Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Heirat in Dänemark (Gelesen: 2.692 mal)
Anitram295
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 16

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat in Dänemark
02.08.2004 um 10:33:34
 
Hallo,
ich lebe mit meinem Freund seit 3 Jahren zusammen, dieser hat jedoch keine Aufenthaltsgenehmigung mehr (kein Visa). Er ist ghanesischer Staatsangehöriger. Unsere gemeinsame Tochter ist nun 1 Jahr alt und wir möchten gern heiraten. Was können wir tun?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Brian
Experte
****
Offline




Beiträge: 187

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat in Dänemark
Antwort #1 - 02.08.2004 um 10:50:18
 
Hi Anitram 295,

deine Infos sind etwas dürftig.

Hat er denn statt einer Aufenthaltsgenehmigung jetzt eine Duldung oder hält er sich völlig illegal auf? In diesem Fall dürfte auch in Dänemark das Heiraten schwierig sein.

Ich würde mich zunächst um eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der Personensorge für das gemeinsame (auch deutsche) Kind (§ 23 Abs. 1 Nr. 3 AuslG) kümmern. Ist die Vaterschaft denn anerkannt? Dies müßte als erstes passieren.
Zum Seitenanfang
  

...always look on the bright side of life!&&whistle &&&&
 
IP gespeichert
 
Anitram295
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 16

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat in Dänemark
Antwort #2 - 02.08.2004 um 10:54:46
 
Er hält sich völlig illegal in Deutschland auf. Weißt Du, welche Möglichkeit wir über unser Kind haben. Vaterschaft ist beim Jugendamt anerkannt worden, Name des Vaters ist in der Geburtsurkunde eingetragen worden. Benötigst Du noch weitere Infos?
Vielen Dank
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Brian
Experte
****
Offline




Beiträge: 187

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat in Dänemark
Antwort #3 - 02.08.2004 um 11:25:33
 
Wenn die Vaterschaft anerkannt ist und er die Personensorge auch tatsächlich gemeinsam mit dir ausübt, hat er grundsätzlich Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis.

Der im Ausländerrecht vorgesehene Weg führt allerdings üblicherweise über ein Visum, dass bei der deutschen Botschaft im Herkunftsland beantragt wird.

Hiervon gibt es eine Ausnahmemöglichkeit bei Eheschließung oder Geburt eines Kindes, für das Personensorge ausgeübt wird, nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 der Durchführungsverordnung zum Ausländergesetz. Dabei handelt es sich um eine Ermessensvorschrift, die außerdem voraus setzt, dass der Ausländer sich rechtmäßig, geduldet oder gestattet im Bundesgebiet aufhält.

Diese Bestimmung kann somit nicht angewandt werden, so lange er sich völlig illegal aufhält. Ihr könntet versuchen, zumindest wieder eine Duldung zu bekommen. Da gibt es aber gewisse Risiken, so dass ich vorherige Beratung durch einen Rechtsanwalt empfehlen würde.

Der "sauberere" Weg wäre die freiwillige Ausreise und Rückkehr über das Visumsverfahren.
Zum Seitenanfang
  

...always look on the bright side of life!&&whistle &&&&
 
IP gespeichert
 
Anitram295
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 16

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat in Dänemark
Antwort #4 - 02.08.2004 um 11:35:37
 
Der saubere Lösung ist so gut wie unmöglich. Nach meinem Info-Stand dauert es mindestens ein Jahr bevor er wieder einreisen kann. Kann ein Anwalt helfen eine Duldung zu erlangen? Welches Risiko gehen wir ein? Abschiebung?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Brian
Experte
****
Offline




Beiträge: 187

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat in Dänemark
Antwort #5 - 02.08.2004 um 11:53:15
 
Abschiebehaft - Abschiebung - Einreiseverbot

Droht ihm aber auch so jederzeit.

Ein Jahr für Visum halte ich für weit übertrieben, da es sich um einen Anspruchsfall handelt und die Vaterschaft bereits in Deutschland beurkundet ist (Original-Geburtsurkunde mit Eintragung des Vaters mitnehmen - kann man sich beim Standesamt jederzeit neu ausstellen lassen). Oder stimmten die beurkundeten Personalien nicht?
Zum Seitenanfang
  

...always look on the bright side of life!&&whistle &&&&
 
IP gespeichert
 
Anitram295
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 16

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat in Dänemark
Antwort #6 - 02.08.2004 um 11:56:03
 
Doch, Personalien stimmen alle. Wir suchen jedoch nach einem Weg die Angelegenheit hier zu regeln. Gibt es gar keine Möglichkeiten? Angenommen, ein Anwalt wird mit eingeschaltet, oder heiraten??
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Feffi
Full Top-Member
***
Offline


Wer hat gesagt, dass das
Leben einfach sei?


Beiträge: 374

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Benin - Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat in Dänemark
Antwort #7 - 02.08.2004 um 13:53:02
 
hallo anitram,

sprich nicht von "angenommen ein anwalt wird eingeschaltet", sondern tut es. ein beratungsgespräch beim anwalt kostet nicht die welt und dieser kann genauer und präziser euren sachverhalt "erkennen", da er eure unterlagen in augenschein nehmen kann und er kann euch dann auch explizit sagen, ob und wenn ja, wie er euch helfen kann.

viel glück. feffi.
Zum Seitenanfang
  

No matter what life is telling you. Always keep Smiling!
218325033 chipandchap200  
IP gespeichert
 
Brian
Experte
****
Offline




Beiträge: 187

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat in Dänemark
Antwort #8 - 02.08.2004 um 14:46:22
 
Heiraten bringt euch ausländerrechtlich in keine bessere Rechtsposition als die Ausübung der Personensorge für das gemeinsame deutsche Kind.

Was ich noch vergessen hatte: Illegaler Aufenthalt ist Straftat nach § 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG.

Duldungsantrag könnte evtl. mit der notwendigen Anwesenheit des Vaters für die Entwicklung des Kindes begründet werden, d.h. es müßte glaubhaft dargelegt werden, dass das Kindeswohl durch die (vorübergehende) Abwesenheit des Vaters gefährdet wäre. Hierzu müßte natürlich gegenüber der Ausländerbehörde einiges von den persönlichen Verhältnissen offenbart werden, insbesondere der Aufenthaltsort des Ausländers.

Zu den Erfolgsaussichten eines derartigen Antrags geb ich hier aber keine Prognose ab. Besprecht das lieber mit einem Anwalt. Dieser vermeintlich einfachere Weg ist nicht ungefährlich.
Zum Seitenanfang
  

...always look on the bright side of life!&&whistle &&&&
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema