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Scheidung trotz Abwesenheit? (Gelesen: 2.586 mal)
Luv
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Scheidung trotz Abwesenheit?
23.08.2004 um 20:01:56
 
Meine Freundin möchte sich scheiden lassen. Sie kennt den genauen Aufenthaltsort Ihres Nochehemannes nicht. Er befindet sich irgendwo im Ausland. Sie hat in Gambia geheiratet und hat hier mit ihrem Mann gelebt. Allerdings hat sie die Heirat nie von der Botschaft legalisieren lassen. Galt aber hier als verheiratet. Kann sie sich trotzdem scheiden lassen?  Allein!!??
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #1 - 24.08.2004 um 09:40:12
 
Hallo Zim,

wie schon öfter in den Foren, sind die Angaben noch zu dürftig.
Welche Staatsangehörigkeit hat Deine Freundin?
Ist sie u.U. asylberechtigt oder ausländischer Flüchtling mit blauem Reiseausweis?
Welche Staatsangehörigkeit hat der Ehemann?

Viele Grüße
ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Ralf
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Antwort #2 - 24.08.2004 um 09:58:35
 
Zitat:
.... Allerdings hat sie die Heirat nie von der Botschaft legalisieren lassen.....


Hallo!

Die Heirat als solche wird auch nicht legalisiert, sondern lediglich die Heiratsurkunde. Dies hat aber allenfalls am Rande Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Eheschließung. Dabei geht es allein um die Frage, ob diese nach dem jeweiligen Ortsrecht wirksam zu Stande gekommen ist.
Wenn dies der Fall war, gilt sie in D auch als verheiratet.
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ronny
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Antwort #3 - 24.08.2004 um 10:10:08
 
Hallo Ralf,

Zitat:
Wenn dies der Fall war, gilt sie in D auch als verheiratet.


Des is ja ned die Frage.
Geschieden kann sie werden, wenn das maßgebende IPR eine Scheidung in Abwesenheit zuläßt.
Aber welches IPR ist maßgebend?
Art. 17 EGBGB verweist auf 14 und der sagt, wie alle Juristen:

Es kommt darauf an     Zwinkernd

Deswegen:
Zitat:
Welche Staatsangehörigkeit hat Deine Freundin?


Möglicherweise kommt ja deutsches Scheidungsrecht zur Anwendung aber nicht automatisch.

Genauso gut kommt gambisches oder sogar noch was ganz anderes in Betracht.

Wie sagt der Hesse? Mer waas es ned. Zwinkernd

Viele Grüße
ronny
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Luv
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 24.08.2004 um 10:24:19
 
Meine Freundin ist deutsche und er aus Gambia!!!! Kann sie sich hier ohne ihn Scheiden lassen????
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ronny
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 24.08.2004 um 10:38:15
 
Hallo Zim,

jetzt wissen wir immerhin schonmal, dass deutsches Scheidungsrecht zur Anwendung kommen müßte.

Dieses setzt (§ 1564 BGB ff.) das Scheitern der Ehe und einen Antrag voraus, den beide oder einer stellen kann/ können.

In Abwesenheit müßte das auch (grundsätzlich) möglich sein, allerdings kann da die Trennungszeit nach der die Ehe als gescheitert gilt drei Jahre dauern. Anderenfalls muß wohl eine unzumutbare Härte vorliegen, wenn kürzere Fristen gelten sollen.

Viele Grüße
ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 04.09.2004 um 17:39:27
 
kann sie sich in Gambia scheiden lassen?
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Janine
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Antwort #7 - 04.09.2004 um 18:20:50
 
nein, kann sie nicht!
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LG janine
 
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