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Nachzug eines volljährigen Kindes möglich? (Gelesen: 2.911 mal)
mifeld
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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12.08.2004 um 09:05:46
 
Hallo,

kurz zu meiner Situation: Ich habe im Mai diesen Jahres hier in Deutschland eine Kenianerin geheiratet. Sie ist im März mit einem Familienzusammenführungsvisum nach Deutschland eingereist und besitzt jetzt eine auf 3 Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis. Miteingereist ist ihre 4-jährige Tochter. Der Vater ist Deutscher, hat aber damals alle Kontakte abgebrochen, nachdem er erfahren hat, daß meine jetzige Frau schwanger ist. Meine Frau hat daraufhin alle Bilder,  Briefe und leider auch die Adresse vernichtet. Die Schwester meiner Frau lebt seit 8 Jahren hier in Deutschland und hat den Vater meiner Stieftochter auch einmal besucht. Am Wochenende werden wir in den Ort des Vaters fahren, um die Adresse ausfindig zu machen. Meine Schwägerin ist sich sicher, das Haus wiederzufinden. Dem zuständigen Jugendamt haben wir bereits eine Vollmacht zur Feststellung der Vaterschaft und Unterhaltsverpflichtung erteilt.
Meine Stieftochter ist im Reisepass meiner Frau eingetragen und besitzt die Kenianische Staatsbürgerschaft.
Nun meine erste Frage: Wenn die Vaterschaft festgestellt wird, erhält meine Stieftochter dann automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft?

Meine Frau hat noch eine zweite 19jährige Tochter, die in Kenia geblieben ist. Ich habe ihr eine Scheckkarte von meinem Konto ausgestellt, mit der sie dort jeden Monat 160€ von der Bank für ihren Lebensunterhalt abhebt. Ich habe hier in Deutschland ein Einfamilienhaus, in dem neben meiner Frau und meiner Stieftochter noch meine 20 und 23 Jahre alten Söhne aus erster Ehe leben, welche im nächsten Jahr jedoch nach Abschluß ihrer Ausbildung ausziehen werden.
Meine zweite Frage ist, ob eine Chance besteht, für die volljährige Tochter ebenfalls einen Aufenthaltstitel zu bekommen.

Grüsse
Micha
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #1 - 12.08.2004 um 10:27:45
 
Zitat:
Nun meine erste Frage: Wenn die Vaterschaft festgestellt wird, erhält meine Stieftochter dann automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft?

Ja. Vgl. § 4 (1) StAG:
"Durch die Geburt erwirbt ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Ist bei der Geburt des Kindes nur der Vater deutscher Staatsangehöriger und ist zur Begründung der Abstammung nach den deutschen Gesetzen die Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft erforderlich, so bedarf es zur Geltendmachung des Erwerbs einer nach den deutschen Gesetzen wirksamen Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft; die Anerkennungserklärung muß abgegeben oder das Feststellungsverfahren muß eingeleitet sein, bevor das Kind das 23. Lebensjahr vollendet hat."

Zitat:
Meine zweite Frage ist, ob eine Chance besteht, für die volljährige Tochter ebenfalls einen Aufenthaltstitel zu bekommen.

Kaum. Kindernachzug nach § 20 AuslG scheidet aus, weil die Tochter nicht mehr minderjährig ist. Nachzug sonstiger Familienangehöriger nach § 22 AuslG kommt nur in Betracht" wenn es zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte erforderlich ist."
Falls ein Studium in Frage kommt, geht evtl. darüber was.

Abu
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mifeld
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 12.08.2004 um 11:22:34
 
Hi Abu,

danke für die schnelle Antwort.

Wegen der älteren Tochter gehe ich wohl am besten mal zu unserer ABH und rede mit denen, was machbar ist.

Ich verstehe natürlich den Sinn des Gesetzes, das volljährigen Kindern der Nachzug verwehrt wird.
In meinem persönlichen Fall wäre es aber natürlich viel angenehmer und für mich preiswerter, wenn meine große Stieftochter hier leben könnte. Ich habe hier ohne Mehrkosten ausreichend Wohnraum zur Verfügung, unserem Staat würden keine Lasten entstehen.

Ich bin zwar nicht verpflichtet, Unterhalt für meine große Stieftochter zu bezahlen, aber da es aussichtslos ist, in Kenia Arbeit zu finden, bliebe ihr nur der Weg in die Prostitution.

Mal sehen, ob ich zusammen mit der ABH eine Lösung finden kann.
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mifeld
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 12.08.2004 um 11:30:09
 
Ach, noch eine Frage.

Meine Frau und meine kleine Stieftochter integrieren sich hier ganz hervorragend. Wir beabsichtigen, in 3 Jahren einen Antrag auf Einbürgerung stellen.

Wie sähe es in diesem Fall mit einem Aufenthaltstitel für die große Tochter aus? Mutter Deutsche, Halbschwester Deutsche und Stiefvater Deutscher?
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Marco_D.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 12.08.2004 um 11:32:55
 
Ansonsten ist ein Visum für einen Intensivsprachkurs möglich, evtl. danach kann sie auch hier studieren, wenn sie den nötigen Schulabschluß hat. Und danach kann sie möglicherweise nach dem neuen Zuwanderungsgesetz paar Monate hier bleiben um sich einen Job zu suchen.

Sie als Kindesnachzug hierherzuholen wird so gut wie nicht möglich sein.
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Marco_D.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 12.08.2004 um 11:35:59
 
Zitat:
Ach, noch eine Frage.

Meine Frau und meine kleine Stieftochter integrieren sich hier ganz hervorragend. Wir beabsichtigen, in 3 Jahren einen Antrag auf Einbürgerung stellen.

Wie sähe es in diesem Fall mit einem Aufenthaltstitel für die große Tochter aus? Mutter Deutsche, Halbschwester Deutsche und Stiefvater Deutscher?


Wenn sie minderjährig wäre, kein Problem. Da sie aber volljährig ist, bringt ihr die deutsche Staatsangehörigkeit der Mutter gar nichts, sprich der Nachzug ist so gut wie unmöglich.
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