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Doppelte Staatsangehörigk. durch Annahme als Kind? (Gelesen: 3.043 mal)
Abu
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17.08.2004 um 10:20:42
 
Hallo an alle,

ich hab' mal 'ne Frage zum Staatsangehörigkeitsrecht:

Wenn ein ausländisches Kind von einem Deutschen adoptiert wird und hierdurch die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt (vgl. § 6 StAG Annahme als Kind), kann es die ursprüngliche Staatsangehörigkeit behalten? Sieht so aus, oder?

Abu
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Ralf
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Antwort #1 - 17.08.2004 um 10:30:01
 
Zitat:
Hallo an alle,

ich hab' mal 'ne Frage zum Staatsangehörigkeitsrecht:

Wenn ein ausländisches Kind von einem Deutschen adoptiert wird und hierdurch die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt (vgl. § 6 StAG Annahme als Kind), kann es die ursprüngliche Staatsangehörigkeit behalten? Sieht so aus, oder?

Abu


Hallo Abu!
§ 6 StAG verlangt nicht die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit, dies ist insoweit richtig.
Allerdings wird es in vielen Fällen so sein, dass die alte Staatsangehörigkeit nach dem Heimatrecht des Kindes automatisch erlischt, so dass nach der Adoption dann doch keine doppelte Staatsangehörigkeit besteht.

Im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht ist dies übrigens in vielen Fällen genauso, vgl. § 27 StAG:
Zitat:
§ 27 StAG

Ein Deutscher verliert mit der nach den deutschen Gesetzen wirksamen Annahme als Kind durch einen Ausländer die Staatsangehörigkeit, wenn er dadurch die Staatsangehörigkeit des Annehmenden erwirbt. Der Verlust tritt nicht ein, wenn er mit einem deutschen Elternteil verwandt bleibt. Der Verlust erstreckt sich auf die minderjährigen Abkömmlinge, für die dem Angenommenen die alleinige Sorge für die Person zusteht, wenn auch der Erwerb der Staatsangehörigkeit durch den Angenommenen nach Satz 1 sich auf die Abkömmlinge erstreckt.

Es kommt also immer auf die Umstände des speziellen Einzelfalles an.
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Ralf
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Antwort #2 - 17.08.2004 um 10:36:56
 
Zu diesem Thema könnte man ja auch mal direkt beim Bundeskanzler anfragen:

guck    
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Abu
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Antwort #3 - 17.08.2004 um 11:10:36
 
Hallo Ralfi,

zuerst einmal Danke für Deine schnelle Antwort!

Zitat:
Allerdings wird es in vielen Fällen so sein, dass die alte Staatsangehörigkeit nach dem Heimatrecht des Kindes automatisch erlischt, so dass nach der Adoption dann doch keine doppelte Staatsangehörigkeit besteht.


Weißt Du zufälligerweise, wie sich das im Fall Thailand verhält?

Abu
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Antwort #4 - 17.08.2004 um 11:16:36
 
Zitat:
Weißt Du zufälligerweise, wie sich das im Fall Thailand verhält?


Hallo Abu!

Das weiß ich leider nicht, es hängt sicherlich auch, wie bereits gesagt, von den genauen Umständen ab. Am Besten erkundigt man sich zu diesem Thema bei der jeweiligen Auslandsvertretung.
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Abu
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Antwort #5 - 17.08.2004 um 14:27:39
 
Hi Ralfi,

Ich werde erst mal versuchen, den Thai Nationality Act aufzutreiben. Außerdem ist mir noch jemand eingefallen, der das evtl. aus eigener Erfahrung wissen könnte.

Thanks anyway.

Abu
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Antwort #6 - 17.08.2004 um 14:35:49
 
Keine Ursache.

Wenn du noch etwas in Erfahrung bringen kannst, kannst du es ja mal hier aufschreiben.  :happy:
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