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unbefristete Aufenthaltserl. (Gelesen: 2.299 mal)
don_carlos
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag unbefristete Aufenthaltserl.
08.08.2004 um 21:34:02
 
Fragezeichen
Meine Frau (Latina)hat nach div. Schikanen der Ausländerbehörde endlich die unbefristete Aufenthaltserl. erhalten.
Dies mit der Bemerkung, daß die Aufenthaltserl. erlischt, wenn sie länger als 6 Monate ausreist. Wie ist so etwas möglich?
Es betrifft ja auch EU-Staaten.
In Spanien z.B. hätte sie nach 4-5 Monaten einen spanischen Paß. Aber in der BRD wird so ein diskriminierender Zirkus veranstaltet.
Wer weiß da Bescheid.

Danke im Voraus
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
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Antwort #1 - 08.08.2004 um 21:51:16
 
hallo,
so sit nun mal das DE Gesetz...
Aber sag mal wie kommt in Spanien jemand nach 4-5 Monaten zu einem (legalen)spanischen pass??Ist das echt wahr???

GRuss peku
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Janna
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Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #2 - 09.08.2004 um 07:25:40
 
Hallo don_carlos,

wenn ein ausländischer Mitbürger Deutschland länger als 6 Monate verlässt, wird davon ausgegangen, dass er seinen Lebensmittelpunkt nicht mehr in D hat und auch kein Interesse mehr daran hat, wieder nach D zurückzukehren.

Sollte ein Auslandsaufenthalt länger als 6 Monate jedoch z. B. aus beruflichen oder familiären Gründen (z. B. Pflege der schwerkranken Eltern) nötig sein, empfiehlt es sich, dies vor Ausreise mit der Ausländerbehörde zu klären und entsprechend zu beantragen, dass auch nach diesem langen Auslandsaufenthalt die unbefristete AE weiter bestehen bleibt.


Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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Hartmut_Krentz
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Antwort #3 - 09.08.2004 um 07:34:38
 
Hallo Don Carlos,

das mit dem Spanischen Pass in 4-5 Monaten wuerdest
Du uns das bitte mal erklaeren bin da sehr gespannt.


Saludos
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Ralf
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Antwort #4 - 09.08.2004 um 11:50:48
 
Hallo!

Zitat:
In Spanien z.B. hätte sie nach 4-5 Monaten einen spanischen Paß.


Mir ist zwar bekannt, dass Personen aus den spanisch-sprachigen Ländern Südamerikas in Spanien einige Vergünstigungen haben, auch beim Erwerb der spanischen Staatsangehörigkeit, aber 4-5 Monate halte ich doch für arg übertrieben.
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Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #5 - 09.08.2004 um 12:06:18
 
Masslos uebertrieben, nicht mal Spitzensportler
bei denen es bekanntermassen etwas fixer geht
werden in 4 0der 5 Monaten eingebuergert.
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