Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Ehetrennung + schwanger = AE weg? (Gelesen: 1.281 mal)
cherub
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline




Beiträge: 1
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ehetrennung + schwanger = AE weg?
08.08.2004 um 21:18:04
 
Hallo liebe Forum-Mitglieder,

ich bin als Deutscher m.m. bulg.Frau türk.Abstammung glücklich verheiratet; und meine Schwägerin -Schwester m. Frau- ist seit Dez.03 m.e. türk.Mann verheiratet u. danach rel. schnell schwanger geworden. Sie bekam nach der Hochzeit in D eine AE zunächst bis 05/2005; ihr Mann ab 01/2004 eine unbefr. AE.

Nun wird jedoch der Himmel über unseren Herzen sehr düster und wir bitten um Hilfestellung. Verzeiht mir wegen der emotionalen Verfassung bitte meine folgende, etwas ausholende Ausführung!

Schon nach ein paar Monaten Ehe meiner 32j. Schwägerin m. ihrem türk.Mann wurde sie schwanger und alle waren froh. Die beiden hatten sich e. Wohnung über d. Imbissbetrieb d. türk. Schwiegervaters eingerichtet. Der Ehemann arbeit. dort als Angestellter s. Vaters u. meine Schwägerin half dort täglich mit.

Wie jedes Jahr flog m. Frau m. Tochter u. diesesmal auch mit meiner Schwägerin i.d. 4wöchigen Heimaturlaub n. Bulgarien z. ihren Eltern. Der türk. Ehemann blieb hier in Deutschland zurück, weil der arbeitsintensive Imbissbetrieb s. Vaters im Moment k. Urlaub zuließ.

Jetzt kommt der Hammer!

Wie ich erst nach d. Rückkehr d. Frauen erfahre, ist in meinem neuen türk. Schwager eine wundersame Umkehr erfolgt.
Mitten im Urlaub offenbarte m. Schwager s. Frau am Telefon, daß er aufeinmal das werdende Baby nicht wolle u. forderte seine Frau auf, eine schnellstmögliche Abtreibung -möglichst noch im Urlaubsland Bulgarien- vorzunehmen.
Da m. Schwägerin zu d. Zeitpunkt bereits im 4.Monat schwanger war u. eigentl. als bis dahin kinderl. 32.j Frau auch keine derartigen Ambitionen hatte, verneinte sie d. Anliegen.

Als ich d. Frauen vor 1 Woche dann v. Flughafen n. Hause holte u.m. schwangere Schwägerin bei ihrem türk.Mann absetzte, war dieser völlig distanziert.
Wie e. Fremde mußte die Schwägerin alleine i.d. eheliche Wohnung ü.d. Imbissbetrieb gehen u. ihr Ehemann nächtigte distanziert im Haus s. Eltern.
Alle Versuche m. Schwägerin m. ihrem Ehemann zu reden; wie auch vorher im Imbissbetrieb mitzuarbeiten; zu kochen u.z. waschen oder auch nur e. Eheleben zu führen, wurden schroff abgeblockt.
Der tief enttäuscht. Frau wurde ledigtlich d. Alternative zwischen sofort. Abtreibung in Holland u. die dabei in Aussicht gestellten aufenthaltsrechtl. Protektion, oder d. bedingungsl. Auflösung der Ehe u.d. Rückkehr i. ihre bulg. Heimat ohne jegliche Unterhaltsoptionen offeriert. Ihr wurde nahegelegt, sich im Verneinungsfall um sich selbst zu kümmern u.d. Sozialamt für ihren weit. Lebensunterhalt aufzusuchen.

Weinend und verzweifelt kam meine Schwägerin zu mir und meiner Frau.

