Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Einbürgerung bei befristetem Arbeitsvertrag (Gelesen: 5.678 mal)
Paco
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 7
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung bei befristetem Arbeitsvertrag
31.08.2004 um 20:28:24
 
Hallo allerseits,
ich habe ein Studium in Deutschland absolviert (9 Jahre Aufenthaltsbewilligung) und arbeite seit Mai 2003 in Köln. Seitdem besitze ich eine Aufenthaltserlaubnis. Mein Vertrag ist bis zum 30. April 2005 befristet. Im Dez 2003 habe ich einen Antrag auf Einbürgerung gestellt, 4 Wochen später eine Eingangsbestätigung erhalten, seitdem aber nichts mehr. Wisst Ihr wie lange das Verfahren in Köln dauert? Spiet dabei die Art des Arbeitsvertrags (bef., unbef.) eine Rolle?
Vielen Dank
Paco
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung bei befristetem Arbeitsvertrag
Antwort #1 - 31.08.2004 um 21:51:12
 
Hi Paco,
wie lange es in Köln dauert, kann ich Dir nicht beantworten. Für eine Entscheidung nach § 85 AuslG ist die Frage, ob ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis vorliegt, nicht maßgeblich.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Paco
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 7
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung bei befristetem Arbeitsvertrag
Antwort #2 - 01.09.2004 um 19:46:17
 
Vielen Dank für die rasche Antwort Mick.
Meine andere Frage ist: was passiert mit meinem Antrag falls mein Arbeitsvertrag auslaüft und ich keine Verlängerung bekomme? Ich würde dann keine Aufenthaltserlaubnis mehr für Deutschland haben (sie ist ja an der Arbeit gekoppelt) und müsste vielleicht das Land verlassen. Was passiert mit meinem Antrag falls ich bis dahin noch keine Antwort bekommen habe? Fragezeichen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung bei befristetem Arbeitsvertrag
Antwort #3 - 01.09.2004 um 20:48:56
 
Zitat:
Vielen Dank für die rasche Antwort Mick.
Meine andere Frage ist: was passiert mit meinem Antrag falls mein Arbeitsvertrag auslaüft und ich keine Verlängerung bekomme? Ich würde dann keine Aufenthaltserlaubnis mehr für Deutschland haben (sie ist ja an der Arbeit gekoppelt) und müsste vielleicht das Land verlassen. Was passiert mit meinem Antrag falls ich bis dahin noch keine Antwort bekommen habe? Fragezeichen



Hi,
wenn Dein Aufenthaltsstatus ausländerrechtlich noch nicht verfestigt ist (ging aus Deinem ersten Posting nicht hervor), sehe ich eh schwarz für die Einbürgung, unabhängig davon, ob das Arbeitsverhältnis noch besteht oder nicht.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Paco
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 7
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung bei befristetem Arbeitsvertrag
Antwort #4 - 01.09.2004 um 21:22:28
 
Zitat:
Hi,
wenn Dein Aufenthaltsstatus ausländerrechtlich noch nicht verfestigt ist (ging aus Deinem ersten Posting nicht hervor), sehe ich eh schwarz für die Einbürgung, unabhängig davon, ob das Arbeitsverhältnis noch besteht oder nicht.


Hi,
Ich verstehe nicht! Ich bin mit einem "Green Cardler" zu vergleichen (wirtschaftliches Interesse durch die IHK, öffentliches Interesse, AE nach §5 Abs 2 AAV). Deren AE ist auch an der Arbeit gekoppelt. Und nachdem was ich hier gelesen habe, können die auch eingebürgert werden! Oder irre ich mich?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung bei befristetem Arbeitsvertrag
Antwort #5 - 02.09.2004 um 09:02:23
 
Hallo!

Ein Einbürgerungsanpruch nach § 85 AuslG besteht nur, wenn und so lange der Antragsteller im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung ist.
Wenn diese Aufenthaltsgenehmigung erlischt oder widerrufen wird - aus welchen Gründen auch immer - ist der Einbürgerungsanspruch hinfällig und der Antrag muss zwangsläufig abgelehnt werden, wenn er nicht zurückgenommen wird.

Dies gilt nicht nur für Green-Cardler und Vergleichbare, sondern für jeden Antragsteller. Die Voraussetzungen für die Einbürgerung müssen nämlich nicht nur zum Zeitpunkt der Antragstellung erfüllt sein, sondern während der gesamten Verfahrensdauer.
Auch wenn eine der anderen Voraussetzungen im Laufe des Verfahrens nicht mehr erfüllt wird, hat dies die gleichen Auswirkungen, an eine evtl. bereits erteilte Einbürgerungszusicherung ist die Behörde dann nicht mehr gebunden, auch dann nicht, wenn zwischenzeitlich bereits die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit erfolgte.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Paco
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 7
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung bei befristetem Arbeitsvertrag
Antwort #6 - 02.09.2004 um 18:29:50
 
Vielen Dank für die Antwort; mein Antrag wurde im Dez. 2003 gestellt. Soll ich schon bei der Behörde anrufen und nach fragen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
peku
Ex-Mitglied
*


i4a rocks!


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung bei befristetem Arbeitsvertrag
Antwort #7 - 02.09.2004 um 20:01:19
 
hallo ralfi,
theoretische Frage:


wenn dann nun inzwischen die alte staatsbürgerschaft weg ist (ausgebürgert) da eine einbürgerungszusage von de bestand welche staatsangehörigkeit hat dann der bewerber wenn er in de doch nicht eingebürgert wird???

gruss peku
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung bei befristetem Arbeitsvertrag
Antwort #8 - 02.09.2004 um 20:09:30
 
Zitat:
hallo ralfi,
theoretische Frage:


wenn dann nun inzwischen die alte staatsbürgerschaft weg ist (ausgebürgert) da eine einbürgerungszusage von de bestand welche staatsangehörigkeit hat dann der bewerber wenn er in de doch nicht eingebürgert wird???

gruss peku


Nun, Peku, in diesem Fall ist er dann wohl staatenlos. Er kann natürlich versuchen, die bisherige Staatsangehörigkeit wiederzuerwerben.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung bei befristetem Arbeitsvertrag
Antwort #9 - 02.09.2004 um 20:14:11
 
Zitat:
Vielen Dank für die Antwort; mein Antrag wurde im Dez. 2003 gestellt. Soll ich schon bei der Behörde anrufen und nach fragen?


Wenn du bisher noch gar nichts gehört hast, würde ich allerdings empfehlen, mal nachzufragen.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema