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Besuchsvisum und Heiratsvisum? (Gelesen: 5.756 mal)
megadreamer
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14.07.2004 um 19:36:55
 
Hallo zusammen,

habe im Augenblick folgendes Problem: Bin mit einer Kamerunerin verlobt, wir möchten heiraten, das Heiratsvisum ist beantragt. Da sich die Erteilung dieses Visums aber wegen Schwierigkeiten bei der Legalisierung von Dokumenten noch hinzieht, wollte ich meine Verlobte nun noch einmal mit einem Touristenvisum einladen. Die Botschaft in Kamerun
verweigert nun die Annahme (!) des Visumsantrages mit der Begründung, daß das erste Verfahren erst abgeschlossen sein müsse.

Ist dies rechtmäßig bzw. welche Rechtsgrundlage gibt es dafür?

Ich hatte nämlich vorher meinen Anwalt dazu befragt, der meinte, das dies problemlos möglich sei.

Zur Info noch: Mein Verlobte war bereits vor sieben Monaten mit einem Touristenvisum hier und ist ordnungsgemäß zurückgekehrt. Außerdem hatten
wir dem Visumsantrag einen Brief beigefügt, daß wir
während des Besuchs hier nicht heiraten werden bzw. meine Verlobte keinen anderen Aufenthaltstitel in
Deutschland anstreben wird.


Total ratlos und traurig,
Michael
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Andreas78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 14.07.2004 um 22:48:15
 
Hallo,

Zitat:
Die Botschaft in Kamerun
verweigert nun die Annahme (!) des Visumsantrages mit der Begründung, daß das erste Verfahren erst abgeschlossen sein müsse. 

Ist dies rechtmäßig bzw. welche Rechtsgrundlage gibt es dafür?


Rechtsgrundlage weiß ich jetzt nicht. Ist aber normal. Mehrere Visumanträge gleichzeitig geht nicht.

Ich glaube in Deiner Situation ist Abwarten das Beste was Ihr machen könnt - auch wenn es schwer fällt. Wie lange dauert die Legalisation/Überprüfung schon?

Das wird schon.

Andreas
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megadreamer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 14.07.2004 um 23:07:50
 
Die Legalisierung dauert jetzt seit Februar. Problem ist die Legalisierung der Geburtsurkunde, die (laut Botschaft) nicht legalisiert werden kann, da sich ein
Eintrag mit dieser Nummer (angeblich) nicht im Register befindet.

Meine Verlobte konnte sich allerdings problemlos eine
beglaubigte Kopie ausstellen lassen. Die will die Botschaft nun überhaupt nicht akzeptieren (Botschaftslogik: Das muss eine Kopie einer
Fälschung sein explo)

Eine andere Geburtsurkunde lässt sich auch nicht ausstellen, da die kamerunischen Behörden (zu Recht)
sagen, daß man nicht mehr als eine gültige Geburtsurkunde haben könne.

Jetzt hängt die ganze Sache, da weder die Botschaft
noch das Standesamt sagen können, wie jetzt weiter
zu verfahren ist.

Vielleicht hat hier ja jemand eine Idee?  ???

Schönen Abend noch,
Michael

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Andreas78
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Antwort #3 - 15.07.2004 um 09:19:42
 
Zitat:
Vielleicht hat hier ja jemand eine Idee?  ???



Hast Du eine Beitrittserklärung von Ihr? Dann melde die Eheschließung an und laß das OLG entscheiden, ob die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis ohne legalisierte Geburtsurkunde erfolgen kann. Wenn Urkunden nicht beschafft werden können, ist das objektiv die einzige Möglichkeit.

Alternative: Kauft Euch eine echte Urkunde  motz

Viel Glück
Andreas
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megadreamer
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Antwort #4 - 15.07.2004 um 09:44:34
 
Hallo,

habe heute mal mit dem auswärtigen Amt telefoniert, die
meinten, daß man in diesem Fall eine gerichtliche Nachbeurkundung in Kamerun durchführen lassen
müsse. Ich werd hier noch kirre  Schockiert/Erstaunt

Also gibt es schonmal zwei Vorschläge: Die Nachbeurkundung und die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis ohne legalisierte
Geburtsurkunde (gibt's dafür Erfahrungswerte ???, wahrscheinlich wollen die doch dann irgendeinen Wisch, daß es absolut unmöglich war eine beglaubigte
Geburtsurkunde zu erstellen (das ganze dann nochmal
von der Botschaft beglaubigt und in fünf Sprachen übersetzt  Smiley)

