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Familienzusammenführung (Gelesen: 2.158 mal)
jogo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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26.07.2004 um 20:09:30
 
Ich bin verlobt mit einer Frau aus Rußland. Sie ist zur Zeit in Rußland und wir wollen dort heiraten. Im August wird unser Kind geboren. Sie jetzt zwei Kinder, die mit nach Deutschland kommen sollen. Ich habe ein Haus gemietet, in dem wir alle Platz haben. Leider verdiene ich nicht sehr viel Geld. Jetzt habe ich gehört, dass es ein Problem werden kann für Ihre Kinder eine AB zu erhalten. Meine Vorstellung war nach Rußland zu fliegen zu heiraten und mit ihr und unserem Kind und ihren Kindern nach Deutschland zu kommen. Bei der AB in Deutschland war ich noch nicht. Was muß ich beachten?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Gruß Joachim
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Ralf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
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Antwort #1 - 26.07.2004 um 20:20:12
 
Hallo jogo!

Leider fehlt folgende wichtige Information: Wie alt sind denn die beiden Kinder deiner Verlobten?
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jogo
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Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 26.07.2004 um 21:33:46
 
Sie sind 7 Jahre und 12 Jahre alt.
Gruß Joachim
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #3 - 27.07.2004 um 01:48:11
 
Hallo,
Deine "Dann-Frau" wird einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug erhalten. Die Kinder ziehen zur Mutter nach, also zu einer Ausländerin, die im Besitz einer befristeten AE ist. Hier ist eine Ermessenentscheidung zu treffen. Die Ausländerbehörde wird zumindest folgendes prüfen:
- Wie wird der Lebensunterhalt der Kinder sicher gestellt
- Was ist mit dem Vater der Kinder? Kann der nicht für die Kinder sorgen?

Zu diesen Kernfragen solltet Ihr Euch Gedanken mache und Nachweise mit zur ABH nehmen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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jogo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #4 - 27.07.2004 um 19:39:10
 
Der Vater der Kinder hat diese ein Mal innerhalb eines Jahres gesehen und keine Zeit und Lust sich um sie zu kümmern.
Ist es ausreichend, wenn das Einkommen über dem Sozialhilfesatz liegt?  Meine Verlobte könnte, wenn sie eine Arbeitsgenehmigung erhält, sofort in Deutschland arbeiten, so dass wir über dem Sozialhilfesatz liegen.
Zudem können wir sicherlich Wohngeld beantragen, was dann zusätzliches Einkommen wäre. Morgen werde ich zur AB gehen und dort mal fragen.
Gruß Joachim
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jogo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #5 - 27.07.2004 um 19:42:49
 
Welche Anforderungen müssen erfüllt sein, wenn ich ihre Kinder adoptieren will?
Gruß Joachim
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