Hallo Bamoo,
keine Panik. Nach 2 Jahren Ehe mit einem Deutschen (ich nehme an, Du bist Deutscher) hat Deine Frau ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erworben, so dass die
ABH (Ausländerbehörde) ihr auf jeden Fall eine erneute befristete
AE erteilen muss.
Eine unbefristete
AE wird sie nicht erhalten, da diese nur erteilt wird, wenn die Ehe mit dem Deutschen weiter besteht.
Gegen Euch spricht allerdings, dass Ihr der
ABH nicht gleich beim zweiten Mal Vorsprechen gesagt habt, dass Ihr mittlerweile getrennt lebt. So könntet Ihr Gefahr laufen, dass Euch ein Verfahren wegen Falschaussage angehängt wird.
Ich hoffe, Ihr habt bei der
ABH damals nicht auch noch dieses Formular unterschrieben, auf dem Ihr bestätigt, dass die eheliche Lebensgemeinschaft besteht! Dann hättet Ihr echt ein Problem wegen Falschaussage -> ist strafbar. Wenn Ihr das beim ersten Mal Vorsprechen unterschrieben habt, da wart Ihr ja noch zusammen, so dass Euch daraus kein Strick gedreht werden könnte. Gut wäre, wenn Ihr Belege dafür vorlegen könnt, dass Ihr zum Zeitpunkt des ersten Besuchs bei der
ABH noch zusammen gewohnt habt.
Ist Deine Frau schon aus Eurer Ehewohnung abgemeldet? Wenn ja, wann wurde sie abgemeldet? (Nach erster Vorsprache bei der
ABH?)
Sollte Deine Frau noch nicht abgemeldet sein, erledigt dies bitte umgehend, sonst verstößt sie gegen das Meldegesetz, das ist auch strafbar.
Unangemeldete Überprüfungen sind durchaus an der Tagsordnung, wenn die Behörde einen (begründeten) Verdacht hat, dass Falschangaben gemacht wurden bzw. eine Scheinehe vorliegt (z.B. wenn ein anonymer Hinweis gegeben wurde,
muss die Behörde diesem nachgehen, auch wenn sie durch vorherige Überprüfungen schon weiß, dass dieser Hinweis falsch ist!)
Bezüglich Nachweis der Scheinehe ist die Behörde in der Beweispflicht. Dennoch empfiehlt es sich, entsprechende Beweise parat zu haben: Tickets/Buchungen von gemeinsamen Urlaubsreisen, Zeugen (Familie und Freunde, Arbeitgeber, Nachbarn), Fotos ...
Viele Grüße
Janna