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RUS Wehrdienst (Gelesen: 3.825 mal)
Auslaender
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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02.08.2004 um 10:43:52
 
Hallo Leute,

wer hat Erfahrung mit der Entlassung aus der russischen Staatsangehoerigkeit?

Ist es erforderlich einen Nachweis ueber den abgeleisteten Wehrdienst bereitzuhaben oder darauf kommt es bei der Entlassung nicht an.

Die interessierte Person ist 29 Jahre alt. Zum Wehrdienst kann man in Russ. Foed. bis zum Vollenden des 27 Lebensjahr eingezogen werden.

Hat jemand Erfahrungen oder Information?

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Antwort #1 - 02.08.2004 um 11:33:22
 
Zitat:
Hallo Leute,

wer hat Erfahrung mit der Entlassung aus der russischen Staatsangehoerigkeit?

Ist es erforderlich einen Nachweis ueber den abgeleisteten Wehrdienst bereitzuhaben oder darauf kommt es bei der Entlassung nicht an.

Die interessierte Person ist 29 Jahre alt. Zum Wehrdienst kann man in Russ. Foed. bis zum Vollenden des 27 Lebensjahr eingezogen werden.

Hat jemand Erfahrungen oder Information?

Auslaender


Hallo Auslaender!

Für die Entlassung aus der russischen Staatsangehörigkeit ist es u.a. erforderlich, dass von russischer Seite der Daueraufenthalt im Ausland (also in D.) genehmigt wurde, meines Wissens schließt dies die Wehrdienstfrage ein.

Wenn also die russische Genehmigung vorliegt, dürfte es demnach auch keine Probleme mit der Entlassung wegen Wehrdienst geben. Sollten dennoch Probleme auftauchen, sollte sich der Betroffene umgehend mit der Einbürgerungsbehörde in Verbindung setzen, um die Angelegenheit zu klären.

Eine evtl. vorhandene Bescheinigung über die Ableistung des Wehrdienstes schadet natürlich nicht und sollte vorsichtshalber zum Konsulat mitgenommen werden, wenn die Entlasssung beantragt wird.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #2 - 02.08.2004 um 20:01:06
 
Hallo!

Ich wurde Anfang Juni ohne Probleme ausgebuergert. Ich bin 28 und habe keinen Wehrdienst abgeleistet. Den Antrag habe ich im August 2003 bei der russischen Botschaft in Berlin gestellt.

Den staendigen Wohnsitz im Ausland habe ich mir vor 2 Jahren ueber das russische Generalkonsulat in Muenchen genehmigen lassen. Auch das ging ohne Probleme, obwohl ich damals noch wehrpflichtig war.

Wer seinen staendigen Wohnsitz im Ausland hat, ist nach russischem Recht nicht wehrpflichtig.

Ich glaube, bei der Ausbuergerung spielt es keine Rolle, ob man wehrpflichtig ist. Nach der Durchfuehrungsverordnung zum russischen Staatsangehoerigkeitsgesetz (http://demoscope.ru/weekly/knigi/zakon/zakon04.html ; nur auf Russisch) wird beim Militaer gar nicht nachgefragt.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 03.08.2004 um 09:13:31
 
Hallo Ralfi,

danke fuer Deine Antwort. Sie war wie immer knapp und buendig.

Da ich versuche proaktiv zu denken, haette ich eine Frage mehr:

Du sagst, dass es weitere Probleme geben kann - welcher Art? aws z.B.?

Danke im voraus.

Auslaender
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Ralf
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Antwort #4 - 03.08.2004 um 09:20:48
 
Zitat:
Hallo Ralfi,

danke fuer Deine Antwort. Sie war wie immer knapp und buendig.

Da ich versuche proaktiv zu denken, haette ich eine Frage mehr:

Du sagst, dass es weitere Probleme geben kann - welcher Art? aws z.B.?

Danke im voraus.

Auslaender



Keine Ahnung, war mehr allgemein gemeint. Irgendwelche ungeahnten Probleme können immer irgendwo auftreten. Daher der allgemeine Rat, sich in solchen Fällen immer gleich an die Einbürgerungsbehörde zu wenden.
Konkret sind im Moment keine Probleme erkennbar, wenn der Daueraufenthalt in D von Russland genehmigt wurde.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 03.08.2004 um 09:21:48
 
Hallo programmer,

danke fuer Deine Antwort.

Was heisst einen staendigen Wohnsitz im Ausland genehmigen lassen?
Ist es so eine Art von "Propiska" im Ausland?
Ist es ein Verfahren?
Ist es ein "blosser" Besuch des Konsulats der Russ. Foed.?
Wie lange dauert diese Genehmigung?
Was ist das Ergebnis davon: ein Stempel im Pass oder eine Urkunde oder sonnst was?

Hebe ich richtig verstanden, dass Dein Entlassungsverfahren knapp Jahr gedauert hat?

Was sollte man noch beachten, um reibungslos ausgebuergert zu werden?

Danke im voraus.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #6 - 03.08.2004 um 17:33:05
 
Hallo Auslaender,

Zitat:
Was heisst einen staendigen Wohnsitz im Ausland genehmigen lassen?

