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Fragen zur Familienzusammenfuehrung (Gelesen: 5.829 mal)
croco
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"smack"


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #15 - 26.08.2004 um 19:01:12
 
Zitat:
§ 70 Mitwirkung des Ausländers
(1) Dem Ausländer obliegt es, seine Belange und für ihn günstige Umstände, soweit sie nicht offenkundig oder bekannt sind, unter Angabe nachprüfbarer Umstände unverzüglich geltend zu machen und die erforderlichen Nachweise über seine persönlichen Verhältnisse, sonstige erforderliche Bescheinigungen und Erlaubnisse sowie sonstige erforderliche Nachweise, die er erbringen kann, unverzüglich beizubringen. Die Ausländerbehörde kann ihm dafür eine angemessene Frist setzen. Nach Ablauf der Frist geltend gemachte Umstände und beigebrachte Nachweise können unberücksichtigt bleiben. Der Ausländer soll auf seine Obliegenheiten nach Satz 1 hingewiesen werden. 5Im Falle der Fristsetzung ist er auf die Folgen der Fristversäumung hinzuweisen.



Also ist es Quatsch das der Antrag verfaellt. Es bleiben lediglich die Nachweise unberuecksichtigt.

@Rene

entweder deine Mutter hat es falsch verstanden oder die netten Damen und Herren von der ALB haben ganz schon Mist erzaehlt motz

8)croco
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matrix1329
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #16 - 27.08.2004 um 09:27:47
 
Hallo,

die Fristverlaengerung hab ich erstmal eine Fristverlaengerung bis Ende September gekriegt. Dann geb ich die Sachen schnell mal ab, und hoffentlich kann meine Frau dann bald wiedereinreisen.

Rene. :-D
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Abu
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Antwort #17 - 27.08.2004 um 09:57:21
 
Zitat:
@abu

ich teile insgesamt Deine (und Crocos) Auffassung zum Thema Frist.

Zwinkernd

Zitat:
Das kommt aus § 70 AuslG. Der Ausländer kann unter Fristsetzung aufgefordert werden, für ihn günstige Umstände nachzuweisen. Bei der Bemessung der Frist für die AE-Erteilung wäre der Nachweis des Einkommens bzw. Nicht-Vorliegens der Versagungsgründe damit gemeint.

Ist das nicht sonderbar, daß sich die ABH hiermit bereits bei der Prüfungs des Antrags auf das Visum zur Familienzusammenführung beschäftigt ???

Abu
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matrix1329
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #18 - 27.08.2004 um 15:28:17
 
Zitat:
Ist das nicht sonderbar, daß sich die ABH hiermit bereits bei der Prüfungs des Antrags auf das Visum zur Familienzusammenführung beschäftigt ???
Abu


Vielleicht liegt das daran, dass wir auf dem Antrag zur Familienzusammenfuehrung direkt AE angekreuzt haben. Kann sein, dass das gleich als Antrag fuer die AE gilt.

Rene.
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