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Heirat trotz Duldung? Was mit dem Pass? (Gelesen: 6.087 mal)
Joy
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22.07.2004 um 22:37:36
 
Hallo!

Wir(ich deutsch er liberia) waren heute beim Standesamt und wollten unsere Eheschließung anmelden. Wir hatten alle Dokumente, auch schon von der liberianischen Botschaft hier in Deutschland legalisiert. Da mein Freund aber nur eine Duldung hat, hat uns der Anwalt geraten den Pass nicht mithinzugeben. Nun sagte uns die weniger freundliche Dame vom Standesamt, dass sie ohne den Pass nicht anfangen. Außerdem wollen sie dann noch die Papiere nach Liberia schicken, um sie überprüfen zu lassen, obwohl sie schon legalisiert sind. Das würde dann noch 3-4 Monate dauern und wenn wir den Pass hingeben müssen stehen die Chancen sehr schlecht und das Risiko ist groß, dass er in der Zeit abgeschoben wird. Der Anwalt meint das Standesamt wolle nur Zeit schinden, ist aber auch ratlos, was wir nun machen sollen Griesgrämig Bin mit den Nerven total am Ende, mein Konto ist leer und keine Aussicht auf ein glückliches Ende... Ich würde ja mit dem Pass so schnell wie möglich zur Ausländerbehörde und bitten und an seine Kulanz appellieren, ob sie nicht eine Lösung hätten, wie z.B. die Ausstellung einer Duldung wegen Eheschließung, oder ähnliches. Davon raten uns aber Bekannte, als auch der Anwalt ab. Was können wir nun tun
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Mick
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Antwort #1 - 22.07.2004 um 22:51:32
 
Zitat:
Hallo!

Wir(ich deutsch er liberia) waren heute beim Standesamt und wollten unsere Eheschließung anmelden. Wir hatten alle Dokumente, auch schon von der liberianischen Botschaft hier in Deutschland legalisiert. Da mein Freund aber nur eine Duldung hat, hat uns der Anwalt geraten den Pass nicht mithinzugeben. Nun sagte uns die weniger freundliche Dame vom Standesamt, dass sie ohne den Pass nicht anfangen. Außerdem wollen sie dann noch die Papiere nach Liberia schicken, um sie überprüfen zu lassen, obwohl sie schon legalisiert sind. Das würde dann noch 3-4 Monate dauern und wenn wir den Pass hingeben müssen stehen die Chancen sehr schlecht und das Risiko ist groß, dass er in der Zeit abgeschoben wird. Der Anwalt meint das Standesamt wolle nur Zeit schinden, ist aber auch ratlos, was wir nun machen sollen Griesgrämig Bin mit den Nerven total am Ende, mein Konto ist leer und keine Aussicht auf ein glückliches Ende... Ich würde ja mit dem Pass so schnell wie möglich zur Ausländerbehörde und bitten und an seine Kulanz appellieren, ob sie nicht eine Lösung hätten, wie z.B. die Ausstellung einer Duldung wegen Eheschließung, oder ähnliches. Davon raten uns aber Bekannte, als auch der Anwalt ab. Was können wir nun tun
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Hi,
letztlich müsst Ihr selbst entscheiden, wie Ihr verfahren wollt. Ich selbst bin ein Verfechter des Spielens mit offenen Karten. Und je länger der Pass unterdrückt wird, desto weniger Entgegenkommen der Behörden könnt Ihr erwarten. Bekommt die Behörde heraus, dass ein Pass unterdrückt wird, ist mit größtem Ärger zu rechnen.

Es ist wie es ist: Grundsätzlich ist er ausreisepflichtig, er kann auch ausreisen, dann sollte er es tun. Falls die Eheschließung unmittelbar bevorsteht, bekäme er eine Duldung. Das scheint aber nicht der Fall zu sein.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Ralf
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Antwort #2 - 22.07.2004 um 23:01:22
 
Mal zum Thema Legalisierung von Urkunden: Ausländische Papiere werden nicht von der Botschaft des Herkunftslandes legalisiert, sondern von der Deutschen Botschaft im Herkunftsland der Papiere. Insofern ist die Auskunft des Standesamtes natürlich richtig. Es ist nicht verpflichtet, Papiere, die nicht legalisiert sind, anzuerkennen.

Nebenbei bemerkt: Es ist schon heftig, dass bei der Unterdrückung des offensichtlich vorhandenen Passes sogar ein Anwalt mitspielt.

