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Problem,Frau will nicht mehr kommen (Gelesen: 4.900 mal)
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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28.08.2004 um 08:02:45
 
Hallo Leute,
Hab hier ein Problem,meine Frau will nicht mehr kommen,bekomme auch keinen Kontakt mehr.Aber egal,ich schreibe jetz nur die Fakten,sonst schreib ich Morgen noch.
Also,31.03.04 in usbekistan geheiratet.Heiratsurkunde mit nach Deutschland genommen und Übersetzen lassen.Mit dieser und Mitvertrag usw zur ausländerbehörde gegangen um den Antrag auf Familienzusammenführung zu stellen.Die sagten,das ich das nicht machen brauche,sondern meine Frau muß das in Usbekistan machen(Botschaft)alle unterlagen mit übersetzungen meiner Frau geschickt Anfang Mai diesen Jahres.Sie hat dann erfahren,das sie die Geburtsurkunde von ihrem sohn ins Deutsche übersetzen lassen muß.Aber bis vor zwei Wochen hat sie nichts unternommen wie ich weiss.Hab auch von jemand anderem Erfahren,das die Heiratsurkunde hier in Deutschland erst einem Substitutsverfahren unterliegen muss,das hier vom Standesamt gemacht wird.(Überprüfung der Echtheit der Heiratsurkunde)Das ist hier nicht erfolgt,da es uns keiner gesagt hat.Fakt ist aber meine Frau,aus welchen Gründen auch immer.Will nicht mehr kommen,meldet sich auch nicht mehr.Was soll ich nun machen,da ich ja davon ausgehen muss das alles von ihr nur ein Schauspiel war? Griesgrämig.Insgesamt zwei Jahre für nichts :sauer:
Sie hat ja jetzt im Pass stehen,das Sie mit mir verheiratet ist.Nutzt Ihr das was oder ist das für mich schlecht?Ich weiss auch nicht ob sie die Ehe anulieren lässt,da sie auch auf diese Fragen nicht Antwortet.Alles in allem nur Scheisse,Bin verzweifelt und Entäuscht.Der Bruder von Ihr schreibt mir auch nicht mehr.Das was sie schrieb ist das Sie nicht mehr will,und das nach dem ganzen Kampf und Geld für Behörden und Übersetzungen und Lauferei Traurig Hört sich wohl unfassbar an,aber es ist so.Im Voraus bedanke ich mich für Eure Hilfe.
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Janna
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Antwort #1 - 28.08.2004 um 13:13:29
 
Hallo Liebender,

frage doch einfach mal bei der für Dich zuständigen Ausländerbehörde nach und schildere dort die Situation, genau wie Du sie hier geschildert hast.

Standesamt wäre evtl. auch noch eine Adresse für Dich, bzgl. Informationen zur Annullierung der Ehe.

Wenn eine Annullierung nicht möglich ist, schleunigst die Scheidung einreichen, da -wenn kein Ehevertrag geschlossen wurde- Deine Frau sonst Unterhaltsansprüche gegen Dich ableiten kann.

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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Mick
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Antwort #2 - 28.08.2004 um 13:21:42
 
Zitat:
Hallo Liebender,

frage doch einfach mal bei der für Dich zuständigen Ausländerbehörde nach und schildere dort die Situation, genau wie Du sie hier geschildert hast.


Hi Janna,

ich denke, den Gang zur ABH kann er sich sparen. Für die gibt es da nichts zu tun.


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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #3 - 28.08.2004 um 15:52:31
 
Hallo Mick,
Hast Du solch ähnliches schonmal bearbeiten müssen?
Ich stehe hier jetzt wie ein Ochse vorm Berg.Es gibt doch eine Frist,in der man eine ehe anulieren lassen kann,oder?So eine Scheisse(entschuldigung)Aber man macht und tut alles mögliche,aus Liebe und dann sowas.Selbst wenn Sie kalte Füsse bekommen hat,dann hätte man doch anders reagieren können.Ihr könnt Euch vorstellen das ich das alles noch nicht glauben kann?Nie in meinem Leben werde ich so etwas nochmal machen.Ich der ich doch wie ein neuer Sohn in dieser Familie aufgenommen wurde.Für alle Anderen hier,seid auf der Hut.Mehr kann ich dazu nicht mehr sagen.Jetzt stehe ich da mit einer neu eingerichteten Wohnung:) da kann man doch nur noch lachen,oder?Sein ganzes Leben hat man darauf hin eingerichtet Smiley kopfhau Smiley Smiley
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Mick
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Antwort #4 - 28.08.2004 um 16:18:21
 
Zitat:
Hallo Mick,
Hast Du solch ähnliches schonmal bearbeiten müssen?


