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Gilt das Trennung Jahr als Ehejahr? (Gelesen: 1.665 mal)
Pymu
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Gilt das Trennung Jahr als Ehejahr?
27.08.2004 um 14:10:52
 
Hallo,

ich bin Ausländerin, habe in Deutschland 5 Jahre lang studiert und habe vor kurzem einem Deutschen geheiratet.
Unglücklicherweise, denke ich jetzt schon dass das nicht der Man fürs Leben wird  weinend
Ich weiß dass ich nach 2 Jahren einen Recht auf befristetes AE habe. Meine Frage ist gilt das 1 Trennungsjahr als Ehejar oder nicht? Und spielt es überhaupt eine Rolle die Tatsache, dass ich bereits seit 5 Jahre in Deutschland als Studenting mich befinde.

Vielen Dank für Eure Hilfe!
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Gilt das Trennung Jahr als Ehejahr?
Antwort #1 - 27.08.2004 um 14:16:40
 
Hi Pymu,

ich denke, dass sich die zwei Jahre auf das eheliche Zusammenleben beziehen und nicht auf die Dauer der "Ehe auf dem Papier".
Bin zwar kein Ausländerrechtler, denke aber, dass der Aufenthaltszweck Ehe (dauerhaft) und Studium (vorübergehend) nicht vergleichbar sind und deswegen die Anrechnung der fünf Jahre nicht zulassen.

Viele Grüße
ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Abu
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Beiträge: 2.772

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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Gilt das Trennung Jahr als Ehejahr?
Antwort #2 - 27.08.2004 um 14:48:33
 
Korrekt. Vgl. § 19 Abs. 1 AuslG:

"Die Aufenthaltserlaubnis des Ehegatten wird im Falle der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft als eigenständiges, von dem in § 17 Abs. 1 bezeichneten Aufenthaltszweck unabhängiges Aufenthaltsrecht verlängert, wenn
1. die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens zwei Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet bestanden hat,
... und wenn
4. der Ausländer bis zum Eintritt der in den Nummern 1 bis 3 bezeichneten Voraussetzungen im Besitz der Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung war, ..."

Während des Studiums müßtest du eine Aufenthaltsbewilligung gehabt haben...

Abu
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BabyBlue24
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Beiträge: 5
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Gilt das Trennung Jahr als Ehejahr?
Antwort #3 - 28.08.2004 um 09:38:18
 
Hallo!

Also was mich hier etwas irritiert, warum hast du ihn dann überhaupt geheiratet????? explo
Wenn du schon kurz nach der Heirat feststellst das das nicht der Mann fürs Leben ist????Das hat eher so den Anschein,das das nur eine Zweckehe für die Papiere ist.Denn das was dich am meisten interessiert ist ob das Trennungsjahr auch als Ehejahr gilt....

BabyBlue
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