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Joy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 22.07.2004 um 23:23:57
 
Mhm, aber im Prinzip steht eine Heirat doch unmittelbar bevor (rein rechtlich natürlich nicht:(  Jedenfalls sind ja alle Papiere da und von der Echtheit können die sich meinetwegen 10 mal überzeugen und das prüfen, wenn er nur bis zur Eheschließung hier bleiben könnte.  *schmoll*  Dementsprechend steht ja einer Heirat im Grunde nichts im Wege... Gibt es denn gar keine Möglichkeit? Wie gesagt, bin nur Studentin und die Beschaffung der Papiere, die Sache mit der Botschaft und die Übersetzung hat uns schon viel Kraft, Zeit und 1700€ gekostet. Für eine Ausreise und Rückkehr könnte ich in den nächsten 2 Jahre das Geld sicher nicht aufbringen. Es muss doch eine Lösung geben?! Wir haben uns sonst nix zu schilden kommen lassen. *verzweifel*
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Antwort #4 - 22.07.2004 um 23:37:14
 
Zitat:
Mhm, aber im Prinzip steht eine Heirat doch unmittelbar bevor (rein rechtlich natürlich nicht:(  Jedenfalls sind ja alle Papiere da und von der Echtheit können die sich meinetwegen 10 mal überzeugen und das prüfen, wenn er nur bis zur Eheschließung hier bleiben könnte.


Hi,
die Frage wann die Eheschließung unmittelbar bevor steht, ist in den Verwaltungsvorschriften zum Ausländergesetz geregelt. Es ist dann der Fall, wenn dem Standesamt alle Papiere vorliegen, um die Ehe zu schließen, bzw. die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis beim OLG zu beantragen. Das ist bei Euch offensichtlich noch nicht der Fall.

Nachtrag, Zitat aus den Verwaltungsvorschriften:

Zitat:
Die Eheschließung steht unmittelbar bevor, wenn das erforderliche Ehefähigkeitszeugnis für den Ausländer vorliegt oder dem zuständigen Standesamt sämtliche für die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses erforderlichen Unterlagen vorliegen.
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Antwort #5 - 22.07.2004 um 23:42:11
 
Naja, theoretisch sind ja alle Papiere da. Das Standesamt ist ja nicht dazu verpflichtet sie nochmal nach Liberia zu schicken. Es ist nur ihr Recht das zu tun, von dem sie aber nicht unbedingt gebrauch machen müssten.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 22.07.2004 um 23:43:51
 
Achso, danke. Also keine Hoffnung Griesgrämig
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Antwort #7 - 22.07.2004 um 23:50:15
 
Zitat:
Naja, theoretisch sind ja alle Papiere da. ...


Eben nicht, nämlich legalisierte Papiere. Siehe oben. Nicht-legalisierte Papiere sind praktisch wertlos.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 22.07.2004 um 23:58:50
 
Wertlos-heul. Für mich haben die ein Vermögen(1100€) gekostet. Wieso sagt einem das keiner vorher? Dann hätten wir sie auch nicht zur liberianischen Botschaft senden brauchen...
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Antwort #9 - 23.07.2004 um 01:01:17
 
Zitat:
Wieso sagt einem das keiner vorher?


Hätten wir gerne gemacht, aber Du hast uns ja nicht gefragt..
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Antwort #10 - 24.07.2004 um 09:11:51
 
Euer Anwalt scheint ja ein richtiger "Spezialist" zu sein,
frage ihn doch mal wieso er sich wegen der zur Eheschliessung notwendigen Dokumente nicht
informiert hat, ein Anruf bei einem Standesamt haette
gereicht. dass er Euch dann noch raet den offenbar
vorhandenen Pass weiter zu unterdruecken spricht auch nicht gerade fuer ihn.

Es gibt eigentlich nur 2 Moeglichkeiten:

1. Dein Freund reist mit dem Pass aus und kuemmert
    sich dann persoenlich in Liberia um die Legalisierung
    der Papiere um dann mit einem Visum zur Ehe-
    schliessung wieder einzureisen.   oder

2. Ihr geht beide zur Auslaenderbehoerde sagt die
    Wahrheit und legt die Dokumente und den Pass vor.

    Mir sind 2  aehnliche gelagerte Faelle bekannt
    und bei denen hat die ALB trotz nicht unmittelbar
    bevorstehender Eheschliessung eine weitere
    Duldung ausgestellt ist wohl Ermessenssache und ich
    glaube die Chancen sind nicht allzu gross, aber was
    wollt Ihr sonst machen?????
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Antwort #11 - 24.07.2004 um 10:05:37
 
Hallo Joy,

leider ist es wirklich so, wie die anderen sagen, es ist bei Euch nicht gerade günstig gelaufen, das Nicht-Vorlegen des Passes hat das Standesamt sicher mißtrauisch gemacht. Normalerweise geht man dort immer zuerst hin (auch bei einer Deutsch-Deutschen Eheschließung). Dort bekommt man einen Laufzettel, was man benötigt. Es ist schon etwas sonderbar, gleich einen Anwalt hinzuzuziehen...... Sei es drum....

