Grund gibt, würde ich gegen die 1-jährige Befristung vorgehen.

Vorher solltest Du Dich mal mit den möglichen Gründen vertraut machen und Dir folgendes Regelungen anschauen:

- § 23 Abs. 2 S. 1 (http://www.info4alien.de/auslg.htm#23)
- Nr. 23.2.1 AuslG-VwW (http://www.info4alien.de/vwv/vwv_1.htm)
- § 7 Abs. 2 Nr. 2 + 3 (http://www.info4alien.de/auslg.htm#7)

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Loni
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Antwort #6 - 14.09.2004 um 12:42:10
 
Mir fällt ein... der Pass von meinem Mann ist nur bis Dezember 2005 gültig. Also denke ich können wir die 3-jährige AE vorerst vergessen??

Wichtiger ist, dass die ABH aus seinem 3-monatigem Familienzusammenführungs-Visum eine ganz normale befristete AE macht. Wir sollten ja eigentlich bis kurz vor Ablauf der 3 Monate warten. Ohne den Status mit Aufenthaltserlaubnis gibts keine Arbeitserlaubnis oder den Status als Arbeitssuchender.
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Abu
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Antwort #7 - 14.09.2004 um 13:37:27
 
Zitat:
Mir fällt ein... der Pass von meinem Mann ist nur bis Dezember 2005 gültig. Also denke ich können wir die 3-jährige AE vorerst vergessen??


Korrekt, denn "Die Geltungsdauer der befristeten Aufenthaltsgenehmigung darf die Gültigkeitsdauer des Passes ... des Ausländers nicht überschreiten." (Nr. 12.2.1.3 AuslG-VwV)
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Loni
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Antwort #8 - 16.09.2004 um 08:37:13
 
Mein Mann und ich waren gestern bei  der ABH. Letzte Woche hatte uns der SB ein Formular zum Antrag für eine AE mitgegeben. Er hatte ja damals gesagt, dass wir  abwarten sollen bis das Visum abläuft. Als ich von Arbeitserlaubsnis sprach, sagte er wir sollen nächste Woche nochmal kommen, dann würden wir eine vorläufige AE bekommen.

Ich habe das Formular ausgefüllt. Bei der Frage bis zu welchem Datum wir die AE beantragen, habe ich schön geschrieben, bis zum Ablauf des Reisepasses, weil ich das im Gesetz so gelesen hatte. Der Pass läuft 1 Jahr und 3 Monate. Das habe ich nur gemacht, weil ich nicht wollte, dass wir nur 1 Jahr bekommen.

Wir kamen zum SB, haben das Formular, 1 Passbild und unsere Pässe vorgelegt. Er hat getippt und gemacht und getan. Hat nach den m² und der Warmmiete für unsere Wohnung gefragt. Dann mussten wir dafür unterschreiben, dass wir keine Scheinehe führen und tatsächlich in Ehegemeinschaft sind. Ich wollte den SB nicht nerven, deshalb habe ich nicht nachgefragt, welche Dauer die AE von meinem Mann haben wird. Als er uns den Pass mit der AE überreicht hat, sagte er:

So... Hier ist die Aufenthaltserlaubnis bis 14.09.2007...

Und ich war nur verdutzt und froh. Also... Ende gut alles gut.

Ich wünsche auch allen anderen viel Glück und Erfolg.
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Feffi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 16.09.2004 um 13:31:01
 
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na also Smiley ich gratulier euch beiden zur gesicherten zukunft, zumindest auf dem papier...den rest müsst ihr selbst besorgen...viel glück dabei!

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