Hallo lahr,
Zitat:Ich war heute bei Behörde. Es exestieren wirklich sachseneinheitlichen Richtlinien(von 2001).Bezüglich §85 müssen Nachweise vorgelegt werden(Garantierte monatl.Rente 400 Euro oder Kapitalabfindung 50000Euro, Berufsunfähigkeits,Pflege ,Krankenversicherung). Ich habe keine Alternative.Die Sachbearbeiterin war nett,aber sie arbeitet nach Vorschriften.
Ich würde jetzt mal nichts überstürzen...
Erstens hat Ralf ja - aus meiner Sicht überzeugend - dargelegt, daß solche länderspezifischen Zusatzanforderungen nicht zulässig sind.
Zweitens scheinen mir diese Anforderungen relativ anspruchsvoll zu sein. Wenn diese auch an Deutsche angelegt würden, müßten 90% aller Deutschen ausgebürgert werden
, insbesondere wg. der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Und drittens: Zwar machen Berufsunfähigkeitsversicherung und private Altersversorgung ja prinzipiell durchaus Sinn, aber das ist auch nicht billig und man muß auch abwägen, ob man sich das momentan leisten kann. Und Du hattest auch erwähnt, daß Deine Frau gerade arbeitslos ist...
Zusammenfassend würde ich sagen:
Wenn diese zusätzlichen Versicherungen für Dich Sinn machen, Du Dir das leisten kannst und möglichst schnell und ohne weitere Diskussionen eingebürgert werden willst, dann schließe diese Versicherungen ab... Ansonsten würde ich gegen diese Anforderungen vorgehen. Vielleicht hilft das hier weiter:
http://www.fremdenfreundlichkeit-sachsen.de/kabliste.htmZitat:Jemand aus dem Forum hat sich schon bei mir gemeldet und hat mir schon die optimalen Finanzprodukte
angeboten. Angebot und Nachfrage...
Vorsicht!
Ich finde dieses Forum ja echt gut, aber Berufsunfähigkeitsversicherungen würde ich ja nicht über das Forum kaufen... :nono: Und optimale Finanzprodukte gibt es sowieso nicht Sich unbedingt mal unabhängig informieren (z.B. Zeitschrift "Finanztest") und dann mit mehreren Anbietern sprechen...
Halte uns auf dem laufenden.
Abu