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Einbürgerungsantrag.Selber zurückziehen??! (Gelesen: 1.980 mal)
Radovan
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Beiträge: 1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerungsantrag.Selber zurückziehen??!
04.08.2004 um 13:10:35
 
Viele Grüsse an alle und besonders an das Homepage Team. Vielen Dank das es euch gibt.                                Ich bin kein Flüchtling und kein Aussiedler. Wohne seit 5 jahren in Deutschland und habe eine Unbefr.AE. Weil ich deutschverheiratet bin habe ich vor ca. 2 jahren einen Einbürgerungsantrag gestellt und Einbürgerungszusicherung bekommen.   Während des Ausbürgerungsverfahrens haben wir uns mit meine Frau getrennt .  Ich bin also offiziel +getrenntlebend+.            AB hat mir vor kurzem mitgetteilt:  *1: das die an die Einbürgerungszusicherung nicht mehr gebunden ist .      *2:  das mein Einbürgerungsantrag nicht zurückgestellt werden kann ,da dieses nur für die Dauer von 2 jahren zulässig ist.   * und 3:  ich soll mein Antrag selber zurückziehen weil das laut AB preisgünstiger und einfacher ist.                                                                     Meine Frage ist : ob die Zurückstellung wirklich nicht möglich ist und  ob es eventuell nachteile bringt selber Einbürgerungsantrag zurückzuziehen (zum beispiel bei dem nächsten Einbürgerungsantrag welche ich in 3 jahren  wieder stellen werde)???    Danke im voraus.
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Ralf
i4a-team
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Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerungsantrag.Selber zurückziehen??!
Antwort #1 - 04.08.2004 um 13:37:20
 
Hallo Radovan!

Es ist ratsam, dass du in der gegenwärtigen Situation den Antrag zurück nimmst. Nachteile entstehen dadurch nicht, im Gegenteil, du sparst Kosten, da der Antrag ansonsten abgelehnt werden müsste, was teurer ist.

Nach Ablauf der 8 Jahre kannst du jederzeit die Einbürgerung erneut beantragen.

Einer Zurückstellung um 3 Jahre würde ich auch nicht zustimmen, hier liegt die Grenze bei etwa einem Jahr, im Einzelfall höchstens mal 2 Jahre. Der Hintergrund ist, dass nach so langer Zeit der Fall ohnehin völlig neu bearbeitet werden müsste, da sämtliche Unterlagen hoffnungslos veraltet sind.
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