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Einbürgerung und Altersvorsorge (Gelesen: 6.135 mal)
lahr
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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07.08.2004 um 10:49:04
 
Hallo!
Ich habe eine Frage ,vielleicht können Sie mir helfen.
Ich bin selbständig und wohne mit meiner Familie seit 1995 in Deutschland.Meine Frau bezieht z.Z.Arbeitslosengeld und wir haben bereits Einbürgerung beantragt.Ich habe schon mehr als 60 Monate Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt.Uns ist gesagt worden(Ausländerbehörde),dass ich noch etwas für Altersvorsorge abschliessen muss(private Rente,Lebensversicherung u sw)Endlich die Frage:Muss ich etwas abschliessen,wenn ja,dann welche Produkte dafür relevant sind?(Lebensversicherungen und private Rente sind z.Z. unattraktiv,jede Verbraucherzentrale rät es ab).Ich danke Ihnen.
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Ralf
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Antwort #1 - 07.08.2004 um 18:48:39
 
Hallo!

Wenn der Inlandsaufenthalt seit 1995 rechtmäßig ist, sollte es sich um eine Anspruchseinbürgerung nach § 85 AuslG handeln. Dann ist die Altersvorsorge irrelevant.

Ansonsten sind 60 Monatsbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ausreichend.
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lahr
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 08.08.2004 um 23:05:08
 
Vielen Dank für schnelle Antwort. Ich habe versucht es, so auch zu argumentieren. Aber Sachsen hat die besonderen Richtlinien, die mir nicht bekannt sind.An wen kann ich mich wenden um das Problem zu lösen?
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Ralf
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Antwort #3 - 09.08.2004 um 08:46:07
 
Hallo lahr!

Zitat:
Aber Sachsen hat die besonderen Richtlinien....

Fängt man da jetzt auch so an wie in gewissen anderen südlichen Bundesländern? Man kann es nicht oft genug wiederholen: Einbürgerung ist Bundesrecht, die Vorschriften sind überall einheitlich.
Sofern es sich um eine Anspruchseinbürgerung nach § 85 AuslG handelt, ist die Altersvorsorge irrelevant, da bei den Anspruchs-Voraussetzungen nicht erwähnt.

Zitat:
.... die mir nicht bekannt sind

Mir auch nicht. Du solltest mal nachfragen, wo das stehen soll.

Zitat:
An wen kann ich mich wenden um das Problem zu lösen?

Na, an info4alien hast du dich ja bereits gewandt grin. Auf der Homepage (Klick oben, Button Einbürgerung) kannst du alle Vorschriften nachlesen.
Du kannst dich natürlich auch an einen Anwalt wenden, der sich im Einbürgerungsrecht auskennt. Das kostet aber dein Geld.

Also mal Schritt für Schritt:

Um festzustellen, ob es sich wirklich um eine Anspruchseinbürgerung handelt, müsste ich erst einmal wissen, ob du bereits seit mindestens 8 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis bzw. A-Berechtigung hast, das gleiche bei deiner Frau. Dann sehen wir weiter.
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Andreas78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 09.08.2004 um 11:55:56
 
Zitat:
Fängt man da jetzt auch so an wie in gewissen anderen südlichen Bundesländern?


Das wundert mich überhaupt nicht. Sachsen nahm sich nach der Wende BaWü zum Vorbild und hat z.T. ganze Gesetze einfach abgeschrieben.

Sonnige Grüße aus Leipzig.

Andreas
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Antwort #5 - 09.08.2004 um 12:06:47
 
Zitat:
Sachsen nahm sich nach der Wende BaWü zum Vorbild und hat z.T. ganze Gesetze einfach abgeschrieben.


Hallo Andreas!

Mag sein, aber bei den Einbürgerungsvorschriften handelt es sich ja um Bundesgesetze bzw. bundeseinheitlichen Verwaltungsvorschriften, die für alle Länder bzw. Einbürgerungsbehörden verbindlich sind. Es ist daher nicht zulässig, dass ein Bundesland zusätzliche Anforderungen an die Einbürgerung stellt.
Die Forderung von Nachweisen für die Altersvorsorge bei einer Anspruchseinbürgerung wäre eine solche zusätzliche Anforderung.
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Mone
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
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Antwort #6 - 09.08.2004 um 13:35:01
 
Fängt man da jetzt auch so an wie in gewissen anderen südlichen Bundesländern?


Fragezeichen Weiß gar nicht, wen er da wohl meint...  Zwinkernd Zwinkernd Zwinkernd

M.
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Ralf
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Antwort #7 - 09.08.2004 um 13:44:31
 
Zitat:
Fragezeichen Weiß gar nicht, wen er da wohl meint...  Zwinkernd Zwinkernd Zwinkernd

M.


Wirklich nicht?  verdacht

  :happy: :happy: lachen lachen
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lahr
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #8 - 09.08.2004 um 16:15:18
 
Hallo Ralf!
Vielen Dank. Alle Vorrausetzungen sind erfüllt.Seit 1995-unbefristete Aufenthaltserlaubnis,bei Frau und Kind-genauso.Es geht nur um die Forderung (Nachweis für Altersvorsorge).




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Ralf
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Antwort #9 - 09.08.2004 um 16:25:05
 
Danke für die Info, lahr!

Danach dürfte es sich zweifellos im eine Anspruchseinbürgerung nach § 85 Abs. 1 AuslG handeln, bei den Kindern um die Miteinbürgerung nach § 85 Abs. 2 AuslG. (Haben die Kinder wirklich eine unbefristete AE? Ist aber hier egal.)

