Zitat:Das Visum berechtigt nur zur einmalige Einreise. Welche Probleme kann es verursachen? Schengen-Gebiet wird das Ehepaar nicht verlassen.
Da das Visum Typ "D" ein nationales Visum ist, kommt es m.E. auf die Einreise nach Deutschland an.
Gleichwohl möchte ich mich korrigieren. Zur Wahrnehmung der Freizügigkeit, hier als Dienstleistungsempfänger, gehört natürlich nicht nur die Reise in einen anderen Mitgliedsstaat sondern auch die Rückkehr. Die Freizügigkeit würde ad absurdum geführt, wenn sie nicht auch das Recht der Rückkehr beinhalten würde. Daher ist IN DIESEM FALL auch der Herkunftsstaat, also Deutschland, an das Gemeinschaftsrecht gebunden, muss also dem Unionsbürger die Wiedereinreise gestatten - natürlich gemeinsam mit dem Ehegatten aus dem Drittstaat.
Zwei Anmerkungen noch:
1. Wahrscheinlich wird überhaupt keine Kontrolle bei der Reise nach Frankreich stattfinden, so dass Reise und Rückkehr problemlos sind.
2. Es kann allerdings bei einer Kontrolle nicht mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass jeder Beamte über diese spezielle rechtliche Frage informiert ist. Es wird Dir also niemand versichern können, dass keine Probleme bei der Reise auftreten können, falls der Ausweis bei Einreise oder Aufenthalt kontrolliert wird. Es besteht also das Risiko, dass die Behörden der tangierten Länder die Frage anders sehen und schlimmstenfalls die Angelegenheit vor Gericht endet.
Vielleicht ist ja in dieser Frage präventiv etwas mit Hilfe der Europäischen Kommission zu erreichen:
http://europa.eu.int/solvit/site/index_de.htm