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Aufenthaltstitel in Schengen oder Sprachvisa (Gelesen: 1.282 mal)
ubberry
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18.08.2004 um 12:21:52
 
Liebe Forumleser,

ich nehme Bezug auf den Thread Fall für Thai vom 27.07.04

Nach meinem Besuch in Schweden und einigen Studien hier bei Euch im Forum möchte ich mein "Problem" erneut, vielleicht etwas direkter formulieren.
Ich trage mich mit dem Gedanken ein Sprachvisum für meine Freundin hier bei der ALB zu beantragen.
Zwar besteht für sie in Schweden ein Aufenthaltstitel, der bis August 2004 befristet war, nunmehr in einen unbefristeten Aufenthalt münden soll, allerdings ist die Behörde dort überfrachtet und es ist eine Wartezeit von ca. 3 Monaten in Aussicht gestellt. Die Ehe in Schweden (meine thailändische Freundin mit einem schedischen Bürger) besteht noch, seit nunmehr 3 Jahren, allerdings will man sich in naher Zukunft in gutem Einvernehmen trennen.
Bis wir also beide hier in Deutschland heiraten können, wird noch eine Weile vergehen, da ich auch meine Scheidung noch nicht durch habe.
Mick hatte schon gepostet hier, dass der schwedische Aufenthaltstitel, so er denn endlich durch ist, lediglich einen 3monatigen Aufenthalt in Deutschland erlaubt, vermutlich muss danach wieder eine 6 monatige Wartezeit eingehalten werden bis zu einem nächsten Besuch, somit wäre das also nicht sehr hilfreich.
Daher denke ich an das genannte Sprachvisum. VHS, Krankenversicherung, Wohnung, Einkommenslage, alles wäre hier palletti für eine entsprechende Verpflichtungserklärung.
Nun die Fragen:

1.      Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis einschließlich AE, erworben durch eine 3jährige Ehe in einem Schengenland berechtigt nicht zu dem selben Aufenthaltstitel in einem anderen Schengenland, ist dieser Satz richtig?
2.      Ich denke zunächst an ein 6 monatiges Sprachvisum, kann das dann verlängert werden ohne große Umstände (erneute Ausreise o.ä.) oder sollte man gleich 1 Jahr festmachen?
3.      Wo müsste dann dieses Sprachvisum abgeholt werden, bei der deutschen Botschaft in Stockholm oder Bangkok?
4.      Tangiert ein solches Sprachvisum in Deutschland den Aufenthaltstitel in Schweden, man weiß ja nie ob alles klappt und sie wieder zurück nach Schweden will.
5.      Sollte sich unser Verhältnis während des Sprachaufenthaltes verfestigen zu einer Heirat, kann man übergangslos dann vom Sprachvisum zu einem Heiratsvisum wechseln, oder ist da wieder die Ausreise zwischen geschaltet. (Wäre nicht das Schlimmste)

Vielen Dank für Eure Mühe und lieben Gruß an alle Leser

ubberry
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Mick
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Antwort #1 - 18.08.2004 um 12:29:37
 
Zitat:
1.      Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis einschließlich AE, erworben durch eine 3jährige Ehe in einem Schengenland berechtigt nicht zu dem selben Aufenthaltstitel in einem anderen Schengenland, ist dieser Satz richtig?

Hi, richtig, so stimmt es.

Zitat:
2.      Ich denke zunächst an ein 6 monatiges Sprachvisum, kann das dann verlängert werden ohne große Umstände (erneute Ausreise o.ä.) oder sollte man gleich 1 Jahr festmachen?


Die Verlängerung sollte ohne Probleme möglich sein, da es grundsätzlich bis zu einem Jahr geht.

Zitat:
3.      Wo müsste dann dieses Sprachvisum abgeholt werden, bei der deutschen Botschaft in Stockholm oder Bangkok?


In Stockholm.

Zitat:
4.      Tangiert ein solches Sprachvisum in Deutschland den Aufenthaltstitel in Schweden, man weiß ja nie ob alles klappt und sie wieder zurück nach Schweden will.


Da musste ein schwedisches Forum suchen Zwinkernd
Aber vielleicht kennt ja jemand die Antwort aus Erfahrung, oder sucht das schwedische Ausländerrecht.

Zitat:
5.      Sollte sich unser Verhältnis während des Sprachaufenthaltes verfestigen zu einer Heirat, kann man übergangslos dann vom Sprachvisum zu einem Heiratsvisum wechseln, oder ist da wieder die Ausreise zwischen geschaltet. (Wäre nicht das Schlimmste)


Das ginge übergangslos.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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ubberry
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Antwort #2 - 22.08.2004 um 13:20:01
 
Hallo nochmal,

danke zunächst an Mick für die klaren Antworten,
nun aber dennoch ein paar Fragen zum Verständnis:

Die Antragstellung für das Sprachvisum bei der Deutschen Botschaft in Stockholm mit den zweifachen Antragsformularen und den Unterlagen von der AHB, dort wurden also die Kursbuchung, Krankenversicherung, Einkommensnachweis, Mietvertrag mit der Verpflichtungserklärung vorgelegt, muss der Antragsteller persönlich in der Visaabteilung vornehmen, das geht also nicht mit der Post zu schicken, richtig?
Sollte man da besser mal bei der Botschaft in Stockholm anrufen, wie ist die Erfahrung?

Ein anderer Punkt ist dieser 90 Tage Aufenthalt innerhalb eines Halbjahres für Ausländer, die in einem Schengenland einen Aufenthaltstitel haben, diese 90 Tage können auch gesplittet sein, hab’ ich hier gelesen, aber wo wird das festgehalten zum Nachweis. Da ja nicht mehr an den Grenzen, bzw. bei Inlandflügen kontrolliert wird, müsste der Betreffende sich nach spätestens 3 Tagen bei der AHB melden, so steht’s, glaube ich, geschrieben, aber ist das denn auch gängige Praxis? Was ist, wenn man das schlicht aus Unkenntnis nicht gemacht hat, gibt es da Probleme?
Schöne Grüße
ubberry


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