Hela
Ex-Mitglied
Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
|
Meine Frage: Gibt es anführbarbare Gründe, weshalb meine Ehefrau die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten kann ohne die russische Staatsangehörigkeit aufgeben zu müssen.
Zu uns: Meine Ehefrau ist russische Staatsangehörige. Wir sind seit Januar 1999 verheiratet und leben seither in Deutschland. Wir haben 2 gemeinsame Kinder, 5 und 3 Jahre alt. Meine Frau hat 7 Jahre in Russland als Krankenschwester gearbeitet und Biologie studiert, das Bio Studium aber wegen unserer Kinder nicht beendet. Sie hat also 7Jahre russische Rentenanwartschaft/Beiträge eingezahlt. Ich gehe davon aus, daß bei Verlust der russ. Staatsangehörigkeit das wohl verloren ginge? Könnte dies ein anerkennbarer Grund für eine doppelte Staatsbürgerschaft für meine Frau sein?
Wichtigster Grund für den Erhalt der doppelten Staatsbürgerschaft für meine Frau (und mich) wäre dies:
Der Gesundheitszustand der Eltern meiner Frau ist - und dies kann ich als Arzt attestieren - so schlecht, daß der Vater meiner Frau gar nicht reisefähig ist, die Mutter wohl auch nicht mehr. Es ist verständlich, daß meine Frau die Möglichkeit haben möchte, bei akuter Verschlechterung (Telefonanruf) am gleichen Tag zu ihren Eltern zu fliegen.
Ich kann und muß in einer solchen Situation die Kinder beaufsichtigen, darüber hinaus bin ich auch wegen ärztlicher Rufbereitschaft meist ortsgebunden. Eine Reise unter Mitnahme der Kinder, das sollte jeder verstehen, ist auch für die Kinder nicht zumutbar.
Wenn meine Frau die russiche Staatsbürgerschaft aufgeben müßte, wäre vor Reiseantritt zunächst der Erhalt eines Einreisevisums für Russland erforderlich, was entsprechend Tage dauern kann.
Meine Frage nun: Kann aus humanitären Gründen in einem so gelagerten Fall die doppelte Staatsbürgerschaft erteilt werden - oder alternativ, liegt ein aus wirtschaftlichen Gründen (ev. Verlust der Rentenanwatschaft in Russland- ob das aber der Fall ist, weis ich nicht) ein in Baden-Württemberg anerkennbarer Grund vor, um die russiche Staatsangehörigkeit nicht aufgeben zu müssen ?
P.S: unsere Kinder haben nur die deutsche Staatsangehörigkeit Ich bin Arzt und Beamter und in die ärtzliche Rufbereitschaft eingebunden. Unsere Kinder sprechen nur deutsch. Meine Frau hat eine zeitlich unbefristete Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland und nach erfolgreich abgelegter Sprachprüfung vor ca. 1 Jahr eine Einbürgerungszusicherung, die bis Juli 2005 gültig ist.
Weitere Frage: sofern die angegeben Gründe nicht anerkannt werden dürfen, gibt es andere mögliche Begründungen für den Erhalt der doppelten Staatsbürgerschaft für meine Frau auf die ich einfach nicht gekommen bin ?
Weitere Frage: kann die Einbürgerungszusicherung über den erteilten Termin Juli 2005 verlängert werden, falls ja wie lange und welche Begründung ist für eine Verlängerung möglich ?
Für Antworten möchte wir herzlichst danken Hela und Familie
|