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Noch ein Fall für Thai (Gelesen: 3.001 mal)
ubberry
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24.07.2004 um 21:56:21
 
Hallo liebe Forumleser,

meine große Liebe kommt aus Thailand, lebt in Schweden seit mehr als 2 Jahren hat vor nunmehr 3 Jahren einen Schweden dort geheiratet. Diese Ehe besteht offenbar nicht mehr, genaues waas ma ned.
Das auf drei Jahre befristete Visum für Schweden läuft im August 04 ab, angeblich wird es mühelos in ein unbefristetes solches verlängert. Ich wollte im Vorfeld einer möglichen festen Beziehung klären, welche Möglichkeiten bestehen, die Person hier zu mir dauerhaft nach Deutschland zu bringen. Ich selbst bin Deutscher, noch verheiratet, in Scheidung lebend mit festen Wohnsitz und Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit im öffentlichen Dienst. Ich war mit meinem Anliegen bisher noch bei keiner Behörde, konnte somit wohl auch noch keinen Fehler machen, deshalb also meine Anfrage hier, wie gehe ich am besten vor.
Ich fliege jetzt erstmal am Mittwoch für 10 Tage nach Schweden und hoffe dabei schlauer zu werden.
Noch ein Nachsatz zu den wohl unguten Erfahrungen der beiden Forumteilnehmer hier über Thailänderinnen, ich hoffe, man muss nicht aus einigen mißlungenen Begegnungen mit einer Nationalität notwendigerweise auf Verallgemeinerungen schließen.
Gruß
ubberry
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Malik
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 25.07.2004 um 21:03:30
 
Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in einem Schengenstaat macht den späteren Aufenthalt der Dame in Deutschland unkompliziert. Da der AUfenthaltstitel eines Schengenstaates in allen Schengenstaaten gilt.
Nur muss die Frau eben die unbefr. Aufenthaltserlaubnis in Schweden auch wirklich erhalten.
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Mick
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Antwort #2 - 25.07.2004 um 21:19:57
 
Zitat:
Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in einem Schengenstaat macht den späteren Aufenthalt der Dame in Deutschland unkompliziert. Da der AUfenthaltstitel eines Schengenstaates in allen Schengenstaaten gilt.
Nur muss die Frau eben die unbefr. Aufenthaltserlaubnis in Schweden auch wirklich erhalten.



Hi Malik,
der Aufenthaltstitel in einem bestimmten Schengenstaat berechtigt nur zu einem Besuchsaufenthalts von drei Monaten in den anderen Schengenstaaten. Er gilt also nicht als solcher in allen Staaten.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Malik
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Antwort #3 - 26.07.2004 um 12:42:48
 
Nach diesen 3 Monaten zu Besuch müsste die Frau sich wahrscheinlich nur beim deutschen Einwohnermeldeamt und Ausländerbehörde melden. Aber gelten tut die schwedische AG m.E. doch.
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Mick
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Antwort #4 - 26.07.2004 um 12:50:18
 
Zitat:
Nach diesen 3 Monaten zu Besuch müsste die Frau sich wahrscheinlich nur beim deutschen Einwohnermeldeamt und Ausländerbehörde melden. Aber gelten tut die schwedische AG m.E. doch.



Nein, sie gilt nicht als Aufenthaltsrecht in Deutschland zu anderen als Besuchszwecken.
Falls Du andere Erkenntnisse hast, darf ich Dich bitten, dieses mit Quellenangaben zu belegen. Raterei (Zitat: "wahrscheinlich" ) ist hier nicht angesagt, das hilft niemanden weiter.
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« Zuletzt geändert: 26.07.2004 um 13:12:01 von Mick »  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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ubberry
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Antwort #5 - 26.07.2004 um 13:09:01
 
Danke, Ihr lieben Experten,  blumenstrauss
dass Ihr Euch Eure Gehirnwindungen verbiegt,
wegen meinem Anliegen.
ich bin erleichtert, dass Ihr selbst ratschlagen müsst,
der richtigen Antwort wegen ( I am amused ) (noch)
ehe der "Krieg" richtig losgeht.
Ich melde mich nach dem Schwedentrip
und dann schaun mer ma.
Danke auf jeden Fall erst ma.
ubberry
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Mick
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Antwort #6 - 26.07.2004 um 13:13:50
 
Zitat:
ich bin erleichtert, dass Ihr selbst ratschlagen müsst,


Hi,
zur Klarstellung: bei Malik habe ich nicht den Eindruck, dass seine Postings auf fundiertes Fachwissen beruhen. Ich selbst muss da nicht "ratschlagen".
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #7 - 26.07.2004 um 14:31:20
 
kopfhau
hallo Ihr alle,
ein Aspekt außerhalb der judikativen Diskussion
hätte mich dennoch interessiert, wie die Forumsteilnehmer
über gewisse eingeschliffene Urteile oder Vorurteile denken,
im Zusammenhang mit binationalen Verbindungen zu asiatischen
oder auch anderen, fernen Gestaden lebenden Menschen,
entgegen dem Motto der Altvorderen: "Bleibe im Lande und <vermehre> dich redlich".  Smiley
Ich hatte bisher damit kein Problem, nun da mein Herz aber,
warum auch immer, nach Thailand zerbrochen ist,  ROFL
kommen doch auch gewisse Stamtischparolen auf mich zu,

"die alleine nach Thailand fliegen, (war noch nie da) das sind doch wohl die Kinderschänder",  pol
die mit ihren dicken Brieftaschen sich das "Fleisch" kaufen,"
und, den Satz hab ich hier im Forum gelesen,
'es sei grundsätzlich verwerflich wenn ältere Männer
Frauen aus Asien heiraten wollen.'

Ich denke, dass wir den Mief des alten Jahrtausends hinter uns gelassen haben sollten.  :gähn:
Was gilt, sind geschriebene Gesetze, die natürlich auch der Zeit angepasst werden müssen,
dafür hat die Demokratie ihre Regularien,(Legislative)
aber Moralprediger und Heilige mit oder ohne Schein
sollten im neuen Jahrtausend nicht unsere Leitbilder sein.
upps, jetzt hab ich selber Moral gepredigt,
meldet Euch mal  blumenstrauss
Gruß
ubberry
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Antwort #8 - 26.07.2004 um 15:11:31
 
Hallo ubberry,
Du kannst diese Diskussionen gerne außerhalb der Fachforen im Userforum anstoßen. Die Fachforen sind für solche Diskussionen nicht eingerichtet worden. Vielen Dank für die zukünftige Beachtung.
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