Wie ich schon sagte, diese Rechtsgrundlage erfordert keinen Nachweis über die Altersvorsorge, wie du selbst nachlesen kann (oben, Button Einbürgerung). An die wirtschaftlichen Verhältnisse wird nur die Voraussetzung geknüpft, dass kein Bezug von Arbeitslosen- oder Sozialhilfe bestehen darf, und selbst dies ist unschädlich, wenn der Grund dafür vom Bewerber nicht zu vertreten ist.
Wenn die Einbürgerungsbehörde anderer Meinung ist, soll sie einmal offenlegen, auf welche angebliche Vorschrift sie ihre Forderung stützt.
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lahr
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #10 - 09.08.2004 um 16:36:11
 
Danke, Ralf.Ich bin sehr froh,dass ich diese Internetseite gefunden habe.Ich versuche mein Glück.Wir bekommen weder Sozialhilfe( Wohngeld)noch Arbeitslosenhilfe.Aber wenn Beamter oder Mitarbeiter im öffentlichen Dienst sagt:"Es muss sein",dann dachte ich ,sie wissen wovon sie sprechen.
Eigentlich möchten wir Bürger der BRD und nicht des einen Bundeslandes sein.
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Ralf
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Antwort #11 - 09.08.2004 um 17:07:12
 
Zitat:
Aber wenn Beamter oder Mitarbeiter im öffentlichen Dienst sagt:"Es muss sein",dann dachte ich ,sie wissen wovon sie sprechen.


Wir im öffentlichen Dienst sind ja auch nur Menschen, und als solcher kann man natürlich auch mal irren, ganz normal. Aber lesen sollte man in dem Job schon können.  grin

Zitat:
Eigentlich möchten wir Bürger der BRD und nicht des einen Bundeslandes sein.

Es gibt ja auch nur eine einheitliche deutsche Staatsangehörigkeit. Andererseits ist man als Deutscher natürlich auch gleichzeitig Bürger der Gemeinde und des Bundeslandes, in der bzw. in dem man lebt.

Bitte berichte uns, wie es weitergeht.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #12 - 12.08.2004 um 23:29:35
 
Hallo Ralf!

Ich war heute bei Behörde. Es exestieren wirklich sachseneinheitlichen Richtlinien(von 2001).Bezüglich §85 müssen Nachweise vorgelegt werden(Garantierte monatl.Rente 400 Euro oder Kapitalabfindung 50000Euro, Berufsunfähigkeits,Pflege ,Krankenversicherung). Ich habe keine Alternative.Die Sachbearbeiterin war nett,aber sie arbeitet nach Vorschriften.

Jemand aus dem Forum hat sich schon bei mir gemeldet und hat mir schon die optimalen Finanzprodukte Zunge angeboten. Angebot und Nachfrage...

Danke für die Unterstützung. Alles gute.
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Abu
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Antwort #13 - 13.08.2004 um 10:24:13
 
Hallo lahr,

Zitat:
Ich war heute bei Behörde. Es exestieren wirklich sachseneinheitlichen Richtlinien(von 2001).Bezüglich §85 müssen Nachweise vorgelegt werden(Garantierte monatl.Rente 400 Euro oder Kapitalabfindung 50000Euro, Berufsunfähigkeits,Pflege ,Krankenversicherung). Ich habe keine Alternative.Die Sachbearbeiterin war nett,aber sie arbeitet nach Vorschriften.


Ich würde jetzt mal nichts überstürzen...

Erstens hat Ralf ja - aus meiner Sicht überzeugend - dargelegt, daß solche länderspezifischen Zusatzanforderungen nicht zulässig sind.
Zweitens scheinen mir diese Anforderungen relativ anspruchsvoll zu sein. Wenn diese auch an Deutsche angelegt würden, müßten 90% aller Deutschen ausgebürgert werden  Schockiert/Erstaunt, insbesondere wg. der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Und drittens: Zwar machen Berufsunfähigkeitsversicherung und private Altersversorgung ja prinzipiell durchaus Sinn, aber das ist auch nicht billig und man muß auch abwägen, ob man sich das momentan leisten kann. Und Du hattest auch erwähnt, daß Deine Frau gerade arbeitslos ist...  Griesgrämig

Zusammenfassend würde ich sagen:
Wenn diese zusätzlichen Versicherungen für Dich Sinn machen, Du Dir das leisten kannst und möglichst schnell und ohne weitere Diskussionen eingebürgert werden willst, dann schließe diese Versicherungen ab... Ansonsten würde ich gegen diese Anforderungen vorgehen. Vielleicht hilft das hier weiter:
http://www.fremdenfreundlichkeit-sachsen.de/kabliste.htm

Zitat:
Jemand aus dem Forum hat sich schon bei mir gemeldet und hat mir schon die optimalen Finanzprodukte Zunge angeboten. Angebot und Nachfrage...


Vorsicht!  verdacht Ich finde dieses Forum ja echt gut, aber Berufsunfähigkeitsversicherungen würde ich ja nicht über das Forum kaufen...  :nono: Und optimale Finanzprodukte gibt es sowieso nicht Sich unbedingt mal unabhängig informieren (z.B. Zeitschrift "Finanztest") und dann mit mehreren Anbietern sprechen...

Halte uns auf dem laufenden.

Abu
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Antwort #14 - 13.08.2004 um 13:19:01
 
Danke, Abu, besser hätte ich das auch nicht sagen können.
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