Moin Moin:
Erst mal schön Dank für die Antworten.
Sugababe
, Nach dem Fähnchen unter deinem Namen ( Senegal? ) zu urteilen bist Du wohl auch nicht EU Ausländer. In welchem Bundesland lebst Du denn? In meiner Aufenthaltsbewilligung steht
<Auszug>
Erwerbstätigkeit nicht gestattet. Eine gemäß §9 Nr. 9 ArGV arbeitsgenehmigungsfreie Beschäftigung ist erlaubt. ....
</Auszug>
Hab noch 'bisschen im Netz umgeschaut, habe folgende Text gefunden
<Auszug>
......
Ausländer, mit Ausnahme der EU/ EWR-Ausländer, die in eigener Person im Inland eine gewerbliche Tätigkeit ausüben wollen, bedürfen einer Aufenthaltsgenehmigung der dafür zuständigen Ausländerbehörde, nach der ihnen die Ausübung des betreffenden Gewerbes ausländerrechtlich gestattet ist.
.....
</Auszug>
Danach müsste mir doch der Genuss vom Besitz eines Gewerbescheines versagt sein ???
Ich werd vielleicht doch mal bei zust. Behörde nachfragen, ob es nun doch möglich ist. Ich dachte, Ordungsamt ist für sowas zuständig?
Rolsoft,
Danke für die Vorschläge, auf die Idee bin ich auch schon gekommen, Hab ne Menge Kumpels, die eigene Gewerbe haben. Problem hier ist allerdings, wie Du schon vermutet hast, das Steuer. Meine Freunde sind nämlich allersamt viel zu "erfolgreich"
. Der, der am wenigsten Umsatz macht, hat dies Jahr schon 50,000 vorzuweisen und landet somit in der höchsten Steuerklasse mit 45%, Da bleibt wahrlich nicht mehr sehr viel für mich übrig
Naja, ich suche noch 'bisschen weiter, bin für jede weitere Rat dankbar.
Merci
MfG
/dev/random