"Vyezd na postoyannoye mesto zhitelstva za granitsu".

Das ist eine Abmeldung in Russland zum Zweck der Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland. Die Abmeldung kann man entweder von Russland aus machen (dauert angeblich 2-3 Wochen), oder über die Botschaft oder ein Konsulat in Deutschland (dauert viel länger).

Die Abmeldung über das Generalkonsulat in München hat bei mir im Jahre 2002 insgesamt 5 Monate gedauert. Ich habe es nur deshalb über das Konsulat gemacht, weil in damals in Russland wehrpflichtig war. Die Dauer der Abmeldung hängt angeblich sehr stark von der Stadt ab, in der man zuletzt angemeldet war (in meinem Fall Moskau). Für die Abmeldung ist keine Zusicherung der Einbürgerung notwendig, deshalb kann man sie parallel zum Einbürgerungsverfahren in D machen.

Das Ergebnis ist ein Stempel im internen Pass, dass Du abgemeldet bist, sowie ein spezieller Zettel über die erfolgte Abmeldung in Russland ("Listok ubytiya" ). Man kann sich danach bei der Botschaft oder Konsulat registrieren lassen, das ist für die Ausbürgerung aber ohne Bedeutung, sofern ich weiß.

Meine Ausbürgerung in Russland hat insgesamt 9 Monate gedauert, die Abmeldung in Russland nicht miteingerechnet.

Man braucht für die Ausbürgerung auch eine Bescheinigung der russischen Steuerbehörde. Diese kann man nur im Inland besorgen. Die Bescheinigung kann auch eine dazu bevollmächtigte Person bekommen, die Vollmacht muss dabei von der Botschaft bzw. dem Konsulat beglaubigt worden sein.

Über die Ausbürgerung sowie über die dazu notwendige Abmeldung in Russland gibt es ganz viele Infos auf den Webseiten der russischen Botschaft:

http://www.russische-botschaft.de/Konsulat/konsularabteilung.htm

Bei mir hat alles genau so funktioniet, wie dort beschrieben ist.

Zitat:
Was sollte man noch beachten, um reibungslos ausgebuergert zu werden?

Man sollte nach Möglichkeit die Botschaft bzw. das Konsulat anrufen und sich einen Termin geben lassen. Evtl. bekommt man einen Termin erst in einigen Wochen, also rechtzeitig anrufen! Ohne Termin wird man oft gar nicht reingelassen. Die für den Termin vereinbarte Uhrzeit scheint ohne Bedeutung zu sein. Bei der Botschaft in Berlin muss man sich eine Nummer ziehen und warten. Die Schlange vor (genauer gesagt, hinter) der Botschaft sind meist Leute ohne Termine, man muss sich deshalb aktiv melden und nicht einfach hinten warten.

Ferner ist es nahezu unmöglich, das Formular für die Ausbürgerung schon beim ersten Versuch komplett richtig auszufüllen. Deshalb sollte man möglichst früh kommen, um noch Zeit für einen evtl. zweiten Versuch zu haben. Sonst riskiert man, an einem anderen Tag wieder kommen zu müssen. Nach Ablauf der offiziellen Öffnungszeit werden alle Besucher rausgeschmissen und man kann keine Anträge mehr abgeben.

Bevor man seinen russischen Reisepass am Ende des Ausbürgerungsverfahrens endgültig abgibt, sollte man meiner Meinung nach unbedingt eine beglaubigte Kopie davon machen, um sich u.a. bei der Einbürgerung ausweisen zu können.

Manche Beamte bei russischen Steuerbehörden verlangen ein geringfügiges Schmiergeld für die Ausstellung der Bescheinigung. Konsularbeamte verlangen keine Schmiergelder. Bei der Botschaft in Berlin wird aber die Beglaubigung von Übersetzungen manchmal verweigert und man wird zu einem bestimmten Übersetzer um die Ecke geschickt, der die Einnahmen offenbar mit dem Botschaftspersonal teilt (hat einem Bekannten von mir verplaudert). Deshalb ist es zwecklos, die mitgebrachte Übersetzung zu verteidigen, wenn sie nicht akzeptiert wird. Ich persönlich bin völlig ohne Schmiergeldzahlungen ausgekommen.

Gruß
programmer
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Auslaender
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #7 - 04.08.2004 um 10:45:31
 
Hallo programmer,

vielen dank fuer Deine ausfuerliche Antwort.

Ich bib sicher, dass Deine Info mir helfen wird.

Wenn ich darf, werde ich Dich noch mal aufsuchen, wenn auch nur ueber Forum, um evtl. entstandene Fragen zu stellen. Denn Du hast diesen Verfahren schon erlebt/ueberlebt.

Wenn es Dir nichts ausmacht, sende mir einen Zweizeiler an n6690ld@yahoo.de, damit ich Dir meine spezielle Fragen stellen koennte, ohne  das Forum zu belaestigen.

Ich bin uebrigens auch zum Teil ein Programmer. Ich arbeite in einer technischen Unternehmensberatung, wo ich fuer die Loesung meiner Aufgaben viel programmieren muss.

Was sind Deine Schwerpunkte im Programmieren?

MfG,
Auslaender
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