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Deutsche Staatsangehörigkeit (Gelesen: 1.886 mal)
Midiman
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Deutsche Staatsangehörigkeit
12.07.2004 um 20:53:14
 
Hallo

Kann mir als Ausländer die Deutsche Staatsangehörigkeit entzogen werden?Ich frage das nur weil ich für 7 Monate mit meinem alten Pass im Ausland gewesen war und nach dem Ausländerrecht darf man mit der Aufenthaltserlaubnis nicht länger als 6 Monate weg sein.Den Deutschen Pass habe ich seit einem Monat bekommen.

Danke
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Ralf
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Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #1 - 12.07.2004 um 21:46:23
 
Hallo!

Etwas verwirrende Frage. Entweder ist man Ausländer oder man hat die deutsche Staatsangehörigkeit. Beides zugleich geht nicht.

Wenn du aber vor der Einbürgerung 7 Monate im Ausland warst und die Behörden kommen dahinter, dann hast du ein ernsthafres Problem. Dann war deine Einbürgerung nämlich rechtswidrig, da du nicht im Besitz einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung warst, denn diese ist durch den zu langen Auslandsaufenthalt erloschen. Außerdem ist durch die Abwesenheit eine Unterbrechung des für die Einbürgerung erforderlichen ununterbrochenen Inlandsaufenthalt eingetreten, vgl. § 89 AuslG.
Ein rechtswidriger Verwaltungsakt kann widerrufen werden (§48 Verwaltungsverfahrensgesetz).
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Midiman
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Beiträge: 32
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 12.07.2004 um 21:56:01
 
Danke für die schnelle Antwort.
Gut zu wissen was passieren könnte.
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