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Sozialhilfe (Gelesen: 2.029 mal)
gsuz
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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21.08.2004 um 22:24:19
 
Hallo ich bin mit einer Ausländerin (nicht EU)verheiratet und sie hat deshalb eine Aufenthaltsgenehmigung für  3 Jahre bekommen. Nun befinden wir uns aber in einer finanziell schwierigen Situation und müssen für meine Frau Sozialhilfe beantragen, da sie keinen Job gefunden hat. Ich würde gerne wissen, ob das Auswirkungen auf den Aufenthaltsstatus haben kann bzw. ich habe gehört das sie sich nach Sozialhilfebezug nie mehr Einbürgern lassen kann stimmt das? Kann man sich einbürgern lassen während man Sozialhilfe bezieht.
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Ralf
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Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #1 - 21.08.2004 um 23:04:23
 
Hallo!

Ich gehe mal davon aus, dass du Deutscher bist.

Auf den Aufenhaltsstatus hat Sozialhilfe insofern Auswirkungen, dass nach den 3 Jahren keine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann, sondern nur wiederum eine befristete.

Zur Einbürgerung: So lange kein Einbürgerungsanspruch besteht (8 Jahre Aufenthalt, kann bei Sozialhife keine Einbürgerung erfolgen. Eine Einbürgerung nach § 9 StAG nach 3 Jahren scheidet also aus.
Bei Anspruchseinbürgerung ist Sozialhilfe nur dann schädlich, wenn der Grund für die Inanspruchnahme der Sozialhilfe selbst zu vertreten ist.

Aber "nie mehr" ist stark übertrieben. Frühere Sozialhilfe spielt keine Rolle, wenn der Lebensunterhalt später gesichert ist.

Mehr zum Thema im Forum Einbürgerungsrecht.
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gsuz
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 22.08.2004 um 01:17:22
 
D.h. meine frau kann nicht nach 3 Jahren eingebürgert werden? Was ist wenn der Bezug der Sozialhilfe nur kurzfristig ist also, meine Frau eine Arbeit hat wenn sie den Einbürgerungsantrag stellt? Zählt also auch, wenn man in der Vergangeheit Sozialhilfe bekommen hatals Kriterium für §9?
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Janna
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Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #3 - 22.08.2004 um 11:56:44
 
Hallo,

wenn Deine Frau gerade zum Zeitpunkt der Verlängerung der AE (sprich nach 3 Jahren) Sozialhilfe bezieht, kann sie zu diesem Zeitpunkt nicht eingebürgert werden, der Antrag würde abgelehnt.

Wenn sie während des Einbürgerungsverfahrens beginnt, Sozialhilfe zu beziehen, muss dies der Behörde mitgeteilt werden (jede Änderung der Bedingungen muss mitgeteilt werden), dann wird -glaube ich- der Antrag erst einmal zurückgestellt, bis der Lebensunterhalt wieder gesichert ist. Danach ist, wenn Deine Frau wieder Arbeit hat -wie ralfi schon schrieb- eine Einbürgerung nach § 9 StAG möglich:

Zitat:
Frühere Sozialhilfe spielt keine Rolle, wenn der Lebensunterhalt später gesichert ist.


Viele Grüße
Janna
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