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Aufenthaltsgenehmigung nach Trennung, was geschieht? (Gelesen: 2.798 mal)
bamoo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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24.08.2004 um 12:45:18
 
Aufenthaltsgenehmigung nach Trennung, was geschieht?

Hallo,
meine Frau und ich haben im Juni 2001 geheiratet. Also vor gut 3 Jahren. Meine Frau kommt aus Brasilien und brachte ein Kind (nun 5 Jahre) in die Ehe mit.
Ende Mai 2004 waren wir bei der Ausländerbehörde wegen der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis. Mann wollte meiner Frau nun die unbefristete Aufenthalt gestatten, dazu benötigte man nun jedoch angeblich noch eine Auskunft zu dem neuen Antiterrorgesetz. Meiner Frau und dem Kind stellte die Behörde für die Überbrückung, bis die Auskunft einträfe, eine 3 monatige Verlängerung aus.

Nun ist folgende geschehen:
In der Zwischenzeit haben wir uns getrennt. Sie hat einen Freund und ist zu Ihm samt Kind gezogen. Dennoch verstehen wir uns immer noch sehr gut.
Nun sind wir, nach nun fast 3 Monaten wieder auf die Ausländerbehröde gegangen.
Dort sagte man uns, das die Auskunft zum Antiterrorgesetz noch nicht eingetroffen sei.

Dann kam für mich der Hammer!

Die Dame sagte zu uns, -sie haben ja wohl sicher nichts dagegen, wenn mein Kollege eben mal mit Ihren Frau zu Ihrer Wohnung fährt-!!
Wir waren Baff und wir sagten dies zu.
Dem Beamten fiehl natürlich vor Ort sofort auf, das meine Frau und Ihr nicht mehr bei mir wohnt. Meine Frau sagte zu dem Beamten ,das wir uns vor einigen Wochen gestritten hatten und Sie ausgezogen ist zu ihrem Freund (was auch so geschehen ist).
Ihr Freund legt in der gleichen Stadt.
Der Beamte sagte nichts dazu und Sie fuhren zu der Ausländerbehörde zurück wo ich noch wartete. Mann ließ uns dann dort sitzen und nach einer halben Stunde sind wir dann gegangen. Meine Frau und Ihr Kind haben nun noch mal eine 2 monatige Verlängerung ausgestellt bekommen.
Aber was geschieht nun?

Läuft meine Frau und Ihr Kind Gefahr nun keine Aufenthaltsgenehmigung mehr zu bekommen nur weil Sie mich nach 3 Jahren Ehe verlassen hat ?

Ist das eigentlich normal, das solche Überprüfungen ohne Ansage stattfinden?

Wir haben definitiv keine Scheinehe geführt. Müssen wir das eventuell nachweisen oder muß die Ausländerbehörde uns eine Scheinehe nachweisen.
Aber noch mal, unsere Ehe war ganz normal. Wir haben zusammen gelegt und waren und sind auch noch zusammen gemeldet.


Bamoo
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Nach 2 Jahren Ehe ist eigenständiges Aufenthaltsre
Antwort #1 - 24.08.2004 um 13:08:04
 
Hallo Bamoo,

keine Panik. Nach 2 Jahren Ehe mit einem Deutschen (ich nehme an, Du bist Deutscher) hat Deine Frau ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erworben, so dass die ABH (Ausländerbehörde) ihr auf jeden Fall eine erneute befristete AE erteilen muss.

Eine unbefristete AE wird sie nicht erhalten, da diese nur erteilt wird, wenn die Ehe mit dem Deutschen weiter besteht.

Gegen Euch spricht allerdings, dass Ihr der ABH nicht gleich beim zweiten Mal Vorsprechen gesagt habt, dass Ihr mittlerweile getrennt lebt. So könntet Ihr Gefahr laufen, dass Euch ein Verfahren wegen Falschaussage angehängt wird.
Ich hoffe, Ihr habt bei der ABH damals nicht auch noch dieses Formular unterschrieben, auf dem Ihr bestätigt, dass die eheliche Lebensgemeinschaft besteht! Dann hättet Ihr echt ein Problem wegen Falschaussage -> ist strafbar. Wenn Ihr das beim ersten Mal Vorsprechen unterschrieben habt, da wart Ihr ja noch zusammen, so dass Euch daraus kein Strick gedreht werden könnte. Gut wäre, wenn Ihr Belege dafür vorlegen könnt, dass Ihr zum Zeitpunkt des ersten Besuchs bei der ABH noch zusammen gewohnt habt.

Ist Deine Frau schon aus Eurer Ehewohnung abgemeldet? Wenn ja, wann wurde sie abgemeldet? (Nach erster Vorsprache bei der ABH?)
Sollte Deine Frau noch nicht abgemeldet sein, erledigt dies bitte umgehend, sonst verstößt sie gegen das Meldegesetz, das ist auch strafbar.

Unangemeldete Überprüfungen sind durchaus an der Tagsordnung, wenn die Behörde einen (begründeten) Verdacht hat, dass Falschangaben gemacht wurden bzw. eine Scheinehe vorliegt (z.B. wenn ein anonymer Hinweis gegeben wurde, muss die Behörde diesem nachgehen, auch wenn sie durch vorherige Überprüfungen schon weiß, dass dieser  Hinweis falsch ist!)

