Karl
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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hallo !
jetzt weiss ich net ob das hier reinpasst:
Lest euch mal den folgenden Beitrag durch, meine ist ja ganz schoen schwerer Tobak fuer manche:
Über eine aktuelle Entscheidung eines Verwaltungsgerichts, nach der einer Thailänderin nach der Trennung von ihrem Ehemann vorerst ein Bleiberecht in Deutschland zugestanden wurde, informiert die Berliner Rechtsanwältin Nadejda G. Blümlein:
In einer neueren Entscheidung hat das Verwaltungsgericht des Saarlandes entschieden, dass eine mit einem deutschen Staatsbürger verheiratete Thailänderin in der Bundesrepublik Deutschland bleiben darf, obwohl die eheliche Lebensgemeinschaft mit dem deutschen Ehemann weniger als zwei Jahre bestanden hatte.
Nach § 19 Ausländergesetz kann eine Ausländerin nach vorzeitiger Aufhebung der Ehe nur dann im Bundesgebiet verbleiben, wenn die Rückkehr in das Heimatland sie ausserordentliche hart treffen würde - oder mit den Worten des Gesetzes: für sie eine „besondere Härte” bedeuten würde.
Bislang wurde eine solche besondere oder aussergewöhnliche Härte bei Frauen aus moslemischen Ländern bejaht, da sie in ihrer Heimat erheblichen Diskriminierungen bis hin zu Gefahren für Leib und Leben ausgesetzt sind, da sie durch ihre Scheidung bzw. Trennung die moslemische Familienehre und Tradition verletzten.
Nunmehr hat das Verwaltungsgericht Saarland eine solche „besondere Härte” auch für eine thailändische Ehefrau bejaht, da sie bei ihrer Rückkehr nach Thailand als „[**zensiert**]” angesehen werden würde, weil sie einen Deutschen und keinen Einheimischen geehelicht hätte.
Das Gericht sah es als ausreichend nachgewiesen an, dass - im Vergleich zu der „Normalsituation” einer geschiedenen und getrennt lebenden Ausländerin - bei der Thailänderin besondere Schwierigkeiten und Nachteile entstehen, wenn sie nach Aufhebung der Ehe zurück nach Thailand kehrt.
Nach den Sitten- und Moralvorstellungen in Thailand würde eine junge Frau, die nach Europa gehe und dort einen deutschen Staatsangehörigen eheliche, als „[**zensiert**]” angesehen werden. Wer in Europa scheitere, habe bei Rückkehr nach Thailand keine Chancen mehr. Die betreffenden Frauen werden allgemein verachtet und aus der Gemeinschaft ausgeschlossen. Ausserhalb der örtlichen Gemeinschaft könne eine alleinstehende junge Thailänderin nicht überleben. In Thailand bekomme man nur durch Beziehungen eine Arbeitsstelle, die die wenigsten haben. Von der Seite der Familie können solche Frauen keinerlei Hilfestellung erwarten. Aufgrund des in der Heimat bekannt gewordenen Schicksals müssten solche Thailänderinnen bei Rückkehr nach Thailand unter der allgemeinen Verachtung der Bevölkerung leben.
Demnach konnte die junge Thai, obwohl sie nicht mit ihrem deutschen Ehemann zwei Jahre zusammen gelebt hatte, vorerst in Deutschland bleiben. Dabei handelte es sich allerdings lediglich um eine Entscheidung im Eilverfahren, der Ausgang des Klageprozesses bleibt abzuwarten.
Dies ist die erste hier bekannt gewordene Entscheidung, in der eine „besondere Härte” bei einer Rückkehr nach Thailand gerichtlich bejaht worden ist.
Weitere Informationen: Rechtsanwaltskanzlei Bümlein, Kurfürstendamm 186, 10707 Berlin, Tel.: 00149.30.8871180,
Thai: 00149.30.887118113, Fax: 00149.30.88711820
Quelle: Farang.com
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