Hi,
nein, ich wüsste aber auch nicht, was es ausländerrechtlich da zu bearbeiten gäbe. Ein Visumsantrag ist ja nicht gestellt worden.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Malik
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 28.08.2004 um 17:44:20
 
Drum prüfe, wer sich ewig bindet, kann ich da nur immer wieder wiederholen.

Ehe scheint heute etwas anderes zu sein, als der Wille eine gemeinsame Zukunft in Angriff zu nehmen. Da habe ich mit solchen Fällen dann auch wenig Mitleid.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 28.08.2004 um 17:54:10
 
Danke,Was suchst Du hier,wenn Du so negativ eingestellt bist?Scherzkeks.Wenn Du was zum Thema zu sagen hast dann bitte was weiterhilft.Es ist schon schlimm genug
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Abu
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Antwort #7 - 30.08.2004 um 10:50:56
 
Zitat:
Was soll ich nun machen,da ich ja davon ausgehen muss das alles von ihr nur ein Schauspiel war? Griesgrämig.


1) Du solltest mit dem Selbstmitleid aufhören, Dich zusammenreißen und darauf konzentrieren, wie Du möglichst gimpflich aus der Sache herauskommst. (Vielleicht solltest du auch Deinen Forums-Namen ändern...)

2) Du solltest Das Thema Eheannulierung vergessen.

Hierzu ein Zitat von der website des Verbandes binationaler Familien und Partnerschaften: "Hin und wieder erreichen uns Anfragen, in denen Menschen erklären, dass sich die erst kürzlich geschlossene Ehe als Irrtum herausstellte, z.B. weil der Angeheiratete unrichtige Angaben über seine Vergangenheit machte oder bereits eine Ehefrau im Herkunftsland hat, mit der er traditionell verheiratet ist. Dann steht schnell die Frage im Raum, ob diese Ehe für nichtig erklärt werden kann. Dies ist nicht möglich. Selbst wenn sie nur für sehr kurze Zeit bestand, ist sie nur durch eine Scheidung aufzuheben.

Die Aufhebung einer Ehe ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich (§1314 BGB)."

Diese Voraussetzungen sind sehr eng, z. B. "(2) Eine Ehe kann ferner aufgehoben werden, wenn 1. ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit befand;..."  grin

3) Du solltest die Scheidung angehen. Hierzu solltest Du Dich erst einmal über die rechtliche Situation informieren. Fragen sind z. B.: Welches Recht gilt? Welches Gericht ist zuständig? Wenn es Wahlmöglichkeiten gibt z. B. hinsichtlich einer Scheidung in Deutschland bzw. Usbekistan: Welches Alternative ist einfacher, schneller und billiger?
Erste Infos kannst Du hier bekommen: http://www.verband-binationaler.de/trennungscheidung/

Letztendlich wird es aber wohl nicht ohne Anwalt mit Kenntnissen im internationalen Familienrecht gehen.

Viel Glück

Abu
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ronny
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Antwort #8 - 30.08.2004 um 11:23:26
 
Zitat:
Es gibt doch eine Frist,in der man eine ehe anulieren lassen kann,oder?


Im deutschen Rechtsbereich gibt es die nicht, da käme nur wie Abu schrieb Scheidung in Betracht; allenfalls noch Aufhebung. Diese wäre aber mit ihren Rechtsfolgen wegen Unterhalt und Vermögensausgleich etc. wie eine Scheidung einzuordnen.

Aber für Dich könnte das usbekische Recht eine Lösung bieten:
1. bietet der Art. 42 FamGB die Möglichkeiten der einvernehmlichen Scheidung ohne Trennungsjahr etc.
2. gibt es die Möglichkeit der Nichtigerklärung (von Anfang an) nach den Art. 49 ff FamGB.

