Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Klage / Beschwerde gegen das auswärtige Amt ? (Gelesen: 4.875 mal)
mara
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 20
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Klage / Beschwerde gegen das auswärtige Amt ?
18.07.2004 um 01:36:28
 
Hallo an alle!

Ich habe vielleicht eine etwas ungewöhnliche Frage!

Hat irgendjemand schonmal rechtliche Schritte gegen das auswärtige Amt wg. Unterstellung einer Straftat, Beleidigung oder Verleumdung o.ä. eingeleitet?

Hat das irgendeine Aussicht auf Erfolg? Oder kennt ihr vielleicht jemanden, der sowas schon mal probiert hat?

Ich sehe ja ein, dass es viele Fälle von Scheinehen gibt und dass die Behörden angewiesen sind, alles genau zu überprüfen, aber ich habe den Eindruck, hier wird in letzter Zeit ziemlich der Blick für den Einzelfall verloren und das kann nicht sein!

Ich selbst bin Deutsche,seit einem Jahr verheiratet, im 7.Monat schwanger und Dank eines wirklich kompetenten Richters am Verwaltungsgericht in den nächsten Wochen glücklicherweise am Ende einer langen Odyssee um ein Visum zur Familienzusammenführung.

Uns wurde eine Scheinehe unterstellt, obwohl ich nachweislich bereits seit 4 Jahren mit meinem Mann in Tunesien zusammenlebe (gemeinsame Mietverträge, Aufenthaltsgenehm. in Tunesien, Anmeldung des 2.Wohnsitzes..; lt. AA beweist das ja keinesfalls, dass ich WIRKLICH dort war)

Bei meiner Schwangerschaft wurde uns unterstellt, dass mein Mann nicht der Vater des Kindes sei und ein (nicht ungefährlicher) Vaterschaftstest des Ungeborenen gefordert, den wir aber aufgrund des Fehlgeburtsrisikos abgelehnt haben. Das AA hat aber inzwischen zugegeben, dass es sich bei der Bestimmung des Zeugungstermins wohl verrechnet habe...!

Das alles ist für meinem Bedarf jenseits des guten Geschmacks und ich bin nicht bereit, das einfach kommentarlos hinzunehmen.

Die Begründung für die Scheinehe lag darin, dass mein Mann bereits vor 11 Jahren für 2 1/2 Jahre in Deutschland verheiratet war (nach 3 Jahren fristgerecht ausgereist) und er vor 2 Jahren ein Studienvisum beantragt hatte (mit mir als Referenzperson).

Also, hat jemand von Euch Erfahrung in dieser Hinsicht?

Ach ja, mit keinem von uns wurde jemals ein Gespräch, Scheinehetest o.ä. gemacht und unser Altersunterschied beträgt 1 1/2 Jahre! (32/33)

Ich würde mich über Eure Erfahrungen freuen.

Liebe Grüsse Mara
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Janna
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Klage / Beschwerde gegen das auswärtige Amt ?
Antwort #1 - 18.07.2004 um 11:57:51
 
Hallo Mara,

schau mal auf meine Homepage

http://people.freenet.de/scheinehe

dort findest Du eine Menge Adressen und Ansprechpartner, die Dir vielleicht weiterhelfen können.

Liebe Grüße
Janna
Zum Seitenanfang
  

Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
Homepage  
IP gespeichert
 
Spiderman
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Klage / Beschwerde gegen das auswärtige Amt ?
Antwort #2 - 18.07.2004 um 12:38:08
 