Es lebe die Hyperbürokratie  grin

Einen schönen Tag auch bei Regen wünscht,
Michael
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Feffi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 15.07.2004 um 10:48:58
 
ähnliches haben wir auch durch...

aber das ist letztlich alles auch irgendwie zu schaffen...trennungszeiten sind in kauf zu nehmen (so scheint man eben zu denken)...

wenn es eine möglichkeit gibt, irgendetwas vergleichbares zu beschaffen, dann tut das...kann euch dann in dtl viel ärger und wiederum wartezeiten ersparen...

gebt nicht auf! viel glück! (die legalisation bei unseren papieren dauerte 6 monate!)
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Andreas78
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Antwort #6 - 15.07.2004 um 12:52:56
 
Hallo megadreamer  Zwinkernd

Deine Geschichte steht ja auch schon im binationalen Forum. Dort schreibst Du:

Zitat:
wie schrieb die Frau von der Botschaft doch: 'Ich kriege hier jeden Tag 50 Prozent Fälschungen auf meinen Schreibtisch und wenn nötig ändern die das Register nachträglich. Die Verwandschaft macht das
schon.'


Wenn Du das wirklich schriftlich hast, kannst Du es beim OLG mit vorlegen. Sie schreibt doch, dass eine zweifelsfreie Überprüfung der Urkunden überhaupt nicht durchgeführt werden kann. Etwas Unmögliches darf aber nicht verlangt werden. Dann muß eine eidesstattliche Versicherung genügen. Wenn die anderen Papiere OK sind, sollte IMHO die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis erteilt werden.

Parallel noch mal schriftlich (Fax/Email) bei der Botschaft nachhaken, wie man sie von der Echtheit überzeugen könnte. Auch wenn sie schreiben:
Zitat:
wir können Ihnen nicht weiterhelfen.


Andreas
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Mick
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Antwort #7 - 15.07.2004 um 13:03:02
 
Nach den Informationen auf der
Webseite des Auswärtigen Amtes
sind die Legalisationsverfahren für Kamerun eingestellt. Irgendwie sind die Infos hier nicht ganz zutreffend, vermutlich nicht richtig verstanden. Auf der Seite des AA steht auch, wie in solchen Fällen verfahren werden kann (Überprüfung der Urkunden im Wege der Amtshilfe).
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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megadreamer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 15.07.2004 um 14:17:16
 
Hallo mick,

die Informationen sind schon zutreffend, die Legalisierung
der Urkunden wurde durch das Standesamt hier in
Deutschland auf dem Wege der Amthilfe angefordert,
weil die Ausländerbehörde natürlich gerne die Befreiung
vom OLG sehen möchte.

Wahrscheinlich auch ein Grund dafür, daß das nun
schon so lange dauert. Alle Dokumente mussten erst
hier nach Deutschland geschickt werden, übersetzt werden, dann hat sie das Standesamt zur Botschaft nach Kamerun zurückgeschickt.

Und nun ist Hängen im Schacht  Griesgrämig

Gruß,
Michael
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Andreas78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 15.07.2004 um 21:23:06
 
Zitat:
Irgendwie sind die Infos hier nicht ganz zutreffend, vermutlich nicht richtig verstanden.


Das ist nur ein sprachliches Problem: Legalisation schreibt und spricht sich einfacher als "Überprufüng im Rahmen der Amtshilfe".
Kamerun = Problemstaat ist schon bekannt.

Meine Erfahrung ist:
Originale besorgen und nach D mitnehmen, übersetzen lassen, zum Standesamt, Überprüfung per Amtshilfe durch die Botschaft (bei mir problemlos 4 Monate, aber nicht Kamerun). Dann Eheschließung anmelden (mit Beitrittserklärung), OLG-Verfahren zur Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis, Visumerteilung, Einreise, Hochzeit. Dann AE, KV, Arbeitsberechtigung, Deutschkurse, Zeugnisse anerkennen lassen (das dauert schon über 6 Monate explo)

@megadreamer: Es gibt doch einen Bericht von der Botschaft ans Standesamt. Jetzt bring das Standesamt dazu, die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis zu beantragen. Schlimmstenfalls bleibst Du auf den Gerichtskosten sitzen, die sind aber gering (bei mir 50 €) im Vergleich zu den Kosten für den Vertrauensanwalt und der Zeit, die Euch evtl. sonst verloren geht.
Die telefonische Auskunft des AA zur gerichtlichen Nachbeurkundung in Kamerun ist ja ganz nett, entscheidend ist aber, was das OLG will. Vielleicht schaffst Du es ja auch, dort eine Auskunft zu Eurem Problem zu bekommen, in jedem Fall erfährst Du es im Verfahren.
Das ist, was Du TUN kannst.

