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Unbefristeter Aufenthalt! (Gelesen: 1.447 mal)
sandy24111983
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I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Unbefristeter Aufenthalt!
30.07.2004 um 23:17:33
 
Hallöchen,

Eine Freundin von mir ist nun seit über 3 Jahren glücklich verheiratet. Im oktober will ihr Mann unbefristeten Aufenthalt beantragen. Man sagte Ihnen dies sei nur möglich, wenn sie nicht von der Sozialhilfe oder von Arbeitslosengeld leben. Zur Zeit leben beide noch von Sozialhilfe. Sie ist arbeitsunfähig wegen diverser Erkrankungen ect. Er bekommt ab Sep. o. Okt. eine feste Arbeitsstelle, ist zwar weit weg aber  hauptsache erstmal Arbeit.Er könnte Sie mit dem verdienst beide aus der Sozialhilfe holen. Nun meine frage. Wird es zwecks der kurzfristigen Arbeitsaufnahme schwierigkeiten geben?gibt es ein Minimum(zb. 6 Monate) wie der Arbeitsvertrag bestehen muss?
Oder spielt das beim unbefristeten Aufenthalt keine rolle?

Liebe Grüße
Sandy
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Janine
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Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 31.07.2004 um 09:56:34
 
hallo sandy,

da die ABH meistens die letzten 3 gehaltsabrechnungen sehen wollen, würde ich diese abwarten. die unbefristete AE läuft ja nicht weg. vor ablauf der 3-jährigen mal zur abh gehen, denn es bedarf ja nach ablauf der AE eine nochmalige verlängerung und alles klären. dann neuen termin abmachen, wenn die ersten 3 gehaltsabrechnungen vorliegen.
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LG janine
 
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Beiträge: 847
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #2 - 02.08.2004 um 17:54:27
 
Das Arbeitsverhältnis sollte die Probezeit überschritten haben und es sollte sich nicht um ein zeitlich Begrenztes Arbeitsverhältnis handeln.

Ansonsten können die Aufenthaltserlaubnisse zunächst befristet verlängert werden. Wenn die Voraussetzungen der unbefristeten AE vorliegen, kann auch vor Ablauf der neuen Frist eine unbefr. AE beantragt und erteilt werden (dem spricht nichts entgegen).

Doc  8)
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