Hallo Mara,

ich bin zwar auch nicht der Fachmann, kann aber Deine Empörung gut verstehen. Ein Hauptproblem, dass ich in erster Linie bei binationalen Verbindungen mit einem/r Deutschen sehe, ist die Kompetenzverteilung bei nationalen Visa (Heirat-/FZF-Visa). Vom Rechtsempfinden her finde ich, dass die Zustimmung ausschließlich durch die innere Behörde (ABH) abhängen sollte. Dort findet schließlich auch Scheinehenüberprüfung statt, diese können sich auch von dem einladenden Deutschen ein viel  besseres Bild machen als die Auslandsvertretung. Ok, laut Auskunft unserer ABH sind etwa 6 von 10 binationalen Partnerschaften tatsächlich Scheinehen. Das ist ziemlich viel und man muß schon verstehen, dass gründliche Überprüfung not tut. Aber, wenn die ABH das getan und dem Antrag zugestimmt hat sollte die Auslandsvertretung keinen Ermessenspielraum mehr haben, der es ihr ermöglicht, ohne Begründung abzulehnen! Zumindest eine rechtsmittelfähige Auskunft sollte in diesen Fällen Pflicht sein. Ich weiß nun nicht, wie oft solche Ablehnungen im Verhältnis zu erteilten stehen. Diese im nachhinein unbegründeten scheinen aber nicht sooooo selten zu sein. Und ein weiteres Problem ist, dass man als Einlader auch nicht wirklich was machen kann oder sich das ganze dann ewig hinzieht. Bei allem Verständnis, aber hier kollidieren wirklich Grundrechte (in erster Linie Würde & freie Persönlichkeitsentfaltung) mit der aktuellen Gesetzgebung und häufig genug geraten dann die falschen aneinander. Ganz klar, alle beteiligten Behörden haben sich an die geltenden Gesetze zu halten. Stösst man dann auch noch unglücklicherweise auf die weniger "guten" Beamten, ist der Ärger da........

Was ich sagen will ist, ich glaube nicht, dass eine Klage sehr sinnvoll ist, weil sich alle mehr oder weniger an ihre Vorgaben gehalten haben und Fehler macht jeder mal. Daher kann ich den Auslandsvertretungen auch keinen wirklichen Vorwurf daraus machen, dass sie ihren Spielraum nutzen. Sie haben immer den "schwarzen Peter". stimmen sie zu schnell zu, schimpfen die gemeinden, stimmen sie nicht schnell genug zu, schimpfen die betroffenen. ich beneide die betroffenen beamten auch nicht gerade um ihre situation.....und genau da setzt mein gedanke an: befreit die botschaften von der verantwortung, indem die entscheidung bei diesem Visatyp ausschließlich durch die inneren behörden (ABH) getroffen wird.......

Worüber ich allerdings schon nachgedacht habe, ist, sich mal an die Leute zu wenden, die da vielleicht mal wirklich etwas ändern oder das Thema "Binationale Partnerschaften" etwas mehr in die öffentliche Diskussion bringen können, denn das Thema vermisse ich immer wieder in den Reden unserer Abgeordneter. Von Integration wird gesprochen, von allen möglichen Aspekten, aber nicht über die Schwierigkeiten, die Liebende haben können, wenn sie sich für einen Partner aus Nicht-EU-Gebiet entscheiden. Da wird von allem geredet und wenn, dann bleibt oft das Image von etwas anrüchigem über, was die öffentliche Meinung über binationale Partnerschaften prägt. Die Quote an Schein- oder Zweckehen ist leider wirklich sehr hoch.

Ich bin zu dem Schluß gekommen, dass es wenig Sinn macht, sich laut über die "bösen" Beamten zu beklagen. Die Mehrzahl will sicher ihren Job gut machen, aber der bestehende Gesetzesrahmen ist letzendlich die Ursache für unsere Probleme. Es gibt da eine Stelle, wo so etwas sehr ernst genommen und geprüft wird. Manchmal ändern sie die Dinge sogar!

Daher gebe ich Dir mal diesen Link, Du kannst Dir die gegebenen Informationen ja mal durchlesen!

http://www.bundestag.de/parlament/gremien15/a02/petitionen_allgemein/index.html

sehr interessant ist der absatz, wann eine petition sinn macht Zwinkernd

ich glaube, je mehr leute diesen weg gehen, umso grössere Chancen haben wir vielleicht, dass die "richtigen" Leute ein Gespür für unsere spezielle Situation entwickeln....

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Spiderman
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Klage / Beschwerde gegen das auswärtige Amt ?
Antwort #3 - 18.07.2004 um 12:52:01
 
Ich zitiere mal ein paar interessante Passagen:

"In welchen Fällen ist eine Petition zweckmäßig?
Kein Staat, keine politische Institution, keine Verwaltung und keine Gesellschaft kann unfehlbar sein. Jedes noch so ausgefeilte Gesetz und jede noch so gründlich durchdachte Regierungsverordnung kann in der Praxis Mängel zeigen. Selbst eine sorgfältig überlegte Entscheidung, auch die bestgemeinte Beratung einer Behörde, kann fehlerhaft sein, ganz zu schweigen davon, dass bürokratische Apparate dazu neigen, Sonderfälle eher als belastend anzusehen. Unrecht oder Ungerechtigkeit sind nicht selten die Folge.

