Zitat:hallo Doc,
wie meinst du das mit unterbrochen??
Dies geht nur, wenn der automatische Abgleich (von jeder Polizeidienststelle in D.) unterbrochen werden kann
.
Und vom Zeitrahmen her was denkst du ist reaklistisch??
Sind drei Monate schon übetrieben???
gruss peku
Hallo Peter,
der gravierende Unterschied zwischen einem AFIS-Abgleich der Polizei/BGS und einem, der durch eine Botschaft initiiert wird, liegt im Ablauf:
Im Inland werden Fingerabdrücke immer durch die Polizei oder dem BGS abgenommen. Verwertbar sind grundsätzlich
nur die Originale. Die Verwertbarkeit bleibt nur dann gewährleistet, wenn diese Originale in einem bestimmten Format eingescannt sind, d.h. die Auflösung des Scans ist sehr hoch. Dieser Scan wird bei der Polizei unmittelbar nach der Fingerabdrucknahme durchgeführt. Anschließend werden die elektronischen Daten dem AFIS-Rechner automatisch zugeführt, eine persönliche Selektion findet dabei nicht mehr statt. Der Rechner sucht daraufhin alle Vergleichsfingerabdrücke, die kategorisiert zu den eingesandten passen könnten. Dann findet noch eine persönliche Nachkontrolle statt, ob einer der Treffer auch tatsächlich identisch ist. Anschließend wird eine INPOL-SIS-Recherche durchgeführt. Dann wird das Ergebnis per Fernschreiben an die anfragende Dieststelle gemeldet und auf evtl. Fahndungen hingewiesen.
Das Ergebnis eines solchen AFIS-Abgleichs kann nur 3 Folgen haben:
- 1. Person ist unbekannt
- 2. Person ist unter denselben Personalien bekannt
- 3. Person ist unter anderen Personalien bekannt
Einsendungen der Polizei direkt werden immer mit höchster Dringlichkeit bearbeitet, weil es sich unterstellter Weise um Haftsachen handelt. Die schnellste Recherche dauerte hier in einem Fall 45 Minuten.
Für den Fall, dass es sich um einen potentiellen Asylbewerber handelt, wird zusätzlich eine Recherche aufgrund von Art. 11 EURO-DAC-VO durchgeführt. Dabei werden die Prints an alle EU-Mitgliedsstaaten gesandt, um sie mit dort vorhandenen Prints von Asylantragstellern zu vergleichen.
Die Fingerprints, die in Botschaften angenommen werden, müssen im Original über das BVA (zumeist mit Zwischenlandung beim AA) zum BKA gesandt werden. Da es sich um eine reine Identitätsfeststellung handelt, unterliegen sie nicht der höchsten Priorität, weil keine Haftsache unterstellt werden kann. Erst wenn sie im Original dem BKA vorliegen, werden sie ihrem Eingang nach eingescannt und erst dann in den laufenden Prozess eingespult, wenn derzeit keine größere Anzahl an AFIS-Recherchen durch die Polizei anstehen und abzusehen ist, dass die Recherche die 1. Priorität nicht wesentlich stört.
Dabei muss auch bedacht werden, dass der AFIS-Rechner nebenbei auch noch Tatortspuren und Fingerprints auf anderen Rechtsgrundlagen vergleicht oder einzulesen bekommt, die er kategorisieren muss, um sie elektronisch abzulegen.
Das Ergebnis bei einer Botschaftsanfrage wird auf dem selben Weg zurückgeschickt. Handelt es sich um einen Treffer, der auf eine Fahndung im INPOL oder
AZR deutet, dann muss die Botschaft eine neue Anfrage halten, ob diese Fahndung einer Visumerteilung widerspricht; dies geschieht dann allerdings per FAX.
Wie lange das maximal dauern kann, weiß ich nicht.
Doc 8)