@Abu,
Ich habe die Auslaendergesetze nicht gemacht und gefallen tun sie mir auch nicht.
Trotz allem steht es so geschrieben und wird auch so angewandt. Wie haeufig die ALBs von diesen Vorschriften abweichen mag ich nicht zu beurteilen.
Ich verstehe auch nicht was das mit interpretieren zu tun, wenn da defenitiv geschrieben steht in welchen Faellen nur ein Jahr AE zu erteilen ist?
Ich teile voll und ganz deine Meinung, das es Schwachsinn ist, die
AE zu befristen wenn sie nach einem Jahr sowieso verlaengert werden muß.
Doch es geht bei der Frage nicht darum was wir meinen oder was unseren Rechtsverstaendnis entspricht. Es geht darum wie die konkreten Vorschriften aussehen und in der Praxis umgesetzt werden.
Leider ist es nunmal in der Praxis so (und auch durch das
AuslG gedeckt), das die ALBs diese Dinge abfragen koennen und bei fehlenden Nachweis die
AE befristen koennen.
@Rene,
Zitat:Hallo ihr,
danke fuer die vielen Antworten. Ich habe jetzt aber ein anderes Problem: Die
ABH oder die Botschaft, ich weiss es nicht, stellt mir eine Frist bis zum 30. August, diese Unterlagen abzugeben. Danach verfaellt der Antrag. Ich komme aber erst am 12. September nach Deutschland zurueck. Meine Mutter war heute bei der
ABH, um eine Fristverlaengerung zu beantragen, aber die Sachbearbeiterin war im Urlaub, und der Bereichsleiter auch nicht da. Sie geht morgen nochmal hin. Ich hoffe nur, dass der Bereichsleiter mir eine Fristverlaengerung gibt (hat meine Mutter beantragt), sonst muessen wir die Sachen nochmal beantragen, d.h., nochmal nach Peking fahren. Hat schonmal jemand Erfahrungen damit gemacht?
Rene.
Da scheint mir jetzt aber der Wurm drin zu sein.
Welche Unterlagen genau sollst du bis dahin abgeben?
Die Nachweise ueber Einkommen und Wohnung?
Wenn du die nicht bringst kann deshalb dein Antrag nicht verfallen, denn schließlich darf er nicht grundsaetzlich davon abhaengig gemacht werden.
Den Antrag selber habt ihr aber schon gestellt, oder (Formular ausgefuellt und abgegeben)?
croco