Ok, ich habe eine Idee, ich weiß zwar nicht ob das funktioniert, aber Du könntest es zumindest versuchen. Zunächst solltest Du wirklich Deine ABH kontaktieren und den Fall schildern, wie er ist. Ob evtl. beim Standesamt noch was zu retten ist, weiß ich nicht, aber einen Versuch sollte es wert sein. Und schickt Euren Anwalt in die Wüste...... So ein Idi.........  Schockiert/Erstauntm

Ein Anwalt kann Euch z.Zt. mit ziemlicher Sicherheit NICHT helfen. Es steht und fällt alles damit, ob ihr die zuständigen Behörden überzeugen könnt, dass Ihr ein Liebespaar seid. Wegen dem häufigen Mißbrauch einer Eheschließung zur Erzielung einer Aufenthaltserlaubnis sind die Behörden nunmal verpflichtet, sehr sorgsam zu prüfen. Und da ihr nicht vorher da gewesen seid, riecht Euer Fall für die Mitarbeiter so, denn welche Papiere nötig sind, ist mit 2 Anrufen erledigt. Daher rate ich, hingehen, alles schildern und Überzeugungsarbeit leisten, wenn es auch schwer fällt.

Das OLG benötigt zur Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis i.A. Geburtsurkunde,legalisiert & übersetzt & Ledigkeitsbescheinigung, legalisiert & übersetzt (vorausgesetzt, Dein Verlobter war noch nicht verheiratet), ansonsten kommen für jede Vorehe Heiratsurkunde & Scheidungspapiere in der gleichen Form dazu.

Offenbar habt ihr diese Papiere, nur leider mit der "falschen" Legalisation.

Ab jetzt wird es spekulativ, denn ich weiß nicht, ob das so, wie ich es mir denke, funktioniert. Vorausgesetzt, diese Papiere können trotz vorhergehender Legalisation durch die falsche Behörde immer noch durch die Deutsche Botschaft in Liberia legalisiert werden, macht folgendes (Bitte Einspruch durch Fachleute, fall ich irre, ich suche nur nach einem Weg):

1.) ABH & Standesamt von Eurer Aufrichtigkeit überzeugen
2.) Die zu leaglisierenden Papiere in ein Päckchen schnüren.
3.) Die deutsche Botschaft in Liberia kontaktieren
4.) Eine bekannte Speditionsfirma (UxS, 4 Tage ein Weg) beauftragen, für etwa 60 Euro Eure Dokumente zur Botschaft zu transportieren (setzt voraus, dass die Leute dort auf der Botschaft mitmachen & Bescheid wissen)
5.) Wenn sie das machen, können sie die fertigen Dokumente zurückschicken, auf dem gleichen Weg. Wie ihr das finanziell mit denen regeln könnt, müsstet ihr evtl. mit Eurer ABH und/oder der Botschaft abklären.

Nochmal, ich weiss nicht , ob dass so funktioniert. Ihr müsst die Behörden von Eurer Aufrichtigkeit überzeugen, dass ist Eure einzige Chance. Wenn Ihr das schafft, dann könnte diese Lösung vielleicht funktionieren (falls ich nicht irgendeinen riesigen Denkfehler gemacht habe)...

Wäre in jedem Fall etwas billiger, als selber hinzufliegen. Ob man wirklich dazu raten kann, lasse ich dahin gestellt. Es ist eben nur eine Idee.........

Aber: erkundigt Euch unbedingt diesmal VORHER .


Viel Glück
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 24.07.2004 um 10:11:19
 
Nachtrag....

die Dame vom Standesamt kann so übel gar nicht sein, denn immerhin hat sie Euch einen sehr ähnlichen Vorschlag bereits gemacht, der halt nur 3-4 Monate dauert. Einlenken würde evtl. das Wohlwollen der ABH & des Standesamtes bringen. Ob nun der Paß unbedingt auch dorthin geschickt werden muß, glaube ich nicht..... denn der ist doch "bloß" abgelaufen.....
vielleicht würde sich auf dem von mir aufgezeigten weg etwas zeit einsparen lassen, aber wenn ihr zueinander wollt, sollte euch das diese mühe wert sein...

alles gute!
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 24.07.2004 um 10:44:12
 
Nachtrag II

Hat mir keine Ruhe gelassen, hier der Link auf die Botschaft:

http://www.abidjan.diplo.de/de/botschaft/abteilungen/amtsbezirk.html

die botschaft ist für abidjan & liberia zuständig. Laut merkblatt werden für abidjan keine legalisierungen durchgeführt. einzige möglichkeit ist überprüfung auf echtheit. üblicherweise auf dem wege der sogenannten amtshilfe. kann also offenbar nur vom standesamt (oder der abh) angefordert werden. kosten pro dokument 50-380 euro. dauer 4-6 monate......

d.h. die zeitersparnis durch die oben vorgeschlagene idee relativiert sich und erscheint mir in eurem falle in verbindung mit dem land nicht mehr als beste & schnellste lösung, sorry...

aber in jedem falle solltet ihr den dialog suchen. da die standesbeamtin euch immerhin einen weg aufgezeigt hat, ist sie nicht gegen euch, auch wenn dir das vielleicht so vorkam..........

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #14 - 24.07.2004 um 10:57:33
 
kopfhau
(knallrot werd') ........ ok,ok .... Pass nicht abgelaufen, "bloss" unterdrückt....... ändert aber an der Sachlage nichts......  Zwinkernd
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