Andreas
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Antwort #10 - 16.07.2004 um 09:17:39
 
Hi,

ich schließe mich der Meinung von Andreas an, versuch doch mal selber, bei euerem zuständigen OLG anzurufen und eine für euer Problem maßgeschneiderte Lösung zu finden. Ich weiß zwar nicht, wo Du wohnst, jedes OLG hat da so ein bischen seine eigenen Anforderungen. Außerdem läuft die Informationsline normalerweise Standesamt-OLG. Nichtsdestotrotz hat man bei freundlicher Nachfrage Deinerseits sicher einen Rat für Dich. (War jedenfalls bei mir so). Das OLG Stuttgart hat sogar einen Leitfden veröffentlicht, von welchen Ländern welche Dokumente zu besorgen sind. Dennoch kann das von OLG zu OLG unterschiedlich ausfallen.

http://www.olg-stuttgart.de/html/leitfaden/leitfaden-laenderverzeichnis.htm

ich wünsche euch beiden viel glück!
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megadreamer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 17.10.2004 um 23:49:13
 
Hallo zusammen,

hier noch die traurige Fortsetzung der Geschichte:

Wir haben zwei weitere Urkunden in Kamerun ausstellen lassen. Die eine Urkunde bestätigte, daß die ursprünglich vorgelegte Geburtsurkunde unter der vorgelegten Nummer im Archiv existiert. Die andere von einem Gericht ausgestellte Urkunde bestätigte dann nochmals explizit alle Angaben der Geburtsurkunde.

Nach dem üblichen Weg Kamerun->Deutschland->Übersetzung->Standesamt->Botschaft kam die Botschaft Mitte September zum dem Ergebnis, daß beide Dokumente ohne Bedeutung seien, da das eine Dokument keine Nachbeurkundung der Geburt sei
und das andere Dokument aufgrund einer (angeblich) unechten Geburtsurkunde erstellt worden sei.

Das spielt eigentlich auch keine Rolle mehr, denn meine Verlobte ist Ende September an den Folgen einer Lungenentzündung verstorben. Ich war dann
zur Beerdigung nach Kamerun und habe mit der Schwester meiner Verlobten den Pass von der Botschaft abgeholt. Einziger Kommentar der Frau hinter dem
Schalter: Dann können wir die Akte ja schliessen, da das Visum nicht mehr bewilligt werden kann.

Auf diese 'Auslandsvertretung' kann Deutschland stolz sein.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #12 - 19.10.2004 um 07:29:28
 
Hallo Megadreamer,
es ist sehr schwer auf eine solche Nachricht zu reagieren, deshalb denke aber nicht das Forum wäre herzlos.
Ich möchte es mit den Worten von Otto v. Leixen versuchen:
"Trösten ist eine Kunst des Herzens - sie besteht oft darin,
liebevoll zu schweigen und schweigend mitzuleiden."

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Mit freundlichen Grüßen
 
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Antwort #13 - 19.10.2004 um 11:46:51
 
Oh mein Gott. Das tut mir ganz furchtbar leid für Dich.

Natürlich weiß auch ich, dass Worte nicht trösten können. Aber ich finde Deine Geschichte wirklich tragisch und Du hast mein ganzes Mitgefühl.

Deinen Satz: Zitat:
Auf diese 'Auslandsvertretung' kann Deutschland stolz sein.
kann ich nur unterstreichen, auch wenn mir das jetzt wahrscheinlich wieder ein paar Minuspunkte einbringt.

Ich habe in einem anderen Forum einen ähnlichen Fall gelesen. Da ging es um einen jungen Mann aus dem Kongo, der kurz bevor er sein Visum erhalten sollte, auf der Strasse von Unbekannten erschossen wurde. Die Verlobte dieses Mannes war auch völlig verzweifelt und beklagte sich, dass er ja nur für die Beschaffung dieser Papiere in sein Heimatland geflogen sei. Da dachte ich mir auch: Hätte man ihm nicht gestatten können, das von hier aus zu tun?

Aber was soll's, so sind unsere Gesetze nun mal.

Mir tun halt dann nur Menschen leid, die solch ein tragisches Schicksal erleiden müssen.
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