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heiraten trotz insolvenz ??? (Gelesen: 2.487 mal)
joeprivat
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag heiraten trotz insolvenz ???
11.08.2004 um 15:43:53
 
Hallo Ihr alle !!
Bin neu hier und habe eine Frage bezüglich meiner beabsichtigten Heirat mit meiner Verlobten aus St. Petersburg.
Habe ich eine Chance trotz bestehendes Insovenzverfahren meine Verlobte zu heiraten und Sie mit Ihren beiden Kindern nach Deutschland zu holen. Wo soll ich heiraten in Deutschland oder Russland?

Oder ist es vielleicht sinnvoller in einem anderen europähischen Land von vorne zu beginnen, ich bin zu allem bereit und meine Verlobte auch, wir wollen einfach nur zusammen leben, im Prinzip egal wo, außer in Russland.
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Marco_D.
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Beiträge: 173
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 11.08.2004 um 15:51:45
 
ja Heiraten ist möglich, aber nur in Russland. Schick deine Frau zum Hauptstandesamt von Sankt Petersburg, damit sie in Erfahrung bringt, welche Unterlagen ihr benötigt.

Wie es mit dem Kindernachzug aussieht, kann ich nicht beurteilen.
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joeprivat
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Beiträge: 2
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 11.08.2004 um 16:07:09
 
Danke erstmals,
nach der Hochzeit kann ich dann meine Frau nach Deutschland holen ohne dass die von mir Einkommensnachweise wollen ??
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Feffi
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Wer hat gesagt, dass das
Leben einfach sei?


Beiträge: 374

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Benin - Deutsch
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Antwort #3 - 11.08.2004 um 17:10:45
 
deine frau ja, aber das mit den kindern wird wohl nicht so einfach ohne nachweise über ein einkommen.

aber diesbezüglich sollten sich die experten des forums äußern Smiley

viel glück!
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #4 - 11.08.2004 um 17:31:08
 
Zitat:
deine frau ja, aber das mit den kindern wird wohl nicht so einfach ohne nachweise über ein einkommen.

aber diesbezüglich sollten sich die experten des forums äußern Smiley

viel glück!


Klar Feffi,
der Lebenunterhalt der Kinder muss dauerhaft sichergestellt sein. Bezüglich der Anforderungen wurde hier ja auch schon mehrfach gepostet.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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croco
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"smack"


Beiträge: 166
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 12.08.2004 um 10:17:38
 
Hey Joe,

Bedenke auch, das ihr in der Regel die Zustimmung des Vaters benötigt um die Kinder nach D. zu holen.
Das solltet ihr vorher abklären, damit es nachher kein böses Erwachen gibt.

8)croco
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