Bezüglich Nachweis der Scheinehe ist die Behörde in der Beweispflicht. Dennoch empfiehlt es sich, entsprechende Beweise parat zu haben: Tickets/Buchungen von gemeinsamen Urlaubsreisen, Zeugen (Familie und Freunde, Arbeitgeber, Nachbarn), Fotos ...

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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Abu
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Antwort #2 - 24.08.2004 um 17:17:57
 
Zitat:
Wir haben definitiv keine Scheinehe geführt. Müssen wir das eventuell nachweisen oder muß die Ausländerbehörde uns eine Scheinehe nachweisen.

Zitat:
Bezüglich Nachweis der Scheinehe ist die Behörde in der Beweispflicht. Dennoch empfiehlt es sich, entsprechende Beweise parat zu haben: Tickets/Buchungen von gemeinsamen Urlaubsreisen, Zeugen (Familie und Freunde, Arbeitgeber, Nachbarn), Fotos ...


Also ich würde auch schon mal anfangen, Beweise zu sammeln... Wie war das noch: Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht?
Außerdem scheint es mir nicht ausreichend zu sein darzulegen, daß keine Scheinehe vorlag. Zusätzlich sollte auch dargelegt werden, daß die eheliche Lebensgemeinschaft mindestens 2 Jahre bestanden hat.

Abu

P.S.:

Zitat:
Die Dame sagte zu uns, -sie haben ja wohl sicher nichts dagegen, wenn mein Kollege eben mal mit Ihren Frau zu Ihrer Wohnung fährt-!!

So soll mir mal jemand kommen  grin
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bamoo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 24.08.2004 um 21:06:13
 
Hallo Janna und Abu,
danke für eure Infos.
Ok, das mit dem Ummelden werden wir morgen machen.
Bei dem ersten vorsprechen vor 3 Monaten hat meine Frau ein Schreiben unterschrieben (ich übrigens mußt es nicht unterschreiben) in dem Sie angibt, das wir zusammen leben etc. Beim zweiten Vorsprechen kamen wir gar nicht zu Wort. Ruckzuck wurde die Verlängerung bis November gemacht und dann kam die "Frage" mit dem Besuch der Wohnung.
Ok, wir haben natürlich darauf spekuliert so durchzukommen um möglichst wenig trouble zu haben.

Das wir länger als 2 Jahre gemeinsam gelebt und verheiratet waren dürften wir leicht beweisen können wenn dies nötig wird (Zeugen, Bilder, Reisebuchungen).

Gruß
bamoo
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Janna
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Antwort #4 - 25.08.2004 um 11:07:22
 
Zitat:
Ok, wir haben natürlich darauf spekuliert so durchzukommen um möglichst wenig trouble zu haben.


Hallo bamoo,

genau das wissen die Sachbearbeiter in der Ausländerbehörde, dass viele Leute darauf spekulieren "uns kann keiner was ..." oder "uns erwischt schon keiner ..."

Was diese Leute allerdings vergessen ist, dass sie durch Falschangabe oder Verschweigen von Tatsachen, die Auswirkung auf den Aufenthaltsstatus haben, eine Straftat begehen und dass der deutsche Partner dann natürlich mit "in der Tinte sitzt". Denn Du (natürlich auch Deine Frau) wärst eigentlich verpflichtet gewesen, die Trennung der ABH sofort mitzuteilen.

Ich hoffe für Euch, dass es nicht so schlimm wird, und kann Euch nur raten, jetzt wirklich absolut ehrlich und offen gegenüber den Sachbearbeitern der ABH zu sein. Normalerweise sind das keine Unmenschen, wenn man sich offen, ehrlich und kooperationsbereit zeigt.

Genau wegen solcher Falschangaben (bzw. Versäumnis von Angaben) und "Mauscheleien"  haben es die ehrlichen binationalen Paare oft so schwer ... Griesgrämig

Viele Grüße
Janna


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ronny
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Antwort #5 - 27.08.2004 um 10:52:38
 
@ Janna
Zitat:
Normalerweise sind das keine Unmenschen, wenn man sich offen, ehrlich und kooperationsbereit zeigt. 


[beifall=beifall.gif] [beifall=beifall.gif] [beifall=beifall.gif]

Zitat:
Genau wegen solcher Falschangaben (bzw. Versäumnis von Angaben) und "Mauscheleien"  haben es die ehrlichen binationalen Paare oft so schwer ...


Da kann ich Dir nur beipflichten.

Viele Grüße
ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #6 - 02.09.2004 um 11:17:06
 
Hi,
Ich finde die Beiträge sehr interessant. Bei mir ist es ähnlich. Es war auch keine Scheinehe, aber nach längeren Zusammenleben haben sich eben nichtlösbare Probleme im Miteinander eingestellt. Meine Frau hat eine kleine Tochter, die nächstes Jahr in die Schule kommt. Sie kann zum Beispiel garnicht mehr Ihre afrikanische Sprache. Daher habe ich auch nichts groß unternommen zwecks schneller Scheidung. Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen wie das Kind denn in der alten Heimat wieder Fuß fassen soll, wenn es zurück muß. Irgendwie kann ich das für mich nicht verantworten. Anderseits habe ich aber eine neue Partnerin und wir haben seit diesem Jahr eine gemeinsame Tochter. Daher muß ich in die Geschichte irgendwie Klarheit reinbekommen. Alles nicht so leicht.
Ärgerlich Ärgerlich
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