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Trennung und befristete AE nach 3 Jahren (Gelesen: 1.103 mal)
totto
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Beiträge: 4
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Trennung und befristete AE nach 3 Jahren
28.07.2004 um 16:26:17
 
Hallo zusammen, diesen Beitrag möchte ich im Namen einer Bekannten schreiben, die sich einige Sorgen nicht nur wegen ihrem Aufenthalt macht.

Sie ist mit einem Deutschen seit etwa 4 Jahren verheiratet. Nach 3 Jahren Ehe hat die Ausländerbehörde ihre Aufenthaltserlaubnis befristet um weitere 3 jahre verlängert. Die Befristung ist damit zu erkären, dass sie Sozialhilfe beziehen, weil er nicht arbeiten kann und sie nur einen Mini-Job ausübt.

Nun will er sich scheiden lassen und ist bereits vor einigen Tagen aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Ist sie oder ihr Mann verpflichtet, der Ausländerbehörde über die Trennung zu informieren? oder passiert dies automatisch durch die Meldebehörde?

Was passiert nun mit ihrer befristeten Aufenthaltserlaubis? Wird sie um 2 Jahre verkürzt? In etwa 2 Monaten sind die 4 Jahre um.












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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 28.07.2004 um 18:53:33
 
Du meinst evtl. die alte 4-Jahres-Regelung nach § 19 AuslG die
es schon lang nimmer gibt. Schon nach 2 Jahre ist ein von der
Ehe unabhängiges eigenständiges Aufenthaltsrecht entstanden.

Danach hat sie zunächst selbst bei SoH-bezug ein Jahr Anspruch
auch weitere AE. Danach müsste sie allerdings finanziell auf
eigenen Beinen stehen bzw. keine SoH beziehen.

Wenn der Umzug gemeldet wurde bekommt das die örtl. ABH
automatisch mit. Also sollte man ohnehin den Weg suchen
um das weitere zu klären. Vgl. auch FAQ.
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