Da auch das nacheheliche Unterhaltsrecht in Usbekistan wesentlich humaner gestaltet ist als das deutsche, kann ich Dir nur empfehlen einen auf das Internatinale Recht spezialisierten Anwalt aufzusuchen und die Scheidung in Usbekistan  vorzunehmen.

Spart Dir möglicherweise später manchen Euro (Sonderzeichen mag das Forum nicht)  Zwinkernd.

Viel Glück
ronny
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Ralf
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Antwort #9 - 30.08.2004 um 12:03:31
 
Zitat:
(Sonderzeichen mag das Forum nicht)




Komisch, habe damit kein Problem.
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Abu
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Antwort #10 - 30.08.2004 um 12:12:01
 
Zitat:
Aber für Dich könnte das usbekische Recht eine Lösung bieten:
1. bietet der Art. 42 FamGB die Möglichkeiten der einvernehmlichen Scheidung ohne Trennungsjahr etc.


So ähnlich hatte ich mir das vorgestellt. Kenne mich aber leider nicht im usbekischen Familienrecht aus. Es geht halt nichts über die Profis, auch wenn Sie immer noch incognito agieren, gell Ronny?  Zwinkernd

Aber einen Hinweis habe ich noch:
Ist wirklich unzweifelhaft, daß diese einvernehmliche Scheidung in Deutschland anerkannt wird?
In Thailand gibt es zum Beispiel eine "vereinfachte" Scheidung beim Standesamt (im Gegensatz zur gerichtlichen Scheidung). Wird aber in Deutschland leider nicht anerkannt  Griesgrämig. Ggf. prüfen lassen...

Abu
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Antwort #11 - 30.08.2004 um 12:19:35
 
Zitat:
So ähnlich hatte ich mir das vorgestellt. Kenne mich aber leider nicht im usbekischen Familienrecht aus. Es geht halt nichts über die Profis, auch wenn Sie immer noch incognito agieren, gell Ronny? 


@Abu

Das mit dem Outen ist so ein Problem an dem ich gerade arbeite, weil die Wahlmöglichkeiten alle ned so passen wollen.


Zitat:
Ist wirklich unzweifelhaft, daß diese einvernehmliche Scheidung in Deutschland anerkannt wird?
In Thailand gibt es zum Beispiel eine "vereinfachte" Scheidung beim Standesamt (im Gegensatz zur gerichtlichen Scheidung). Wird aber in Deutschland leider nicht anerkannt  . Ggf. prüfen lassen...



Die "standesamtliche" will sagen einvernehmliche Scheidung beim Standesamt in der exUdSSR und deren Nachfolgestaaten ist lediglich eine Frage der Anerkennung. Bei  Scheidung im Ausland und deutscher Beteiligung wird immer eine Anerkennung des Urteils oder der Registrierung der standesamtlichen Sch. durch die Landesjustizverwaltung erfolgen müssen.

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Antwort #12 - 30.08.2004 um 13:25:01
 
Zitat:
Das mit dem Outen ist so ein Problem an dem ich gerade arbeite, weil die Wahlmöglichkeiten alle ned so passen wollen.


Wende Dich doch einfach an das i4a-Team wg. Einrichtung einer neuen Kategorie vermutlich "Mitarbeiter/in Standesamt", oder?).
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Antwort #13 - 30.08.2004 um 13:27:19
 
Zitat:
Wende Dich doch einfach an das i4a-Team wg. Einrichtung einer neuen Kategorie vermutlich "Mitarbeiter/in Standesamt", oder?).


@Abu

Ned ganz so , aber die Richtung wäre es schon. Merkt man das doll?

ronny
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Antwort #14 - 30.08.2004 um 13:38:19
 
Das hört sich ja alles hervorragend an :sauer:
Schöner Mist.Aber da bewahrheitet es sich mal wieder.Man kann den Menschen nur vor dem Kopf schauen.Was ich eigentlich nicht so ganz verstehe,Sie hat ja seit ich die Heiratsurkunde übersetzt ihr geschickt habe,wie ich jetzt weiss,absolut nichts unternommen was Botschaft und Visum für Deutschland betrifft.Und die überprüfung über die Echtheit der Urkunde wurde hier ja auch nicht durchgeführt,ohne dieses kann diese Ehe doch gar nicht Rechtsgültig hier in Deutschland sein?
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