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deutsche+russische Staatsangehörigkeit  ? (Gelesen: 5.864 mal)
Hela
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag deutsche+russische Staatsangehörigkeit  ?
22.07.2004 um 14:41:18
 
Meine Frage:
Gibt es anführbarbare Gründe, weshalb meine Ehefrau die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten kann ohne die russische Staatsangehörigkeit aufgeben zu müssen.

Zu uns:
Meine Ehefrau ist russische Staatsangehörige. Wir sind seit Januar 1999 verheiratet und leben seither in Deutschland. Wir haben 2 gemeinsame Kinder, 5 und 3 Jahre alt.
Meine Frau hat 7 Jahre in Russland als Krankenschwester gearbeitet und Biologie studiert, das Bio Studium aber wegen unserer Kinder nicht beendet. Sie hat also 7Jahre russische Rentenanwartschaft/Beiträge eingezahlt. Ich gehe davon aus, daß bei Verlust der russ. Staatsangehörigkeit das wohl verloren ginge? Könnte dies ein anerkennbarer Grund für eine doppelte Staatsbürgerschaft für meine Frau sein?

Wichtigster Grund für den Erhalt der doppelten Staatsbürgerschaft für meine Frau (und mich) wäre dies:

Der Gesundheitszustand der Eltern meiner Frau ist - und dies kann ich als Arzt attestieren - so schlecht, daß der Vater meiner Frau gar nicht reisefähig ist, die Mutter wohl auch nicht mehr.  Es ist verständlich, daß meine Frau die Möglichkeit haben möchte, bei akuter Verschlechterung (Telefonanruf) am gleichen Tag zu ihren Eltern zu fliegen.

Ich kann und muß in einer solchen Situation die Kinder beaufsichtigen, darüber hinaus bin ich auch wegen ärztlicher Rufbereitschaft meist ortsgebunden.  Eine Reise unter Mitnahme der Kinder, das  sollte jeder verstehen, ist auch für die Kinder nicht zumutbar.

Wenn meine Frau die russiche Staatsbürgerschaft aufgeben müßte, wäre vor Reiseantritt zunächst der Erhalt eines Einreisevisums für Russland erforderlich, was entsprechend Tage dauern kann.

Meine Frage nun: Kann aus humanitären Gründen in einem so gelagerten Fall die doppelte Staatsbürgerschaft erteilt werden - oder alternativ, liegt ein aus wirtschaftlichen Gründen (ev. Verlust der Rentenanwatschaft in Russland- ob das aber der Fall ist, weis ich nicht) ein in Baden-Württemberg anerkennbarer Grund vor, um die russiche Staatsangehörigkeit nicht aufgeben zu müssen ?

P.S: unsere Kinder haben nur die deutsche Staatsangehörigkeit
Ich bin Arzt und Beamter und in die ärtzliche Rufbereitschaft eingebunden.
Unsere Kinder sprechen nur deutsch.
Meine Frau hat eine zeitlich unbefristete Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland und nach erfolgreich abgelegter Sprachprüfung vor ca. 1 Jahr eine Einbürgerungszusicherung, die bis Juli 2005 gültig ist.

Weitere Frage: sofern die angegeben Gründe nicht anerkannt werden dürfen, gibt es andere mögliche Begründungen für den Erhalt der doppelten Staatsbürgerschaft für meine Frau auf die ich einfach nicht gekommen bin ?

Weitere Frage: kann die Einbürgerungszusicherung über den erteilten Termin Juli 2005 verlängert werden, falls ja wie lange und welche Begründung ist für eine Verlängerung möglich ?

Für Antworten möchte wir herzlichst danken
Hela und Familie


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Ralf
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Antwort #1 - 22.07.2004 um 17:45:29
 
Hallo Hela!

Sorry, aber ich sehe da keine Möglichkeit für eine Hinnahme von Mehrstaatigkeit. Persönliche Wünsche und Reiseerleichterungen sind ausdrücklich keine Gründe, die dies rechtfertigen.

Die Einbürgerungszusicherung kann in der Regel einmal um weitere zwei Jahre verlängert werden, wenn die Voraussetzungen für die Einbürgerung noch vorliegen. Voraussetzung für eine Verlängerung ist aber in der Regel, dass der Entlassungsantrag bereits gestellt wurde.
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Nilats_Fesoj
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 27.07.2004 um 12:55:54
 
Zur Frage der Mehrstaatigkeit wurde schon alles gesagt.

