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Scheinehe !?! - HILFE!!! (Gelesen: 1.384 mal)
emanune
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Scheinehe !?! - HILFE!!!
15.08.2004 um 15:09:04
 
Hallo Forum,
nach exakt 3 Jahren Ehe (bi-national, Frau aus Afrika) eröffnet mir meine Frau urplötzlich, eiskalt und mir nicht nachvollziehbar, dass sie mich verlassen wird. Es gibt Drohungen, das gemeinsame Kind (3,5 Jahre alt) nach Afrika zu nehmen (ist aber Quatsch, geht gar nicht so einfach...).
Sie kümmert sich nicht um eine Wohnung, kümmert sich nicht um Arbeit obwohl klar ist, dass für Unterhaltszahlungen kein Geld mehr übrig sein wird (ist meine zweite Ehe, zahle UH an die erste EX und an zwei andere Kinder). Sie will dann halt "zum Sozialamt". Mich regt vor allem die Arroganz auf, mit der selbstverständlich das Kind beansprucht wird (und so zum Erpressungsobjekt degradiert wird). Alle meine Bemühungen, für sie Arbeit und Wohnung zu besorgen, lehnte sie ab.

In Kürze steht die Verlängerung des Aufenthaltstitels an (darum kümmert sie sich auch nicht).
Kurz: Sie wähnt sich hier sicher in Deutschland (kann m.E. nicht ausgewiesen werden) und will jetzt ihr Ding machen, ohne etwas dafür tun zu müssen. Sie will unseren Sohn dazu als Erpressungsmittel mißbrauchen. Dass unsere Familie dabei vor die Hunde geht und auch das Kind darunter leiden wird, ist ihr schnuppe.

Folgende Frage habe ich:
Ich habe einen krisenfesten Beruf, ausreichend Wohnraum, ebenfalls trotz Beruf genügend Zeit (ab ca. 13.30h immer dienstfrei), der Lütte geht in einen GanztagsKIGA, wo ich ihn immer hinbringe und abhole - ICH möchte den Spieß diesmal herumdrehen: Mein Kind soll bei mir bleiben. Zwei Kinder sind mir schon genommen worden, nicht noch einmal dieser Horror!

Ausserdem nähren diese Umstände meinen Verdacht, dass meine Frau lediglich eine Scheinehe mit mir eingegangen ist.
Dafür spricht m.E. auch, dass sie nach wie vor Analphabetin ist und sehr schlecht Deutsch spricht(hatte halt keine rechte Lust und Durchhaltevermögen beim Lernen).


Kann mir jemand einen Rat geben, was ich tun kann, worauf ich achten muß?

Mit Dank und Gruß,

emanune
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Janna
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Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #1 - 15.08.2004 um 15:49:41
 
Hallo Emanune,

eine Scheinehe ist Eure Ehe nicht, da eine Scheinehe von beiden Partnern nur zum Zweck der Aufenthaltssicherung eingegangen wird und mit dem Vorsatz, die Ehe nicht zu vollziehen.

Wenn Ihr Euch jetzt trennt, muss dies bei der Ausländerbehörde sofort angegeben werden, da sich die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung für Deine Frau dadurch geändert haben.

Nach 2 Jahren Ehe hat sie ein eigenständiges Aufenthaltsrecht. Allerdings hätte sie nach eurer Trennung (wenn diese jetzt, bevor sie die unbefristete AE erhält, stattfindet), nicht unbedingt Anspruch auf die unbefristete AE, da Voraussetzung dafür ist, dass die Ehe mit dem deutschen Partner weiter besteht. Sie würde also nur weiter eine befristete AE erhalten. Auch wenn Ihr Euch kurz nach Erhalt der unbefristeten AE trennt und dies der ABH angebt, kann die unbefristete AE nachträglich befristet werden.

Sie könnte darauf spekulieren, die AE wegen Personensorge für ein deutsches Kind zu bekommen.
Inwieweit es für Euren Sohn jedoch sinnvoll ist, bei seiner Mutter, die so gut wie kein Deutsch spricht und scheinbar nicht so recht integrationswillig ist, zu leben, wäre eine Sache, die beim Jugendamt geklärt werden sollte. Du könntest probieren, das alleinige Sorgerecht für Deinen Sohn zu erhalten, umso mehr, da Deine Frau bereits damit gedroht hat, das Kind gegen Deinen Willen nach Afrika zu "entführen".

Wenn Sie sich nicht bei Arbeits- und Wohnungssuche helfen lassen will, kannst Du da wohl nichts machen.
Wenn sie sich nicht um die Verlängerung ihres Aufenthaltstitels kümmern will, dann wird spätestens, wenn die AE erloschen ist, die ABH sich mal bei ihr melden. Vielleicht muss sie diese Erfahrung einfach machen - so hart wie das nun klingen mag?

Ich würde auf jeden Fall einmal mit dem Jugendamt über die Angelegenheit reden, auch was das Sorgerecht für Euren Sohn angeht.
Meinst Du, es würde Sinn machen, mit Deiner Frau zusammen eine Eheberatung aufzusuchen?

Ich wünsche Dir auf jeden Fall viel Kraft und Weisheit, um die Angelegenheit zu einem für alle Seiten akzeptablem Ergebnis zu bringen.

Viele Grüße
Janna

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