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bitte um Hilfe (Gelesen: 5.530 mal)
peku
Ex-Mitglied
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
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Antwort #15 - 30.07.2004 um 19:34:43
 
hallo telecafe.

gib diesen rat (nichts ausagen zu müssen) nicht zu leichtsinnig vor allem hier.
Der Fragesteller könnzte ja auch als Zeuge in Frage kommen und als Zeuge vernommen werden dann muss er grundsätzlich ausagen und hat nur unter bestimmten Aspekten ein Verweigerungsrecht.

Ich würde diesem Fragesteller mit seinen für (mich) fast undurchschaubaren Problemen wirklich zu einer Beratung durch eine Fachkraft raten...
gruss peku
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