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Hilfe ! (Gelesen: 1.653 mal)
sulawesi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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19.07.2004 um 09:47:36
 
Hallo lieber Forumleser


Ich stecke jetzt in eine besondere schwere Situation, deshalb bräuchte von Euch Tips
und evtl Erfahrungen, Vorschläge was ich machen könnte.

Habe im Juni in Moskau geheiratet, meine Frau hat aber eine bereits 18 Jahre alte Tochter,
die krank ist und leicht behindert ist.

Wir haben die Anträge für beide abgegeben und die sind bereits bei der ABH. Bei der Bearbeitung  Leiter der ABH  hat sich folgendermassen geäußert :

Über 16 gibt es keine Familienzusammenführung, und da mein Fall eine „Besondere Härtefall“ wäre, so muss das Regierungspräsidium die Entscheidung treffen. Das Regierungspräsidium braucht aber die Zustimmung vom Gesundheitsamt, wo in den nächsten 2 Wochen mit einen Ergebnis zu rechnen wäre.Wir haben eine sehr ausführliche
Ärtzliche Attest, aus dem hervorgeht, daß das Kind nicht von Ihrer Mutter getrennt werden kann, und das Kind auf die Mutter angewiesen ist. Das Kind hat Kinderlähmung ( leicht ) und
Episyndrom ( eine Art von Epilepsie wo das Kind plötzlich Ihr Bewusstsein verliert )

Wir haben auch die Zutstimmung vom Vater, daß er nicht für das Kind sorgen kann und einverstanden ist, daß die Tochter mit der Mutter zu mir kommen.Sorgerecht hat die Mutter.

Die Zustimmung für die Mutter ist soweit schon geregelt, aber sie „kann“ erst kommen, wenn
Es mit dem Kind erledigt ist.

Hat jemand Erfahrungen mit sowas ? was könnte ich „noch“ unternehmen, damit alles schnell und positiv verläuft ? Für jeden Tipp bin ich sehr dankbar


PS: Bin deutsche Staatsbürger
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Mick
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Antwort #1 - 19.07.2004 um 12:28:04
 
Hi,
es sieht so aus, als würde alles den "richtigen" Weg gehen. Im Hinblick darauf, dass Ihr erst im letzten Monat geheiratet habt, geht es auch recht zügig.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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sulawesi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 24.07.2004 um 18:46:31
 
Hallo Liebe Forummitglieder,

Hat jemand evtl. Erfahrungen mut dem Gesundsheitsamt und Regierungspräsidium ?

Habe folgende Situation :

Habe im Juni in Moskau geheiratet, meine Frau hat aber eine bereits 18 Jahre alte Tochter,
die krank ist und leicht behindert ist.

Wir haben die Anträge für beide abgegeben und die sind bereits bei der ABH. Bei der Bearbeitung  Leiter der ABH  hat sich folgendermassen geäußert :

Über 16 gibt es keine Familienzusammenführung, und da mein Fall eine „Besondere Härtefall“ wäre, so muss das Regierungspräsidium die Entscheidung treffen. Das Regierungspräsidium braucht aber die Zustimmung vom Gesundheitsamt, wo in den nächsten 2 Wochen mit einen Ergebnis zu rechnen wäre.Wir haben eine sehr ausführliche
Ärtzliche Attest, aus dem hervorgeht, daß das Kind nicht von Ihrer Mutter getrennt werden kann, und das Kind auf die Mutter angewiesen ist. Das Kind hat Kinderlähmung ( leicht ) und
Episyndrom ( eine Art von Epilepsie wo das Kind plötzlich Ihr Bewusstsein verliert )

Wir haben auch die Zutstimmung vom Vater, daß er nicht für das Kind sorgen kann und einverstanden ist, daß die Tochter mit der Mutter zu mir kommen.Sorgerecht hat die Mutter.

Die Zustimmung für die Mutter ist soweit schon geregelt, aber sie „kann“ erst kommen, wenn
Es mit dem Kind erledigt ist.

Hat jemand Erfahrungen mit sowas ? was könnte ich „noch“ unternehmen, damit alles schnell und positiv verläuft ? Für jeden Tipp bin ich sehr dankbar


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Antwort #3 - 24.07.2004 um 21:08:29
 
Hi Sulawesi,
habe die Anfrage mit der bestehenden Frage verbunden. Es muss nicht alles doppelt gepostet werden. Fall Nachfragen bestehen, ggf. im gleich Thread fragen, dann kommt er wieder "nach oben".
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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