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Einbürgerung während Trennungsjahr? (Gelesen: 3.884 mal)
engel02
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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31.08.2004 um 20:28:38
 
Hallo an alle,

ne gute Freundin hat ein großes Problem.
Sie Rumänin, seit 4 Jahren mit einem Deutschen verheiratet. Vor 5 Wochen, Ehe damals noch völlig OK, ist sie eben für 5 Wochen alleine nach Rumänien zu ihrer Mutter gefahren. Sonntag Abend ist sie zurückgekommen und ihr Mann erzählt ihr er will die Scheidung, ohne wirkliche Gründe zu nennen.

Ihre Situation:
- Ehe ist nicht mehr zu retten(was ihr am meisten weh tut)
- vor 3 Monaten hat sie erst den Antrag auf Einbürgerung gestellt
- Gestern hat sie ihr letztes Ausbildungsjahr begonnen

Nun würd ich gern wissen, ob es Probleme mit der Einbürgerung geben kann,was für Möglichkeiten es gibt und ob sie ihre Ausbildung beenden kann.
Würde mir echt Leid tun wenn sie auch noch ihre Ausbildung im letzten Jahr Abbrechen müsste.
Würde ihr gern irgendwie helfen und wäre um jeden Rat dankbar.

LG Engel02
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Ralf
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Antwort #1 - 31.08.2004 um 21:15:52
 
Hallo Engel02!

Wenn deine Freundin noch nicht seit 8 Jahren ihren rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet und damit keinen Einbürgerungsanspruch nach § 85 AuslG hat, kann vorerst keine Einbürgerung erfolgen. Eine Einbürgerung für Deutsch-Verheiratete nach § 9 StAG kann nur erfolgen, wenn und so lange die eheliche Lebensgemeinschaft besteht. Eine nur auf dem Papier bestehende Ehe reicht dafür nicht aus.

Die Rechtsgrundlagen findest du oben unter ....

Auf das Aufenthaltsrecht hat dies aber keine Auswirkungen, nach 2 Jahren ehelicher Lebensgemeinschaft mit einem Deutschen hat deine Freundin ein eigenständiges Aufenthaltsrecht.

Sie sollte daher folgendes unternehmen:
a) bei der Ausländerbehörde die Trennung anzeigen,
b) bei der Einbürgerungsbehörde den Antrag zurückziehen.
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okkam
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 02.09.2004 um 01:24:34
 
[quote author=ralfi  nur erfolgen, wenn und so lange  Auf das Aufenthaltsrecht hat dies aber keine Auswirkungen, nach 2 Jahren ehelicher Lebensgemeinschaft mit einem Deutschen hat deine Freundin ein eigenständiges Aufenthaltsrecht.

Sie sollte daher folgendes unternehmen:
a) bei der Ausländerbehörde die Trennung anzeigen,
b) bei der Einbürgerungsbehörde den Antrag zurückziehen. [/quote]

Hallo,
und warum bei der Ausländerbehörde "die Trennung anzeigen," wenn 4 Jahre nach Heirat schon verstrichen sind? Recht komisch! Die Dame hat doch eigenstäntigen Bleiberecht.
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Mick
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Antwort #3 - 02.09.2004 um 07:20:29
 
Zitat:
Hallo,
und warum bei der Ausländerbehörde "die Trennung anzeigen," wenn 4 Jahre nach Heirat schon verstrichen sind? Recht komisch! Die Dame hat doch eigenstäntigen Bleiberecht.


Hi,
falls sie eine befristete AE hat, ist diese zum Zwecke der Führung der ehelichen Lebensgemeinschaft mit einem Deutschen erteilt worden. In diesem Fall sollte sie die Trennung anzeigen und sich ggf. bestätigen lassen, dass ein eigenständiges Aufenthaltsrecht hat.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Ralf
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Antwort #4 - 02.09.2004 um 08:04:59
 
Zitat:
Hallo,
und warum bei der Ausländerbehörde "die Trennung anzeigen," wenn 4 Jahre nach Heirat schon verstrichen sind? Recht komisch! Die Dame hat doch eigenstäntigen Bleiberecht.


Hallo!

Natürlich sind den beteiligten Behörden wesentliche Änderungen immer unverzüglich und unaufgefordert anzuzeigen, auch wenn dies keine unmittelbaren Auswirkungen hat. Dies festzustellen obliegt nämlich der Behörde und nicht dem Betroffenen.

Im Übrigen muss eine Trennung auch weiteren Stellen angezeigt werden, z.B. beim Einwohnermeldeamt, ggf. der Kindergeldkasse usw.
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engel02
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 03.09.2004 um 13:26:53
 
Hallo an alle,
danke für die schnellen Antworten.

Wichtig ist jetzt, dass sie ihre Ausbildung zu ende bringen kann.Wusste nur nicht ob die Scheidung auch die unbefristete AE beeinflusst. Da dem nicht so ist, ist von dem Gesichtspunkt aus alles OK.

Gruß engel02.
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