Zur Frage der "sofortigen Reisebereitschaft":

Ich will nicht diskutieren, ob dieses nicht ein wenig konstruiert sei, dass wird der Initiator dieses Threads selbst wissen.

Wenn die angeführten Gründe wirklich vorliegen, kann ein Jahresvisum zur mehrfachen Einreise ausgestellt werden.

Im Übrigen stellen die russischen Behörden in solch akuten Fällen ein Visum sofort aus - das Buchen eines entsprechenden Fluges dürfte längere Vorlaufzeiten haben.

Vielleicht fragt Ihr einfach einmal bei der russischen Botschaft an ?

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Hela
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 27.07.2004 um 14:02:58
 
Herzlichen Dank für die Antworten.
Der „Fall“ ist nicht konstruiert.
Als ich noch „single“ war und meine Frau noch nicht kannte war ich mehrfach in Moskau. Daher weis ich, dass ein Visum für Russland nicht von heute auf morgen zu erhalten ist –
Wie sollte das auch zu schaffen sein, wenn wir in Freiburg wohnen, das russische Generalkonsulat in Bonn aber nur vormittags geöffnet ist – denkt mal an die Anfahrt. 
Als ich damals nach Moskau flog ließ ich mir das Visum über eine Agentur in Bonn besorgen,
die das auch ordentlich machte- dennoch es dauerte der Postweg. Abends nach der Arbeit fand ich das Visum in meinem Postkasten. Am folgenden Tag kaufte ich in Freiburg mein Swissair Ticket und flog am gleichen Tag ab Basel via Zürich nach Moskau, das habe ich zweimal mit Ticketkauf am gleichen Tag gemacht. Also es ist nicht richtig, dass man für den Flug eine lange Vorlaufzeit braucht, Ticket kaufen und sofort losfliegen geht problemlos. Übrigens war ich mit Swissair immer sehr zufrieden.

Es gäbe also durchaus eine nachvollziehbare Begründung für die Beibehaltung der russischen Staatsangehörigkeit.

Könnte der eventuell eintretende Verfall der russischen Rentenanwartschaft als Grund für die Gewährung der Doppelstaatlichkeit dienen oder gibt es andere denkbare Gründe ?

Noch eine zusätzliche Frage: Wenn meine Frau nun die terminierte Einbürgerungszusicherung verfallen lässt, kann sie die Einbürgerung zu einem späteren Zeitpunkt wieder beantragen ?

Abhilfe könnte in der Tat ein auf ein Jahr lautendes Visum zur mehrfachen Einreise nach Russland sein. Bisher hatte ich allerdings die Info, dass dieses Visum nur für Geschäftreisende erhältlich ist.

Für alle Antworten von uns herzlichen Dank
Hela
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Nilats_Fesoj
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 27.07.2004 um 15:01:14
 
Hmmmmmmmmmmm.........
Ich will mir jetzt die Kommentare sparen, welche mir in den Fingerspitzen lagen.....

Wenn tatsächlich eine Notlage gegeben ist mit dem Gesundheitszustand der Eltern deiner Frau, dann würde Deine Frau sogar am Flughafen in Moskau noch ein Einreisevisum bekommen....
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Ralf
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Antwort #5 - 27.07.2004 um 16:20:32
 
Hallo noch mal.

Zitat:
...... Es gäbe also durchaus eine nachvollziehbare Begründung für die Beibehaltung der russischen Staatsangehörigkeit. ......

Dieser Grund ist aber im Gesetz nicht vorgesehen, kann daher auch keine Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit rechtfertigen.

Zitat:
Könnte der eventuell eintretende Verfall der russischen Rentenanwartschaft als Grund für die Gewährung der Doppelstaatlichkeit dienen ...

Dies könnte in der Tat so sein, allerdings reicht "eventuell" bei weitem nicht aus. Es müsste dazu nachgewiesen werden, dass ein solcher Verlust durch die Entlassung aus der russischen Staatsangehörigkeit tatsächlich eintritt, ferner müsste dieser wirtschaftliche Nachteil auch noch erheblich im Sinne der Einbürgerungsvorschriften sein (vgl. § 87 Abs. 5 AuslG).
Von einem Verlust russischer Rentenanwartschaften habe ich bisher allerdings noch nicht gehört.

Zitat:
... oder gibt es andere denkbare Gründe ?

Reichlich, siehe § 87 AuslG und den Verwaltungsvorschriften dazu.
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