Zitat:Hallo,
wenn (nach persönlicher Meinung) durch eine deutsche Behörde (hier:Deutsche Botschaft im Ausland wegen Antrag auf Familienzuammenführung zu einer hier in DE lebenden EU Bürgerin)EU Recht verletzt wird (genauer:das Recht des Mannes auf Freizügigkeit zu seiner Ehefrau zu ziehen) ist dann????
a: der innerdeutsvhe übliche Rechtsweg mit
Remonstration bei Botschaft usw notwendig??
b:kann sich die EU Bürgerin bei den Behörden Ihres Heimatlandes gegen die deutschen EU Verstösse beschweren??
c: kann sich die EU Bürgerin oder der beteroffene Mann (nicht EU Bürger) direkt an die EU wenden mit der Bitte um Klärung????
gruss peku
Hallo Peter,
insbesondere im EU-Recht muss immer auf Feinheiten geachtet werden:
1.) Ein Familiennachzug zu einem EU-Bürger, der sich in einem anderen EU-Land als seinem eigenen aufhält, kommt nur dann in Frage, wenn der EU-Bürger auch tatsächlich ein Freizügigkeitsrecht wahrnimmt, welches einen Anspruch auf Familiennachzug darstellt.
2.) Des Weiteren gibt es eine
Entschliessung des Rates zur Bekämpfung von Scheinehen
.
3.) Jeder der sich in seinen Rechten nach dem Gemeinschaftsrecht der EU eingeschränkt fühlt, darf sich mit Bitten, Beschwerden und Klagen an die EU wenden.
4.) Bin ich etwas enttäuscht, dass Du nicht die Entscheidung
MRAX
kennst.
Sorry für die derbe Antwort, aber mehr Infos waren in der Frage nicht vorhanden.
Doc