Das Eingabenrecht stellt einen außergerichtlichen Rechtsbehelf dar, auf den der Bürger jederzeit zurückgreifen kann, nicht nur, wenn er nirgendwo sonst rechtliches Gehör findet.

Zudem bewirkt das Recht auf Beschwerde, dass Politikerinnen und Politiker ein offenes Ohr für die Sorgen der Menschen entwickeln. Sozusagen als Nebeneffekt liefern Petitionen nämlich auch Anregungen für die Arbeit der Abgeordneten, indem sie diesen ein Bild von den Anliegen und Nöten der Bürger geben, Lücken und Schwachstellen in gesetzlichen Regelungen oder Verordnungen aufdecken und die Meinung der Wähler zu aktuellen politischen Fragen widerspiegeln."
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Anne
Ex-Mitglied
*


I love YaBB 1G - SP1!



Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Klage / Beschwerde gegen das auswärtige Amt ?
Antwort #4 - 18.07.2004 um 18:03:25
 
Hallo Spidermann,
was dein vorletztes Posting anbetrifft: ich habe vor ca. 20 Jahren mehrere Jahre aktiv mit viel Zeiteinsatz im Rahmen binationaler Beratung und PR gearbeitet - das Bittere ist, dass das Ausgangsposting von damals sein könnte und sich trotz der Zunahme binationaler Ehen und internationaler Beziehungen allgemein nichts, aber auch gar nichts geändert hat.
Anne
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Klage / Beschwerde gegen das auswärtige Amt ?
Antwort #5 - 18.07.2004 um 22:24:51
 
Zitat:
Aber, wenn die ABH das getan und dem Antrag zugestimmt hat sollte die Auslandsvertretung keinen Ermessenspielraum mehr haben, der es ihr ermöglicht, ohne Begründung abzulehnen!
 


Hi Spiderman,
hierzu eine Anmerkung:
Ich habe es in über zwölf Jahren ABH noch nicht einmal erlebt, dass die Botschaft entgegen der Zustimmung der ABH ein Visum abgelehnt hat. Wenn ich die Erlasslage richtig in Erinnerung habe, soll die Botschaft in den Fällen, in denen sie beabsichtigt, entgegen des Votums der ABH zu entscheiden, diese noch einmal anschreiben und die Gründe mitteilen.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
mara
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 20
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Klage / Beschwerde gegen das auswärtige Amt ?
Antwort #6 - 18.07.2004 um 23:07:49
 
Hallo Spiderman,

erstmnal vielen Dank für Deine ausführliche Stellungnahme und die Anregungen.
Mir geht es auch nicht in erster Linie darum, irgendwelche "bösen Beamten" anzuschwärzen, ich bin nur halt nicht ganz Deiner  Meinung, dass jeder Mitarbeiter der ABH oder des AA sich an seine Vorgaben hält und versucht dein Möglichstes zu tun. Zumindest ist das in unserem Fall und in einigen anderen mir bekannten Fällen nicht passiert. Und ich finde, genau da liegt das Problem. Es wird einfach alles pauschalisiert.

Unser Visum wurde nach 6 Wochen abgelehnt, kein Gespräch, weder auf der Botschaft noch bei der zuständigen ABH, keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.

Du sagst, jeder kann Fehler machen, natürlich, aber dann erwarte ich auch, daß man die Fehler korrigiert und nicht alles bis ins Absurde weiterspinnt, nur um auf seinem Standpunkt zu bleiben.
Ich wurde 4 Monate nachdem das Visum abgelehnt wurde und wir Klage eingereicht hatten schwanger. Wir waren der Meinung jetzt sei wohl klar, dass es keine Scheinehe ist und auch der Richter am Verwaltungsgericht schien der Ansicht zu sein, zumindest versuchte er das AA zu einer außergerichtlichen Einigung zu bewegen. Aber nichts, erst wurde behauptet, vielleicht sei ich ja gar nicht schwanger, die Bestätigung vom Arzt könnte ich ja im Computer selbst erstellen (
Auch einen Mutterpass könnte ich ja problemlos bekommen, wenn ich einen Arzt gut kennen würde. Als dann im 4.Monat langsam nicht mehr zu leugnen war, dass ich wirklich schwanger bin,wurde behauptet, mein Mann könne gar nicht der Vater sein, da ich zum Zeugungszeitpunkt gar nicht in Tunesien war. Lang und breit haben wir dann anhand von Flugtickets (genauer gesagt Bordkartenabschnitte, denn eine Flugbuchung heisst ja auch noch nicht, dass ich TATSÄCHLICH ins Flugzeug gestiegen bin) und von einer Schwangerschaftsscheibe des Arztes dargelegen können, dass ich sehr wohl zu diesem Zeitpunkt bei meinem Mann war.
Ich weiss nicht, ob Du Dir vorstellen kannst wie demütigend und nervenaufreibend das alles war und ich bin absolut nicht der Meinung, dass hier auf Seiten der Ämter das Möglichste getan wurde.
Ich bin auch nicht der Meinung, dass man nur einer bestimmten Stelle, also nur der ABH oder der Botschaft die Schuld daran geben kann. Ich kann das bei diesen verwaltungsinternen Abläufen nicht beurteilen, habe aber das Gefühl, jeder war froh, die Akte vom Tisch zu haben.
Und ich kann ehrlich gesagt auch diese ganzen Entschuldigungen seitens des auswärtigen Amtes nicht mehr hören a la "wenn Sie wüßten was wir hier jeden Tag zu sehen bekommen" und "Sie glauben gar nicht was wir alles zu tun haben und nicht genug Personal". Das ist alles nicht mein Problem. Ich glaube gern, dass 6 von 10 Ehen Scheinehen sind, ich habe selbst in den Jahren in Tunesien so Einiges mitbekommen, aber es gibt eben immer noch die 4 Ehen die es NICHT sind. Und ich bin der Meinung, dass es die Pflicht eines jeden Beamten ist herauszufinden zu welcher Sorte die jeweilige Ehe gehört.  Das ist sein Job. Ich muß meinen Job auch ordentlich erledigen sonst hat das Konsequenzen. Ich weiß allerdings nicht wie das gehen soll, wenn man nicht ein einziges Mal mit den Beteiligten spricht und in alle Fakten die negative Seite hineininterpretiert ( 4 Jahre Wohnsitz in Tunesien und eine Aufenthaltsgenhmigung dort heisst nicht dass ich auch mit meinem Mann zusammengelebt habe, genauso wenig wie gemeinsame Mietverträge bedeuten, dass wir tatsächlich in einer Wohnung leben, 13 Zeugenaussagen von unterschiedlichen(deutschen) Personen (Familie, Arbeitgeber, Vermieter, Freunde)können auch gekauft oder überredet sein. Wenn man natürlich so darangeht, besteht gegenüber jeder Ehe mit einem Bürger aus einem wirtschaftlich schwächeren Land der Verdacht auf Scheinehe.Lt. AA möchte mein Mann unbedingt seine wirtschaftliche Lage verbessern und deshalb nach D-land kommen. Dass er mit einem Einkommen von 1.500€ monatlich inTunesien zu den absoluten Spitzenverdienern zählt, interessiert auch niemanden. Den Lebensstandard den wir dort hatten, werden wir in D-land nie haben können.
Woarauf ich hinaus möchte, ist eigentlich nur zu erreichen, dass nicht so viele andere Paare diese Hölle ebenfalls durchmachen müssen, denn eines kann ich garantieren, das ist eine echte Belastungsprobe für die Beziehung. Frust, Enttäuschung, Hoffnung, Resignation -das haben wir alles zur Genüge erlebt. Mein Mann hat mehr als nur einmal gesagt, er habe keinen Bock mehr, er will nicht mehr nach Deutschland, entweder wir leben hier in Tunesien zusammen oder eben nicht. Das war natürlich in 1.Linie der Trotz und der verletzte Stolz, aber es ist auch ein verdammt mieses Gefühl so unerwünscht zu sein und sich irgendwelche Straftaten unterstellen zu lassen. Ich habe mich in vielen Momenten richtig für mein Land geschämt.
Ich würde gern die Mitarbeiter(innen) der Behörden dahingehend sensibilisieren, dass es nicht einfach nur um Namen auf einer Akte oder Statistiken wie 6 von 10 geht, sondern dass dahinter echte Menschen mit echten Schicksalen und Gefühlen stehen, die ein Recht auf eine faire Beurteilung haben. Wer dazu nicht in der Lage ist und sich überfordert fühlt, sollte den Job wechseln.
Ich möchte allerdings auch nicht unerwähnt lassen, dass es zum Glück auch Beamte gibt, die ihre Arbeit sehr gründlich und gut machen, es sind leider nur viel zu wenige.

In diesem Sinne, Ende des Romans!!
Viele Grüsse MARA
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Janna
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Klage / Beschwerde gegen das auswärtige Amt ?
Antwort #7 - 19.07.2004 um 09:45:35
 
Hallo Mara,

wenn Du bezüglich Sensiblisierung der Mitarbeiter und der Umwelt etwas tun willst, wird Dir vermutlich nichts anderes übrig bleiben, als an die Öffentlichkeit zu gehen.

Du kannst zuerst einmal die politischen Fraktionen und die Ausländerbehörde sowie den Caritas-Verband (Migrationsdienst) Deiner Heimatstadt kontaktieren. Auch bei der Frauenbeauftragten Deiner Stadt würde ich vorsprechen, ebenso bei der AGAH und dem iaf. Eurem Landrat / Bürgermeister würde ich einen sachlichen Brief schreiben, auch unbedingt auf Deine fortgeschrittene Schwangerschaft hinweisen, und um Hilfe bitten.

Dann die örtliche Tageszeitung. Falls Du in einer Kleinstadt wohnst, kontaktiere auch eine große Tageszeitung der nächsten großen Stadt in Eurer Nähe.

Auch das Fernsehen würde ich ansprechen. SWR berichtet eigentlich immer recht neutral (www.swr.de - dort rechts oben in der Leiste auf den Briefumschlag klicken). SWR passt natürlich nur, falls Du dort in der Gegend wohnst, ansonsten evtl. mal bei Euch einen Regionalsender kontaktieren. Auch ARD und ZDF würde ich probieren, bei den Privaten wäre ich eher vorsichtig, da ich finde, dass deren Berichterstattung oft nur auf "Quotenmache" hinausläuft.

In einem anderen binationalen Forum wurde beklagt, dass leider viel zu wenig über die Schwierigkeiten berichtet wird, die binationale Paare haben können.

Jedoch finde ich, man sollte bei der Berichterstattung beide Seiten der Medaille betrachten. Auch die Klientel der Behörden benimmt sich oft daneben. So berichtete mir meine Mutter, die damals bei der Arbeitsagentur arbeitete, von tätlichen Angriffen gegen ihre Kollegin, weil diese das Arbeitslosengeld aufgrund der Sachlage nicht bewilligen konnte / durfte.

Ich wünsche Dir und Deinem Mann viel Kraft. Du kannst mich auch anmailen, wenn Du willst.

Liebe Grüße
Janna
Zum Seitenanfang
  

Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
Homepage  
IP gespeichert
 
Spiderman
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Klage / Beschwerde gegen das auswärtige Amt ?
Antwort #8 - 19.07.2004 um 09:47:33
 
@Mick

Hi,
danke für Deine Korrektur! Falschaussagen oder unrichtige Behauptungen möchte ich natürlich nicht verbreiten. Meine Aussage beruhte auf den (auch hier) schriftlich niedergelegten Verwaltungsvorschriften & der Durchführungsverordnung. Dort steht nirgends etwas davon, dass die Botschaft nochmal Rückfrage hält oder halten muß. Auch einige hier geschilderte Fälle lassen auf gelegentlich anderes schließen. Wenn die Praxis wirklich so aussieht, wie von Dir geschildert, dann kann man (zumindest ich) damit eigentlich ganz gut leben.  Zwinkernd
Also nochmals danke für die Information!

@Mara
Ich verstehe Dich nur zu gut, insbesondere die Gefühle, die Du & Dein Mann in der Zeit durchlebt haben! Ich freue mich, dass ihr beiden doch noch zusammengekommen seid & wünsche Euch für euren weiteren Weg alles Gute!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema