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Thai darf nach trennung bleiben unter 2 jahre (Gelesen: 2.796 mal)
Karl
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Beiträge: 38
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Thai darf nach trennung bleiben unter 2 jahre
22.07.2004 um 15:12:01
 
hallo !

jetzt weiss ich net ob das hier reinpasst:

Lest euch mal den folgenden Beitrag durch, meine ist ja ganz schoen schwerer Tobak fuer manche:

Über eine aktuelle Entscheidung eines Verwaltungsgerichts, nach der einer Thailänderin nach der Trennung von ihrem Ehemann vorerst ein Bleiberecht in Deutschland zugestanden wurde, informiert die Berliner Rechtsanwältin Nadejda G. Blümlein:

In einer neueren Entscheidung hat das Verwaltungsgericht des Saarlandes entschieden, dass eine mit einem deutschen Staatsbürger verheiratete Thailänderin in der Bundesrepublik Deutschland bleiben darf, obwohl die eheliche Lebensgemeinschaft mit dem deutschen Ehemann weniger als zwei Jahre bestanden hatte.

Nach § 19 Ausländergesetz kann eine Ausländerin nach vorzeitiger Aufhebung der Ehe nur dann im Bundesgebiet verbleiben, wenn die Rückkehr in das Heimatland sie ausserordentliche hart treffen würde - oder mit den Worten des Gesetzes: für sie eine „besondere Härte” bedeuten würde.

Bislang wurde eine solche besondere oder aussergewöhnliche Härte bei Frauen aus moslemischen Ländern bejaht, da sie in ihrer Heimat erheblichen Diskriminierungen bis hin zu Gefahren für Leib und Leben ausgesetzt sind, da sie durch ihre Scheidung bzw. Trennung die moslemische Familienehre und Tradition verletzten.

Nunmehr hat das Verwaltungsgericht Saarland eine solche „besondere Härte” auch für eine thailändische Ehefrau bejaht, da sie bei ihrer Rückkehr nach Thailand als „[**zensiert**]” angesehen werden würde, weil sie einen Deutschen und keinen Einheimischen geehelicht hätte.

Das Gericht sah es als ausreichend nachgewiesen an, dass - im Vergleich zu der „Normalsituation” einer geschiedenen und getrennt lebenden Ausländerin - bei der Thailänderin besondere Schwierigkeiten und Nachteile entstehen, wenn sie nach Aufhebung der Ehe zurück nach Thailand kehrt.

Nach den Sitten- und Moralvorstellungen in Thailand würde eine junge Frau, die nach Europa gehe und dort einen deutschen Staatsangehörigen eheliche, als „[**zensiert**]” angesehen werden. Wer in Europa scheitere, habe bei Rückkehr nach Thailand keine Chancen mehr. Die betreffenden Frauen werden allgemein verachtet und aus der Gemeinschaft ausgeschlossen. Ausserhalb der örtlichen Gemeinschaft könne eine alleinstehende junge Thailänderin nicht überleben. In Thailand bekomme man nur durch Beziehungen eine Arbeitsstelle, die die wenigsten haben. Von der Seite der Familie können solche Frauen keinerlei Hilfestellung erwarten. Aufgrund des in der Heimat bekannt gewordenen Schicksals müssten solche Thailänderinnen bei Rückkehr nach Thailand unter der allgemeinen Verachtung der Bevölkerung leben.

Demnach konnte die junge Thai, obwohl sie nicht mit ihrem deutschen Ehemann zwei Jahre zusammen gelebt hatte, vorerst in Deutschland bleiben. Dabei handelte es sich allerdings lediglich um eine Entscheidung im Eilverfahren, der Ausgang des Klageprozesses bleibt abzuwarten.

Dies ist die erste hier bekannt gewordene Entscheidung, in der eine „besondere Härte” bei einer Rückkehr nach Thailand gerichtlich bejaht worden ist.

Weitere Informationen: Rechtsanwaltskanzlei Bümlein, Kurfürstendamm 186, 10707 Berlin, Tel.: 00149.30.8871180,

Thai: 00149.30.887118113, Fax: 00149.30.88711820

Quelle: Farang.com
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ich möchte lieber gehasst werden für das was ich bin als geliebt zu werden für das was ich nicht bin&&&&liebe macht blind - leider
 
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snoopyspy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 23.07.2004 um 05:56:55
 
Es ist sehr schwierig über diese Thema zu diskutieren. Es ist leider so, dass viele Leute diese Urteil ausnutzen werden. Aber es ist keine schwachsinnige Urteil.
Gerade jetzt wo die Zahl der Deutsche-sextourrist steigt, werden viele Thailänderin (zu 90%), die in deutschland lebt oder hier mit Deutsche geheiratet hat, automatisch als Prostituiert abgestempel. In Thailand ist für alleinstehende Frau auch schon schwierig genug Unterkunft zu finden (Die meisten Frauen wohnen ja noch bis zum Hairat zu House) Aber wenn du aus Deustchland zurück kommt, wird man dich meiden.
Thailand ist nicht sehr streng wie in Muslimnische Land und von aussen her recht Tolerant aussieht, trotzdem hat man ziemlich viele Vorurteilen.  weinend und Frauen haben leider nicht viele Möglichkeit, besonders nicht, wenn sie aus eine kleine Stadt kommt.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Thai darf nach trennung bleiben unter 2 jahre
Antwort #2 - 23.07.2004 um 19:54:18
 
Zuerst: ich hab das mal in das passende Forum verschobnen,
da das ja nichts mit Ausweisung zu tun hat

Mich würde interessieren, ob diese Entscheidung des VG denn
rechtskräftig ist. Denn evtl. geht ja die ABH in Berufung.

Einzelne VG-Urteile sind nicht automatisch bindend für andere
Fälle/Gerichte. Erst wenn sich eine Rechtsauffasung der Gerichte
in höherern Instanzen "gefestigt" hat, hat das auch eine
gewisse "Bundungswirkung".

Außerdem muss man da immer jeden Einzelfall genau betrachten.
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