Bei meinem daraufhin geführten Gespräch mit m. Schwager erklärte dieser mir, daß er seine Entscheidung z.Ehe im Dez.2003 zu vorschnell getroffen hatte und eigentl. nicht Liebe zu m. Schwägerin, sondern die Hilfestellung zu ihrem aufenthaltsrechtl. Status i. Deutschland seine Motivation gewesen sei.
Darüberhinaus gerate er in Panik bei d. Gedanken e. Kind mit meiner Schwägerin zu haben, für das er Aufgrund seiner vielen Arbeit ohnehin k. Zeit hätte.
Kurzum, alle getroffenen Entscheidungen d. letzt. Jahres waren zu vorschnell gewesen u. eigentl. sei er ein Mann der nur seine Arbeit, das Geldverdienen u.d. Wohl seiner angestammten Familie kenne u. dabei ein Einzelkämper sei. Er kann keine Frau und schon garnicht ein Baby gebrauchen. Dabei bekräftigte er s. Anliegen, daß seine Frau das nun 5 Monate alte Baby abtreiben solle; nach seinen Erkundigungen sei das in Holland noch möglich.

Ich habe d. alles fassungslos z. Kenntnis genommen u. ihn um Verständnis gebeten, daß ich m. Schwägerin zunächst besuchsweise zu mir nehme. Was soll d. arme Frau mit Ihrem schwangeren Bauch dort völlig desillusioniert, tief verzweifelt u. enttäusch auch allein i.d. Ehewohnung hocken.
Zum Glück unterliege ich als deut. Schwager dieses türk. Mannes nicht der vielgepriesenen türk. Mentalität. Ansonsten wäre wohlmöglich m. Walter P88 ungesichert losgegangen.

Wie geht es nun weiter?

Nach meinem bescheid. Kenntnisstand wäre d. Mann wohl i.d. Lage der ABH die Beendigung d. gelebten Ehe m.meiner Schwägerin bekannt zu geben und damit e. Aufhebung ihrer AE u. somit ihre Abschiebung n. Bulgarien vor der Geburt des Kindes zu bewirken.
Meine Schwägerin möchte -schon aufgrund d. fortgeschr. Schwangerschaft und ihres Alters v. 32 Jahren- das Baby nicht töten lassen. Desweiteren würde sie auch wegen d. familiären Bindung an m. Frau -ihre Schwester- und mich, gerne ihr Kind Ende 12.2004/Anf. 01.2005 hier z. Welt bringen und i. D. bleiben wollen.
Da d. Ehemann u. Vater d. ungeb. Kindes erst im Jan. d. Jahres e. unbefrist. AE erhalten hat, würde d. Kind nicht d. deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, von d. man eine weitere AE meiner Schwägerin ableiten könnte.

Wie verfahre ich nun weiter?

Zunächst ziehe ich in Erwägung m.d. Amt f. Familienhilfe wegen e. finanz. Ünterstützung u.e. geeigneten Unterkunft für m. Schwägerin zu sprechen. Sie zurück i.d. Ehewohnung zu d. völlig unberechenbaren Mann z. bringen, vermag ich nicht zu verantworten. Desweiteren denke i. darüber nach, ob e. offenes Gespräch direkt m.d. ABH sinnvoll ist.


Ich wäre d. geneigten Forum sehr dankbar, wenn mir mit geeign. Hinweisen ü.d. Rechtslage u.m. Vorschlägen ü.d. weitere Verfahrensweise geantwortet wird.

Ich bedanke mich schon jetzt
mit freundlichen Grüßen
Cherub
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Brian
Experte
****
Offline




Beiträge: 187

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehetrennung + schwanger = AE weg?
Antwort #1 - 09.08.2004 um 08:18:26
 
Das Kind wird keine deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, da hierzu ein Elternteil entweder selbst  deutsch sein muss oder seit 8 Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland und entweder eine Aufenthaltsberechtigung oder seit 3 Jahren eine unbefr. Aufenthaltserlaubnis haben muss (§ 4 Abs. 3 StAG).

Ein eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten wird nach 2-jährigem Bestehen der ehelichen Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet erworben (§ 19 Abs. 1 Nr. 1 AuslG). Hiervon ist die Schwägerin bei Eheschl. im Dez. 03 noch weit entfernt.

Eventuell kommt ein eigenständiges Aufenthaltsrecht zur Vermeidung einer besonderen Härte nach § 19 Abs. 1 Nr. 2 AuslG (ab 01.01.2005: § 31 Abs. 2 AufenthG) in Betracht. Lies hierzu mal die Verw.vorschriften Nr. 19.1.2.1. Einschaltung eines Rechtsanwalts ist wohl empfehlenswert.
Zum Seitenanfang
  

...always look on the bright side of life!&&whistle &&&&
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema