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Neue EU-Bürger - Anspruch auf Bafög (Gelesen: 1.677 mal)
random
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Beiträge: 21

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Neue EU-Bürger - Anspruch auf Bafög
19.07.2004 um 17:22:54
 
Hallo, ich habe 2 Fragen an euch...

1) Haben die neuen EU-Mitbürger Anspruch auf BaFöG? Soll ich einen Antrag stellen, wenn ich mich in Deutschland schon seit 2 Jahren mit Aufenhaltsbewilligung befinde und im Laufe dieser Zeit immer gearbeitet habe? Finden §8(1)8 oder §8(1)9 BaFöG hier ne Anwendung? Wenn nicht, gibt es andere Möglichkeiten?

2) Darf ich Laut dem Grundsatz der Freizügigkeit als neuer EU-Bürger und Student schon heute eine gültige umbefristete Aufenthaltsgenehmigung bekommen?

Danke für eure Hilfe,

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #1 - 19.07.2004 um 18:19:39
 
Zitat:
Hallo, ich habe 2 Fragen an euch...

1) Haben die neuen EU-Mitbürger Anspruch auf BaFöG? Soll ich einen Antrag stellen, wenn ich mich in Deutschland schon seit 2 Jahren mit Aufenhaltsbewilligung befinde und im Laufe dieser Zeit immer gearbeitet habe? Finden §8(1)8 oder §8(1)9 BaFöG hier ne Anwendung? Wenn nicht, gibt es andere Möglichkeiten?

2) Darf ich Laut dem Grundsatz der Freizügigkeit als neuer EU-Bürger und Student schon heute eine gültige umbefristete Aufenthaltsgenehmigung bekommen?

Danke für eure Hilfe,

random


Hallo Random,

wenn der neue EU-Büger nur wegen des Studiums eine Aufenthaltsbewilligung und sonst keine weiteren Bindungen an das Bundesgebiet hat, dann fällt BAföG wohl flach.

Zudem solltest der neue EU-Bürger bei der nächsten Verlängerung eine Aufenthaltserlaubnis-EG bekommen. Das richtet sich nach der Richtlinie
93/96/EWG
und der daraufhin erlassenen
FreizügV/EG
.

Die Voraussetzungen sind nach EU-Recht aber kaum andere, als nach nationalem AuslG. Der Lebensunterhalt muss selbst bestritten werden und es muss ausreichender Krankenversicherungschutz nachgewiesen werden. Für Studenten ist eine unbefristete AE-EG nicht vorgesehen. Die bekommen niedergelassene Selbständige, Arbeitnehmer oder Aufenthalts- u. Verbleibeberechtigte oder deren engste Angehörige (siehe
AufenthG/EWG
).

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 19.07.2004 um 18:41:50
 
danke doc für deine schnelle antwort.

auf der seite des auswärtigen amtes in faq ist aber über "die besonderen voraussetzungen" die rede:

http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/infoservice/download/pdf/eu/faq9.pdf

kann dat sein, dass vaterlosigkeit zum besipiel doch ne hilfe auf dem weg zum bafög gemeint ist? oder wat iss überhaupt damit gemeint?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Neue EU-Bürger - Anspruch auf Bafög
Antwort #3 - 19.07.2004 um 18:49:31
 
Zitat:
danke doc für deine schnelle antwort.

auf der seite des auswärtigen amtes in faq ist aber über "die besonderen voraussetzungen" die rede:

http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/infoservice/download/pdf/eu/faq9.pdf

kann dat sein, dass vaterlosigkeit zum besipiel doch ne hilfe auf dem weg zum bafög gemeint ist? oder wat iss überhaupt damit gemeint?


Die Sonderfälle verweisen wiederum auf § 8 BAföG und damit sind wir auch wieder am Anfang.

Doc  8)
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