Hallo Liebe Forummitglieder,
Hat jemand evtl. Erfahrungen mut dem Gesundsheitsamt und Regierungspräsidium ?
Habe folgende Situation :
Habe im Juni in Moskau geheiratet, meine Frau hat aber eine bereits 18 Jahre alte Tochter,
die krank ist und leicht behindert ist.
Wir haben die Anträge für beide abgegeben und die sind bereits bei der
ABH. Bei der Bearbeitung Leiter der ABH hat sich folgendermassen geäußert :
Über 16 gibt es keine Familienzusammenführung, und da mein Fall eine „Besondere Härtefall“ wäre, so muss das Regierungspräsidium die Entscheidung treffen. Das Regierungspräsidium braucht aber die Zustimmung vom Gesundheitsamt, wo in den nächsten 2 Wochen mit einen Ergebnis zu rechnen wäre.Wir haben eine sehr ausführliche
Ärtzliche Attest, aus dem hervorgeht, daß das Kind nicht von Ihrer Mutter getrennt werden kann, und das Kind auf die Mutter angewiesen ist. Das Kind hat Kinderlähmung ( leicht ) und
Episyndrom ( eine Art von Epilepsie wo das Kind plötzlich Ihr Bewusstsein verliert )
Wir haben auch die Zutstimmung vom Vater, daß er nicht für das Kind sorgen kann und einverstanden ist, daß die Tochter mit der Mutter zu mir kommen.Sorgerecht hat die Mutter.
Die Zustimmung für die Mutter ist soweit schon geregelt, aber sie „kann“ erst kommen, wenn
Es mit dem Kind erledigt ist.
Hat jemand Erfahrungen mit sowas ? was könnte ich „noch“ unternehmen, damit alles schnell und positiv verläuft ? Für jeden Tipp bin ich sehr dankbar
PS: Bin deutsche Staatsbürger